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Der Israelit · 1881-10-05 · Heft 40-41 (5.10.1881) · page 30

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Journal
Der Israelit
Volume
22 (1881)
Issue
Heft 40-41 (5.10.1881)
Date
1881-10-05
Page
– (sequence 30)
Language
German
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1030 Härte, weil sie ohnedies unter den Christen nirgends ein gewisses Bleiben und nur ein beschwerliches Unterkommen hätten, dazu von Jedermann angefochten würden. Jn's Elend gestoßen, seien sie auf nur ungewisse Aufenthaltsorte angewiesen und müßten dasjenige, womit sie den Unterhalt von Weib und Kind zu fristen haben, hinter sich zurücklassen. So sollten sie der körperlichen Nahrung beraubt, dem Hunger und Kummer preisgegeben, den wilden Thieren gleich, zumal in diesen sorgenvollen betrübten Zeiten geradezu ins Elend gestoßen werden. - Unser ausgekündigtes Mandat komme aller menschlichen Vernunft nach und seinem Inhalt nach, ja nur unter der Bedingung verstanden sein, daß sie bezahlt würden. Sie beabsichtigten selbst nicht, bei dieser ungewissen Lage der Dinge länger zu bleiben; allein sie bitten unter weitläufiger Ausführung ihrer Noth und Vedrängniß das erwähnte Mandat noch für zwei Jahre zu prolongiren und zwar im eignen Interesse unserer Unterthanen, damit sie durch die Ernte und den Herbst die Zahlung ermöglichen könnten. Darüber hinaus aber eine weitere Verlängerung nachzusuchen, wird ihnen ernstlich hiermit verboten; sollten die Juden oder Jüdinnen deshalb doch ein Gesuch stellen, so sollen sie nicht allein ihre bei unseren Unterthanen noch ausstehenden Schulden deshalb verwirkt haben, sondern auch unserer schweren Strafe > verfallen sein, und soll es dann bei dem vorigen! Mandat sein Bewenden haben rc.?c.! Datum Coblentz den 10. Juni anno 1583. j An den Amtmann zu: Saarburg, Pfalzel, Berncastel, Witlich, Cochem, Stadt Trier, Mayen, Münster, Coblenz, Ehrenbrcitstciu, Montabaur, Welschbillig, Limburg, Wesel, Hammerstein, Schöneck, Manderscheidt, Kilburg und Zell.8 9) (In sämmtlichen hier aufgesührten Orten wohnen noch heute Juden.) In Folge dieses Erlasses scheinen die Juden das , Erzstift im Jahre 1584 zwar gänzlich verlassen zu j haben, aber in ganz kurzer Frist hatten sie sich wie^ j der daselbst niedergelassen, denn am 28 October! 1589 befahl der Churfürst Johann v. Schönberg i wiederum die gänzliche Ausweisung der Juden. Von - der Landschaft, heißt es in der betreffenden Urkunde,! seien nämlich Klagen cingelaufen, daß die sich hin und wieder im Erzftift niedergelassenen Juden, auch! andere, ausländische Juden bei sich ausgenommen; hätten, welche vielfache unziemliche und unchristliche! Händel wieder das Göttliche und Kaiserliche Recht trieben, wodurch sie mehr Noth und Armuth brächten, als irgend Jemand berechnen könnte. Es wird daher mit gnädigem Ernst befohlen, daß alle und jede Juden, sie seien, wo sie wollen in unserem Erzstift, sich innerhalb dreier Monate nach Publicirung! dieses unseres Edicts außerhalb unseres Gebiets begeben, dergestalt, daß wenn einer oder mehrere nach Ablauf dieser drei Monate darin betreten würde,! dieselben uns mit Leib und Gute unnachsichtlich ver-! fallen sein sollen. Als im Jahre 1592 einige Juden zu Fell, Longuich und Leivcn diesem Ausweisungsbefehl noch nicht Folge geleistet hatten, erklärte der Kurfürst in einem von LLitlich datirten Decrete am 5. October dieses Jahres, daß ihre Personen und Güter Jedermann zur Plünderung und Verfolgung preisgegeben seien. Ihre ausstehendc Schulden wurden confiscirt, die Hauptsumme aber behielt sich der Kurfürst selber vor"). So war nun die gänzliche Vertreibung der Juden aus dem ganzen Erzstifte glücklich zu'Wege gebracht. Wie empfindlich das allgemeine Wohl unter dieser Anstreibung zu leiden hatte, zeigt das folgende Capitel. ' (Fortsetzung folgt.) 8) Hontheim Bd. III. S. 150. 10) Hontheim III. S. 175. ANZEIC}EK. Für den folgenden Theil ist die Redaktion nicht verantwortlich. (Line neue, prachtvolle min zu verkaufen. Jede Probe auf Wunsch franco zuaesandt. Referenzen. ->s;D billig nyw wird Genügende 2025) Wolf Topilowsky, 3ur höheren -Ausbildung finden jüdische junge Mädchen und schulpflichtige jfinder in einem streng religiösen Pensionats liebevolle Aufnahme. Beste Referenzen stehen zur Seite. (3099 grau Alma Silbermann, geprüfte Lehrerin, Berlin 0., Schönhauserltratze 2. /Line junge Dame (Israelitin), die vor Kurzem das Staatsexamen für höhere Töchterschulen bestanden, sucht alsbaldige Stellung als Gouvernante oder auch als Lehrerin für ein Pensionat. Näheres unter Nr. 3502 durch die Ex pedition d. Dl.

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