Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 22 (1881)
- Issue
- Heft 27 (6.7.1881)
- Date
- 1881-07-06
- Page
- – (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/2446951-2447850-2447875--17748-2473764- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
672 sein. Der König ersuchte den Chef des auswärtigen Amts, seine Antwort unverzüglich an den castilanischen Gesandten in Konstantinopel zu telegraphiren. Die Handlungsweise des Königs wird selbst von Feinden seiner Dynastie gebilligt, und ich habe republikanische Staatsmänner sagen hören, daß dies eine der bedeutungsvollsten Handlungen der gegenwärtigen Negierung sei." F e rr i l l e t o n. Zur Geschichte des Wabbi Joselmann von Uosheim. Herr E. Scheid in Hagenau hat in jüngster Zeit die Archive des Elsasses durchstudirt und dabei Mancherlei über den in der Ileberschrift genannten großen Mann gefunden. Wir wollen hiervon Einiges unfern geehrten Lesern mittheilen: „In den Archiven des Niederrheinischen Bezirks in Straßburg, schreibt uns Herr Scheid, habe ich gefunden, daß im 16. Jahrhundert eine jüdische Gemeinde in Dangolsheim (Canton Wasselohem, Unter- Elsaß) mit 11 Familien existirte. Wegen verschiedener Ursachen mußten sie anno 1554 aus diesem Orte ziehen. Lange kämpfte Joselin für sie, und in einem Briefe vom 2i. März 1553, schrieb er dem Kurfürsten. Demnach ich mich bei fünfzig Jarren lang her inn diser landvogtei Hagenau und auch an anderen Ortten gemeiner Judenheit vorgesetzt und erwelt worden, und ein Schweren hohen Eidt darüber liab müssen thun etc.“ Hieraus will mm Herr Scheid folgern, daß Rabbi Joselmann bereits anno 1503 zum Befehlshaber der Juden ernannt worden sei, während wir seinen Amtsantritt in das Jahr 1510 gesetzt haben. Wir müssen jedoch die Richtigkeit unsrer Mitthcilung aufrecht erhalten. Das Datum, das wir angegeben, haben wir dem Tagebuche Rabbi Joselmanns entnommen; es ist also die Angabe „bei fünfzig Jarren" so zu erklären, daß da es mehr als 40 Jahre (43 Jahre) waren, er „bei (beinahe) 50" schrieb. — Der Beweis, daß unsere Angabe die richtige ist, kann in unsrem Buche II. Theil S. 295 nachgelesen werden. In seiner dort mitgetheilten Eingabe an die kaiserlichen Räthe, vom Jahre 1546, schreibt Rabbi Joselmann, daß er „nun bey viertzigk jaren" wegen jeder seinen Brüdern widerfahrenen Unbill bei Kaiserlicher Majestät Schutz gesucht und gefunden habe. — Damals waren es 36 Jahre, und er schrieb „bei viertzigk;" ebenso schrieb er statt 43 „bey fünfzig." — Wäre R. I. anno 1503 zum Befehlshaber ernannt, so hätte er anno 1546 schon 43 Jahre an der Spitze der Judenheit gestanden. Uebrigens ist das Datum in seinem Tagebuche nicht anzuzweifeln; die betreffende Stelle lautet in deutscher Uebertragung wie folgt: „Im Jahre 270 nach der kleinen Zahl (1510) wurde ich dazu ausersehen, die Fürsorge für die Gemeinden zu übernehmen. In demselben Jahre ereignete sich das große Unglück in der Mark, und man verbrannte in der Stadt Berlin 38 edle, fromme, gottesfürchtige Glaubensgenossen. Mögen ihre Seelen eingebunden sein im Bunde des Lebens, Amen." Bekanntlich hat die hier erwähnte Judenverbrennung zu Berlin im Jahre 1510 stattgefunden. Das jüngste von Rabbi Joselmann ausgestellte Aktenstück, welches sich in unsrem Besitze befindet, datirt vom Jahre 1553; Herr Scheid theilt uns mit, daß er einen Brief vorgefunden, welchen Rabbi Joselmann am 21. April 1554 geschrieben. Bald darauf, meint Herr Scheid, sei der große Beschützer seines Bolkes vom Schauplatze seiner irdischen Thätigkeit abberufen worden, da bereits am 11. Juli 1554 ein anderer Befehlshaber unterzeichnet, nämlich: Lazarus Jud von Surburg, gemeiner Judensclieit in derllichs Pflege der Landvogtei Hagenou gesessen bevelhaber. Aber auch diese Thatsache bietet für die Bestimmung des Todesjahres Rabbi Joselmanns keine Garantie. Vielleicht war jener Lazarus noch bei Lebzeiten Rabbi Joselmanns zum Befehlshaber der Judenheit in der Landvogtei Hagenaus eingesetzt worden. Herr Scheid theilt uns eine Stelle aus einem vom 4. November 1555 datirten Aktenstücke mit, in welchem der Anwalt der Stadt Colmar das kaiserliche Reichskammergericht zu Rottweil um ein Urtheil gegen Joselin, den Vertreter der Juden, bittet. Daraus scheint hervorzugehen, daß Rabbi Joselmann am Ende des Jahres 1555 noch unter den Lebenden weilte. Herr Scheid hat im Stadtarchive zu Straßburg ein interessantes, mit dem Sigel Rabbi Joselmanns versehenes Aktenstück gefunden. Dasselbe datirt vom 27. Juni 1534. Es enthält einen Vertrag, in welchem Rabbi Joselmann im Namen sämmtlicher Juden verspricht, daß von ihnen kein Straßburger Bürger vor ein fremdes Gericht gefordert werden solle. Das Sigel Rabbi Joselmanns trägt den Namen „Joselin" in hebräischen Schriftzügen. Darunter befindet sich ein Stierkopf. Bekanntlich ist der Stier das Symbol Josephs. (Vergleiche 1. Buch Moses E. 59. V. 6, Raschi zur Stelle, ferner 5. B. M. C. 33. V. 17.)