Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 22 (1881)
- Issue
- Heft 25 (22.6.1881)
- Date
- 1881-06-22
- Page
- – (sequence 25)
- Language
- German
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XXII. Jahrgang. Dritte Beilage zu Ar. 85 des Äsraelit. Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Berlin. Der Eommerzienrath Manheimer hatte aus Anlatz seiner silbernen Hochzeit 100,000 Mark zur Errichtung einer zweiten jüdischen Alterversorgungsanstalt bestimmt, mit der Matzgabe, das; die jüdische Gemeinde von dem zu dem alten jüdischen Friedhofe in der Schönhauser Allee gehörigen Vorderland ein geeignetes Terain zur Errichtung der Anstalt umsonst hergebe und datz die Anstalt den Namen nach dem Stifter für ewige Zeiten führe. Gegen die Annahme dieses Geschenkes haben sich den: Vernehmen nach gewichtige Bedenken geltend gemacht, und zwar mit Rücksicht auf die Wahl des Ortes, woselbst die Anstalt errichtet werden solle. Als wesentliches Bedenken spricht gegen diese Stelle, datz der alte jüdische Friedhof noch keineswegs geschlossen ist, sondern noch zur Ausnahme von Angehörigen daselbst Beerdigter, für die Plätze reservirt sind, dient und somit daselbst noch 15—20 Jahre lang Beerdigungen stattsinden werden. Es wäre aber inhuman, den alten Leuten, welche in der projektirten neuen Anstalt Aufnahme finden, unausgesetzt den Tod vor Augen zu führen, und störend für die Leidtragenden der zur Beerdigung gelangenden Verstorbenen die gleichgiltigeu Gesichter der Inquilinen der Anstalt zu sehen, welche von Neugier dem Begräbniß beiwohnen. Ferner erschien es finanziell nicht rathsam, ein Terrain des Vorderlandes des alten Friedhofes an der Schönhauser Allee, welches nach der definitiven Schließung des Friedhofes als Baugrund sehr gut bezahlt werden würde, für den gedachten Zweck umsonst herzugeben, während neben der jüdischen Alterversorgungs-Anstalt in der Großen Hamburgerstraße ein der jüdischen Gemeinde gehöriges Terrain liegt, das sich ganz vorzüglich zur Errichtung einer zweiten Alterversorgungs-Anstalt eignet. Da jedoch, der Eommerzienrath Manheimer an der Bedingung festhielt, datz die von ihm zu errichtende Alterversorgungs-Anstalt auf das Terrain bei dem alten jüdischen Friedhofe komme, und anderseits der Vorstand der jüdischen Gemeinde das Geschenk von 100,000 M zu dem gedachten milden Zwecke nicht ablehnen mochte, so erkürte sich der Vorstand mit geringer Majorität zur Annahme des Geschenkes, den Intentionen des Geschenkgcbers entsprechend, I bereit, welchem Beschluß die Repräsentanten-Ver- 1 sammlung mit nur einer Stimme Majorität zuj stilnmte. Allseitig besteht jedoch der Wunsch, daß! der Geschenkgeber selbst von der Erfüllung der j lästigen Bedingung, welche den Werth des Geschenkes j wesentlich vermindert, Abstand nehme. Meiningen, 12. Juni. Wie der „Voss. Ztg." geschrieben wird, wird nachträglich ein Akt des Her-! zogs von Meiningen bekannt, der seine Bedeutung und sein allgemeines Interesse noch nicht eingebüßt hat. Als nämlich die Antisemiten-Agitation vor mehreren Monaten von Berlin aus immer weitere Kreise zog, ließ der Herzog die Dircctoren der hiej sigen Schule zu sich kommen und verständigte die-! selben dahin, daß jeder aufkeimenden Unduldsamkeit! gegen jüdische Schüler allen Ernstes von vornherein l zu begegnen sei. Mit dieser Kundgebung war der Antisemitenbewegung für Meiningen der Boden entzogen. R n ß l a n d. Kiew, 7. Juni. Vom 3. bis 5. d. Mts. fand im hiesigen Militär-Bezirksgerichte unter dem Vorsitze des General - Gouverneurs Girjenkow die Verhandlung gegen die zweite Gruppe der an der Judenhetze betheiligteu Personen statt. Wie man dem „Bert. T." meldet, sollen noch 58 Prozesse mit 349 Angeklagten in Kiew bevorstchen. Die Anklage vertrat der Staatsanwaltsgehilfe Burdin von einem dem ersten Prozesse vollständig entgegengesetzten Gesichtspunkte. Die „Sarjä" („Morgenröthe") schreibt hierüber: „Die Zusammensetzung des Gerichts war eine durchaus andere, als sie bei der Untersuchung des ersten Prozesses wegen der Unruhen war, und darum war auch der Gesammteindruck, welcher durch die ganze Genauigkeit des Gerichtsverfahrens und den Charakter der Untersuchung jener Vorgänge hervorgebracht wurde, ein ganz und gar anderer." Ein besonderes Interesse gewann der Prozeß noch dadurch. daß die beschädigten Juden sich bei dieser Sache durch einen der berühmtesten St. Petersburger Rechtsanwälte, den Fürsten Urussow, und den ersten Kiewer Rechtsanwalt Kupernik (bekannt durch seine Verteidigung der vor einigen Jahren im Kaukasus wegen Äordes an Christenknaben angeklagten Juden) vertreten ließen. Der angerichtete Schaden bezifferte