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Der Israelit · 1881-09-07 · Heft 36 (7.9.1881) · page 26

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Journal
Der Israelit
Volume
22 (1881)
Issue
Heft 36 (7.9.1881)
Date
1881-09-07
Page
– (sequence 26)
Language
German
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der Notirung der Namen der beiden angeblich Beleidigien habe er die Namen verwechselt und demgemäß in seinem Schreiben an den „Börsen-Courier" den Dr. Förster irrthümlich als den Geohrfeigten hingestellt; er habe aber diesen Jrrthum bald öffentlich korrigirt. — Außer den genannten Dr. Förster und Dr. Jungfer wurden noch die Herren Professor Dr. Dillmann, Kaufmann Zellermann und Kassendiener Müller als Zeugen vernommen. — Der Staatsanwalt Referendar Sasse hielt die Anklage in allen Punkten für erwiesen. Er will es dem Angeklagten zwar zu Gute rechnen, daß er provocirt worden sei, bittet aber zu berücksichtigen, daß der Angeklagte gebildete Leute beleidigt habe, welche Beamte und Lehrer und deshalb doppelt empfindlich gegen Beleidigungen seien. Er beantragt für die Beleidigung des Dr. Jungfer 30 Mark Geldbuße, für die Beleidigung des Dr. Förster 60 Mark und für die Mißhandlung des Dr. Jungfer 1 Woche Gefängniß — Bertheidiger Rechtsanwalt Munkel: Nach der Beweisaufnahme stehe es fest, daß der ganze unliebsame Vorfall von den Herren Dr. Förster und Jungfer provocirt worden ist; es sei auch ganz unzweifelhaft, daß beide Herren das Gespräch in der Absicht geführt haben, daß es von den Passagieren gehört werde und namentlich nicht das Gefallen der jüdischen Passagieren erregen werde. Es sei das eine „urdeutschen germanischen Männern" völlig unziemliche Provocation, die wohlerzogenen und gesitteten Männern schlecht anstehen. Dieser an öffentlichem Orte ausgesprochenen unwürdigen Provkation sei an öffentlichem Orte die gebührende Zurückweisung widerfahren. Die Bezeichnung „unverschämte Buben" sei etwas kraftvoll, aber kraftvolle Ausdrücke liebe ja Herr Dr. Förster, und müsse sich darüber freuen. Die Beleidigung sei eine wohlverdiente gewesen und stehe mit der ausgestoßenen Beleidigung auf gleiche Höhe. Auf die infame Beleidigung „Sie sind ja nur ein Jude," habe dann der Angeklagte die passende und schlagende Antwort ertheilt und er frage, ob nicht Jedermann in solcher Situation die Hand lose werden würde. In diesen beiden Punkten seien also die Beleidigungen compensirt durch die Beleidigungen, in welchen die gebildeten Herren und Lehrer der Jugend sich zu gefallen für schicklich erachten. Was die schließliche Beleidigung des Dr. Förster durch den Artikel betrifft, so habe derselbe eine absichtliche Beleidigung nicht ausgesprochen, vielmehr sich nur in der Erregung in der Person geirrt, diesen Jrrthum aber baldigst corrigirt. Uebrigens sei die Ohrfeige sicher für beide Herren bestimmt gewesen und Herr Dr. Förster hätte sich keine Hälfte ausbitten können. Der Angeklagte habe sich in der Ausübung seiner Gerechtsame befunden und cs müsse deßhalb seine Freisprechung erfolgen, event. empfehle sie sich für die Beleidigung des Dr. Förster eine Strafe von 3 Mark. — Nach längerer Berathung publicirte der Vorsitzende das Urtheil, dahingehend: daß die erste Beleidigung des Dr. Jungfer compensirt sei, daß der Angeklagte dagegen wegen der Realinjurie des Dr. Jungfer mit einer Woche und wegen Beleidigung des Dr. Förster mit einer Woche, zusammen mit einem Monat Gefängniß zu bestrafen. Von einer Geldstrafe sei abzusehen, da dieselbe bei der Vermögenslage des Angeklagten nicht treffen würde. Der Angeklagte habe im Pferdebahncouptz den Dr. Jungfer zuerst beleidigt, dieser habe im gleichen Tone geantwortet und diese beiden Beleidigungen waren compensirt. Die Beleidigung durch die Ohrfeige sei aber nicht zu compensiren. Was die Beleidigung des Dr. Förster betrifft, so sei es unzweifelhaft, daß der Angeklagte wider besseres Wissen und in gemeiner und rachsüchtiger Weise die Ehre desselben öffentlich zu brandmarken versucht Habe, und für diese gemeine Rache seien vier Wochen Gefängniß erkannt worden. Außerdem wurden den Betreffenden die Publicationsbefugniß für 6 Zeitungen zugesprochen. Der Verurtheilte hat erklärt, Berufung Anlegen zu wollen. Frankreich. Paris. Der Orientalist Oppert (Israelit) hat vor einigen Tagen der Pariser Akademie Kenntniß von einer höchst interessanten assyrischen Inschrift gegeben, die nach Angaben Rawlinson's von dem Perser Hormuzd Rassam aufgefunden ist. Sie ist in Keilschriftkaracteren auf ein Prismar aus Thon gegraben und enthält die Geschichte der Regierung Affurbanhabals oder Sardanapal V., Königs von Assyrien, der vom Jahre 667—685 vor uaserer Zeitrechnung herrschte. Der König zählt dort die wichtigsten Begebenheiten aus seiner Regierungszeit auf. Man kannte schon mehrere ähnliche Inschriften, aus denen man wußte, daß Assurbanhabal, der Sohn Assarhadons und Enkel Sancheribs, zwei Kriegszüge gegen Tearko oder Tarhakag, König vvn Egypten und Aethiopien, unternommen hatte. Bereits vor 15 Jahren hatte Oppert hierüber ein Expose geliefert; jedoch waren die Texte, die man damals besaß, unvollständig und die Berichte äußerst lückenhaft. Die neue Inschrift füllt diese Lücken aus; sie ist ein vollständig erhaltenes Duplikat der bisher nur in Bruchstücken vorhandenen Texte. Das Prisma, auf dem sie eingravirt ist, war in der Terrasse eines assyrischen Palastes verborgen gewesen. Dies war ein häufig vorkommender Brauch bei den Assyrern; in Voraussicht des künftigen Unterganges ihrer Paläste und von dem Wunsche beseelt, daß der Ruhm ihres Namens noch lange fortdauere, wenn bereits ihre Bauwerke hingesunken, ließen die assyrischen Könige in dem Mauerwerke, gewöhnlich

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