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Der Israelit · 1881-08-31 · Heft 35 (31.8.1881) · page 18

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Journal
Der Israelit
Volume
22 (1881)
Issue
Heft 35 (31.8.1881)
Date
1881-08-31
Page
– (sequence 18)
Language
German
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890 l aber auch allerorts dem schwierigen Lehrerberufe die Anerkennung so zu Theil werden, wie sie hierorts bei diesem Festein glänzendster Weise zu Tage getreten ist. Berlin, 18. Aug. Die Frage der intellectuellen Verantwortlichkeit für die Antisemitenbewegung beschäftigte am Donnerstag die zweite Strafkammer hiesigen Landgerichts I. bei Verhandlung der gegen den letzten Redacteur der eingegangenen „Berliner Nachrichten," Emil Eppenstein, gerichteten Anklage wegen verleumderischer und einfacher Beleidigung des Fürsten Bismarck mittels der Presse. Jncriminirt sind zwei Stellen des in Nr 61 vom 13. März c. veröffentlichten Leitartikels: „Die Antwort der Wähler." In der einen heißt es, das Volk sei bekümmert, da es nun wisse, auf wen die Ausschreitungen der antisemitischen Bewegung zurückzuführen seien. In der anderen ist gesagt, Fürst Bismarck bleibe trotz der Stimme des Volkes, welche es in den letzten Wahlen ertönen ließ, an der Spitze der inneren Geschäfte. Die Staatsanwaltschaft findet in dem ersten Passus die Behauptung einer falschen Thatsache, und zwar wider besseres Wissen, in dem zweiten eine einfache Beleidigung. Der Angeklagte räumt, obwohl er nicht der Verfasser sei, seine volle Verantwortlichkeit ein, da er die Ueberzeugung desselben voll und ganz theile; ein Machtwort des Fürsten Bismarck hätte sicherlich genügt, die ganze Bewegung niederzuhalten. Staatsanwalt v. Mack erblickt in dem ersten Passus nur deshalb eine Verleumdung, weil keine Spur von einem Nachweise, daß Fürst Bismarck der intellectuelle Urheber der Antijcmitenbewcgung sei, erbracht worden. Daraus müsse das bessere Wissen der Unrichtigkeit geschlossen werden. Die einfache Beleidigung sei in dem hämischen Tone zu linden. Er beantragte 27a Monate Gefängniß. Rechtsanwalt Kauffinann als Verteidiger des Angeklagten: Auch er sei der Ansicht, daß das Verhalten des Herrn Reichskanzlers die antisemitische Bewegung befördert habe, und werde Thatsachen, welche diese Ueberzeugung begründeten, anführen. Da er annehme, daß sie gerichtsnotorisch seien, so unterlasse er die Landirung von Zeugen für dieselbe. Zunächst sei die bekannte Judenpetition dem Reichskanzler übergeben worden. Daß die Petenten annahmen, derselbe sei ihrer Meinung, beweise nicht nur die Adresse, sondern der Umstand, daß er die Petition sich übergehen ließ und sie annahm, ohne ein Wort der Zurückweisung zu haben. Alsdann liegen aber auch ausdrückliche Kundgebungen des Herrn Fürsten Reichskanzlers, und zwar auf die Telegramme der antisemitischen Versammlungen vor. Am 10. Febr. c. habe Dr. Henrici im deutschen Reformverein in Dresden einen Vortrag über die Judenfrage gehalten, in welchem er Schutzgesetze gegen die Juden gefordert hat. Dem telegraphischen Gruße dieser Versammlung antwortete Fürst Bismarck, daß er mit dem Reformverein die Hoffnung auf Beffemng der Zustände theile und glaube, daß dieselbe eintreten werde, sobald wir aufhören, dieselbe durch spontane Entstehung abzuwarten. Dieser letzte Satz namentlich konnte von den Antisemiten gar nicht anders gedeutet werden, als daß agressiv vorgegangen werden müsse. Die Pommern haben ihn auch so verstanden und haben darauf die bekannten Tumulte veranlaßt. Auch im Reichstage habe der Herr Fürst Reichskanzler durch seine bekannte Rede gegen die Berliner Stadtverordneten-Versammlung die antisemitische Bewegung gefördert, und diese Rede sei in Hunderttausenden von Exemplaren den antisemitischen und conservativen Preßorganen beigelegt und ausgebeutet worden. Schon lange sei es Pflicht der Staatsregierung und auch der königlichen Staatsanwaltschaften gewesen, gegen die Bewegung einzuschreiten, wie dies jetzt, nachdem das Kind in den Brunnen gefallen, durch den Erlaß des Regierungspräsidenten Steinmann geschehen ist. Die incriminirte Stelle könne auch stur dahin ausgelegt werden, daß für die Ausbreitung der Antisemitenbewegung den Fürsten Bismarck eine gewisse intellectuelle Beschuldigung treffe. Auch im zweiten incriminirten Passus liegr keine Beleidigung, denn der Reichskanzler sei trotz des Ausfalles der Wahlen in Weimar im Amte geblieben. Er beantrage daher Freisprechung de^ Angeklagten. Diesem Anträge entsprechend erkannte der Gerichtshof: Daß zunächst § lo7 St.-G.-B. keine Anwendung finden konnte, sei zweifellos, da keine Thatsachen — auch keine falschen — sondern nur ein Urtheil vorliege. Dieses Urtheil habe aber in beiden incriminirten Stellen die Grenzen der erlaubten Kritik nicht überschritten. Nanientlich sei in der letzten nur eine politische Auffassung des Angeklagten zu erblicken, zu der er vollständig berechtigt war. ter, ode Mi nar bat We der wec ord. vor Gef des dahi 3189) Ges welche Stellu Aus Wefkphalen. Welch unlauterer Mittel man von gewisser Seite sich bedient, um eine Judenhetze herauf zu beschwören, die Art und Weise, wie diese betrieben und in Scene gesetzt wird, davon liefert das in Liegnitz erscheinende Watt: Die „Patriotische Zeitung" den evidentesten Beweis. In einem Artikel: „Liegnitz, den 12. März 1881" heißt es in genanntem Blatte wörtlich: „Iserlohn, 2. März. Der Kaufmann Haarmann (Jude) ist wegen betrügerischen Bankerotts verhaftet worden. Die Schulden betragen blos 3 Millionen Mark — Judenverfolgung." — Nun ist aber erwähnter Haarmann nicht „Jude," sondern „Ehrist," und wollen wir der Redaction des Patriotischen (?) Blattes nur den wohlgemeinten Rath ertheilen, künftig nur aus lau- Lergü, »izune verden chmi! ten Seit th >ls Co , Offei ^mmer Jin 1 ler Jer

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