Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 22 (1881)
- Issue
- Heft 25 (22.6.1881)
- Date
- 1881-06-22
- Page
- – (sequence 26)
- Language
- German
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WBKBMMüaa« HIW illllll. 1 630 sich auf circa 40,000 Rubel, wovon einem Juden Borispolski allein 23,500 Rubel bei Zerstörung und Ausräubung seiner Branntweinbrennerei verloren gegangen sind. Unter den 11 Angeklagten befand sich nur ein Telegraphist in schwarzem Rocke mit weißer Halsbinde, die anderen in grauen Gefängnißröcken. Vier derselben hatten es auf dem Roggenmarkte (Podol) und in der Vorstadt Demijowka arg genug betrieben. Sie hatten vorzüglich an den Orten, wo sie selbst wohnten, bei ihren ihnen wohl bekannten, ja sogar befreundeten jüdischen Nachbarn Besuche abgestattet Erst erpreßten sie einzeln drei, vier Mal von den in Angst und Schrecken gejagten Juden Geld und dann kamen sie in .Haufen des Nachts, um Alles zu zerstören und auszurauben. Sie stahlen Gold und Silbersachen, rissen den Juden Geld aus den Taschen, schlugen sie mit Knitteln nieder, bedrohten das Leben der Aermsten u. s. w. Kein Bitten, kein Flehen, kein Berufen auf das frühere gute Zusammenleben half. Ebenso streng und unerbittlich entwickelte denn auch der Staatsanwaltsgehilse seine Anklage, indem er ausführte: daß er auf solche Verbrechen, begangen während des Belagerungszustandes, als gerechte und gesetzliche Strafe eigentlich den 2wd beantragen müsse. Er wolle aber Milde walten lassen, weil' die Verbrechen in Massen begangen worden wären, und man Tausende nicht, wie sie cs verdienten, henken könne. Keineswegs aber sei andererseits zu große Nachsicht möglich: Die hier erwiesenen Verbrechen seien schrecklicher Art und cs sei leider im niedrigen Volke die Meinung verbreitet, als seien diese Verbrechen, gegen Juden begangen, nicht ebenso strafbar, wie wenn sie gegen Russen begangen würden. Es gelte also ein unzweifelhaftes Exempel zu ftatuiren, um nicht eine noch größere Demoralisation hervorzubringen. Die Angeklagten vertheidigten sich und widersprachen den Wider sie Zeugenden mit der größten Frechheit. Interessant war ein von einem russischen Zeugen dem,-Gerichtshöfe vorgelegtes Schreiben, worin der Hauptangeklagte Bujew ihn als „Patrioten" dringend bittet, nicht gegen ihn zu zeugen, sondern für ihn zu sprechen, denn alle rechtgläubigen Ehristen verhehlten und verdeckten Alles, was sie wüßten. Aus dem außerordentlich eingehend geführten Zeugenverhör muß hervorgehoben werden, daß zwei Offiziere aussagten, es Ware ihnen zwei Wochen vor den Unruhen Ordre zur Bereitschaft für den Fall von Unordnungen ertheilt worden. Viele Zeugen sagten, daß an solchen Orten, wo Militär ausgestellt war, Raub und Plünderung nicht stattfand. Unter Anderem hatte man nach Demijowka, wo die Unruhen schreckliche Dimensionen annahmen, in der Nacht zum 27. April a. St gegen 1500 Anführer nur 22 Kosaken und eine Rotte Militär geschickt. Eine arme Jndenfrau, vom Präsidenten befragt, warum sie sich während der wiederholten Erpressungsversuche nicht um Schutz an die Polizei gewandt habe, erwiderte: die ihr vom Revier-Polizisten ertheilte Antwort habe dahin gelautet, daß die Polizisten selbst ihr eigenes Leben zu retten hätten. Die Reden der Anwälte Fürst Urussow und Kupernik währten mehrere Stunden. Ersterer wies nach, wie das Verbrechen sich Schritt für Schritt heransgebildet habe: erst rohe Späße, dann zwangsweise Geldanleihe, -dann mutwillige Zerstörung, dann Raub, Plünderung und Erpressung. „Erst zerstören sie nur jüdische Häuser", sagte Urussow, „später in der Wuth schonen sie auch nicht mehr „national-russische Häuser", nur weil ein Jude darin wohnt, dann zerschmettern sie die Bilder der größten russischen Heiligen und es fehlt ihnen nur nur noch eins, „Blut", und wirklich schrieen schon einige wie Sie gehört haben: „gebt uns den alten Juden heraus, wir wollen Blut sehen." L-ie sehen also, was Sie von solchen Leuten zu erwarten haben, wenn Sie nicht mit unerbittlicher Strenge Vorgehen." Kupernik betonte, daß das Gesetz ein Verbrechen in diesem Maßstabe und von dieser Tragweite eigentlich gar nicht vorgesehen habe, wahrscheinlich weil der Gesetzgeber nicht habe annehmen können, daß die Behörden hier jemals in eine solche Lage kämen, derartige Verbrechen zu verfolgen. Der Ausfall des Urtheils, das bei fast allen Angeklagten ans jahrelange Bergwerksarbeit, resp. Verschickung nach Sibirien lautete, ist bereits telegraphisch bekannt gegeben. T ü r k e i. Der Wiener „Deutschen Zeitung" geht aus Beyruth in Syrien die folgende, vom 1. Juni datirtc, kaum glaubliche Nachricht zu. Das hiesige deutsche Konsulat hat den in Syrien ansässigen preußischen Israeliten, angeblich im Aufträge des preußischen Ministeriums des Acußern, notifizirt, daß sie nicht mehr als deutsche Staatsangehörige betrachtet werden. Nachdem die von dieser Maßregel betroffenen Israeliten vergebens Schritte gemacht hatten, um die Gründe dieser gegen sie getroffenen Verfügung zu erfahren, beschlossen sie nach eingehender Berathung, eine Petition an den Fürsten Bismarck zu richten und denselben zu bitten, daß die erwähnte Maßnahme aus jene Israeliten eingsechrünkt werden möge, welche im Laufe der Zeit das deutsche Staatsbürgerrecht erlangt haben, aber nicht in Deutschland geboren sind. Ein großer Theil der Notabeln der hiesigen israelitischen Kolonie hat mittlerweile den Schutz des österreichisch-ungarischen Generalkonsulats angesucht.