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Der Israelit · 1881-09-07 · Heft 36 (7.9.1881) · page 25

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Journal
Der Israelit
Volume
22 (1881)
Issue
Heft 36 (7.9.1881)
Date
1881-09-07
Page
– (sequence 25)
Language
German
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XXII. Jahrgang. Dritte Scitage zu Nr. 36 des Israelit. Zeilnngsnachrichlen und Correspondenzen. Deutschland. Aus Süddeutfchlarid 30. August. In der „Demokratischen Korrespondenz" lesen wir: Die „Germania" setzt, ohne bis jetzt von unserer Erwiderung Akt zu nehmen, ihre Hetzereien gegen die angeblich „jüdische Geschäftspraxis" fort. Was sie jüdische.Geschäftspraxis nennt, ist einfach unreelle Geschäftspraxis, die leider in Deutschland so gut vorkommt wie in anderen Ländern und zwar bei Angehörigen aller Konfessionen. Anstatt nun solche leider unserem Geschäftsleben nicht zur Ehre gereichende Praktiken aufzudecken und sachlich zu bekämpfen, ist es ein sehr einfacher Kunstgriff, dieselben den „Juden" in die Schuhe zu schieben. Es ist genau dieselbe „christliche" Gesinnung, welche im Mittelalter die Inden der Brunnenvergiftung und ähnlicher Verbrechen systematisch anklagte. Die neueste Leiftung des „liberalen protestantischen Kaufmannes" der ultramontanen „Germania" blamirt den Verfasser unsterblich. Nun sollen die Juden auch für die unsolide Produktion in der Goldwaarenbranche verantwortlich gemacht worden. Doch hören wir die „Germania" selbst: „Es ist geradezu unglaublich, welcher Schund in Deutschland fabrizirt und welcher Betrug damit getrieben wird, besonders aber, seitdem auch in dieser Branche der Jude Fabrikant geworden ist. In anderen Ländern sorgt die Regierung dafür, daß der Käufer nicht betrogen werden kann; hier im „ehrlichen" Deutschland kauft man als Gold eine Mischung, die usancenmäßig ein wenig über die Hälfte des Gewichtes Gold sein soll (14 Karat), in Wirklichkeit aber meistens noch nicht die Hälfte Gold enthält. In Frankreich darf an Goldsache nur Gold, und zwar nur 18krätiges Gold verwandt werden, hier in Deutschland kaufst Du einen Goldichmuck und bezahlst ihn als solchen, findest jedoch später, daß an allen Stellen, die man von vorn nicht steht, unedle Metalle zur Verstärkung verwandt sind." Hieran ist alles wahr, nur der Zwischensatz ..seitdem der Jude Fabrikant geworden ist" ist vollständig erlogen. In der Goldwaarenfabrikation, welche hauptsächlich in Hanau, Pforzheim, Gemünd ihren Sitz hat, gibt es in neuerer Zeit nur 3—4 Juden unter Hunderten von Fabrikanten. In der Fabrikationsmethode hat sich nicht das Mindeste geändert, seitdem diese wenigen Juden Goldwaarensabrikanten geworden sind; ehe dies der Fall war, war die Fabrikation keine bessere. Im Gegentheil, an den drei von uns genannten Plätzen werden in der neusten Zeit große Anstrengungeu gemacht, um die Qualität der Fabrikate werthvoller und goldhaltiger zu machen. Wenn die „Germania" dahier den Versuch macht, die Ungleichmäßigkeit der Goldwaarensabrikbtion den „Juden" in die Schuhe zu schieben, so begeht sie eine Verläumdung. Ein Gesetz zum Schutze des Publikums gegen geringhaltige Gold- und Sielberwaaren thut uns allerdings noth. Bisher war es aber gerade 'ein Theil der Pforzheimer und Gmünder Fabrikanten, und zwar nicht die wenigen jüdischen, welche das Zustandekommen eines solchen Gesetzes verhindert haben. Man muß aber nicht glauben, daß in andern Ländern ähnliche billige Goldwaaren wie in Gmünd und Pforzheim nicht fabrizirt würden. Sie werden auch gemacht, nur nicht gestempelt, und führen in Frankreich den Namen Talmi-Gold. Die Einführung eines Gold- und Silberstempels, die auch wir herbeiwünschen, würde daher die weitere Fabrikation billiger Goldwaaren ebensowenig verhindern wie die Fabrikatton von neusilbernen Maaren. Alles was die „Germania" in dieser Sache gegen die „Juden" vorbringt, ist der reinste Schwindel. Berlin, 30. August. Die Pferdebahnaffaire Forster-Kantorowicz, welche so unendlichen Staub aufgewirbelt, gelangte heute vor dem hiesigen Schöffengericht zur Verhandlung. Wir haben zur Zeit über diese Angelegenheit ausführlich berichtet und wollen uns darauf beschränken, den Thatbestand kurz zu wiederholen. Die Anlage gegen Edmund Kantorowicz, Kaufmann, 35 Jahre alt, unbestraft, geht dahin, daß derselbe am 8. Nov. 1680 den Dr. Jungfer beleidigt und körperlich mißhandelt und den Dr. Förster verleumderisch beleidigt habe, indem der Angeklagte im „Börsen-Courier" bekannt machte, daß er den Landwehrlicutenant Dr. Förster geohrfeigt und das Landwehrkommando davon benachrichtigt habe. (Wir bemerken, daß es nicht der Dr. Förster, sondern der Dr. Jungfer war, den Herr K. geohrfeigt hat). — Der Angeklagte erklärt sich für nichtschuldig. Er sei von den beiden Herren in der heraussorderndsten Weise provocirt worden. Als ihm der Dr. Jungfer zugerufen: „Sie sind nur ein Jude!" Da habe er sich nicht mehr halten können, und habe ihm eine Ohrfeige applicirt! Bei

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