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Der Israelit · 1881-10-19 · Heft 42 (19.10.1881) · page 14

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Journal
Der Israelit
Volume
22 (1881)
Issue
Heft 42 (19.10.1881)
Date
1881-10-19
Page
– (sequence 14)
Language
German
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1050 Daß die Kaufmannschaft in gutem Schwünge erhalten werde, soll den hebräischen Kanfleuten zu ihren Forderungen und Schulden schleunigst verholfen werden und uns sollen sie von Dem, was ihnen durch erwähnte Commissarien von Rechts wegen zugesprochen wird, drei Procent abgeben." Es folgt nun die Weisung an alle Statthalter, Amtleute zc., diese Verordnung zu handhaben und unverbrüchlich auszuführen.*) Die hier im Auszuge mitgetheilte Urkunde bietet nach verschiedenen Seiten hin viel des Interessanten. — Vergegenwärtigt man sich die ganz ungewöhnliche Sprache, welche gar nicht mehr von Juden — oder Judden, wie es in den Urkunden gewöhnlich heißt — sondern von hebräischen Kaufleuten spricht und selbst dieses consessionelle Atribut oft wegläßt, wie mit dem Consul der Handelsgesellschaft in einer Weise verhandelt und ihm eine Machtbefugniß eiugeräumt wird, der man sonst nur bei ebenbürtigen Potentaten begegnet, so kann man daraus Schlüsse *) Hontheim III, S. 180. auf die Bedeutsamkeit der Handelsverbindung ziehen, von welcher hier die Rede ist. Der Reichthum der hebräischen Kaufleute und die für ihn und das Land daraus zu ziehenden Vortheile müssen dem Churfürsten in hohem Grade imponirt haben, gewiß auch das äußere Austreten des Eonsuls. Gerade um diese Zeit vollzog sich die Auswanderung der Marannen von der pyreuäischen Halbinsel nach den Niederlanden, und das Aufblühen der letzteren durch die mit Indien geschaffenen Handelsverbindungen, von welchen unsere Gesellschaft wohl ein Zweig war. — Jedenfalls stechen die den Inhabern dieser Handelsgesellschaft, wenn auch gegen hohe Bezahlung eingeräumten Privilegien wohlthuend ab gegen die judenfeindliche Gesinnung, die gerade zu Ende des 10 Jahrhunderts auf den Juden fast ganz Europa's schwer lastete. Ohne Zweifel hat der Einfluß dieser Handelsgesellschaft mittelbar dazu beigetragen, daß auch den übrigen Juden kurze Zeit nachher die Niederlassung im Erzstift wieder gestattet wurde. (Fortsetzung folgt.) Für den folgenden Theil ist die Redaction nicht verantwortlich. Inseraten - Annahme für Frankfurt a. M. bei I. Kanffmann, Buchhandlung; für Hamburg bei A. Goldschmidt, Buchhandlung, Kohlhöfen 35; für Cöln bei Leo Frank, Steinfeldergasse 7; für München bei N. Bettelheim, Färbergraben 29. Dringende Bitte! In meinem Bezirke befindet sich eine sehr brave und rechtschaffene Familie, die durch lang anhaltende Krankheiten und viele Verluste ihr Geschäft ganz eingebüßt hat. Dieselbe ist jetzt von allen Mitteln entblößt und befindet sich in großer Noch. Ich richte daher an alle edle Herzen meiner Glaubensgenossen die ergebene Bitte, tueser armen Familie durch Unterstützung auszuhelfen, daß dem Familienvater die Mittel wieder an die Hand gegeben werden, tlm durch Einrichtung eines kleinen Geschäftes seine zahlreiche Familie ernähren zu können. Dieser Ehrenmann, in des Wortes wahrster Bedeutung, von dem man mit Recht sagcrt kann, -ijjq 17 DW^n V“, hat bis jetzt mit dem größten Bertrauen ~DrtD gegen sein Mißgeschick muthig gekämpft. Allein dieses iroch lange ohne anderweitige schleunige Hilfe zu können, ist ihm nicht mehr möglich. Die große Zaht seiner Freunde und Verehrer würde ihm gewiß gern genügend unterstützen, 1027 dd~)£'» dc« > allein wichtige, hier nicht zu erörternde, aber naheliegende Rücksichten verbieten dieses- So sehr nun auch die Mildthätigkeit meiner Glaubensgenossen in Anspruch genommen wird, so kann ich es mir dennoch nicht versagen, an alle Wohlthter und Menschenfreunde, 'o rrrnj myo 7« n:np7 om« 02b mj’ -itcw, die ergebenste Ultd flehentliche Bitte zu richten, sich an dieser rvyD zu betheiligen. Der Unterzeichnete sowie die verehrliche Expedition d. Bl. sind zur Beförderung der Beiträge gern bereit. Bad Ems, 4. October 1881 (p"s8 d'2 Vn rot? 2"' 'reyv). 3666) Dr. Benjamin Hochstädter, Bczirksrabbincr. c^ie Stelle eines ersten Vorbeters bei der Niederländisch-Israelitischen Gemeinde im Haag (Holland) ist vacant. Die Forderungen sind: a) Alter von 20 bis 25 Jahren; b) Zeugnisse über religiösen und sittlichen Lebenswandel; 0) Kenntnisse und richtige Aussprache des Hebräischen. Der Gehalt beträgt fl. 2000 Niederst Court, jährlich nebst Emolumenten. Bewerber haben ihre Atteste an den Vorstand franco einzusenden vor 15. November d. I. Haag, den 5. October 1881. Der Vorstand: L» Simons, Präsident. 3655) A. «. Wolff, Secretär. Stelle eines geprüften jüdischen Leh» rers, der auch im Französischen und Lateinischen unterrichtet, ist bei einem Salair von 1000 M. und freier Wohnung zu besetzen. (3649 Gemeinde Laugendorf, R. - B. Oppeln. der i und i Falke zensb dien ihre < stand aufm 3577 auf s nachb angel Wage Kind an de läßt s trauri nähre Geme riöthis arme verans wendr nehme NI Buchh, 1); u. 4. 2) ' 3 u. > 3) r> geb. 1 broch. geben einer lleberß olgreii setzen , ringe Ost

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