Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 22 (1881)
- Issue
- Heft 11 (16.3.1881)
- Date
- 1881-03-16
- Page
- – (sequence 17)
- Language
- German
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XXII. Jahrgang. 11 -es Israelit. Zweite Leilage zu Nr. Zeitungsnachrichten und Correfpondenzen. Deutschland. Mainz, 12. Marz. Heute erschien bei der hiesigen 'Ltaarsanwaltschaft ein in Nieder-Olm wohnender Israelit und erstattete die Anzeige, daß in der verflossenen Nacht wiederholt der Versuch gemacht worden sei, das HanS desselben in Brand zu stecken. Die Staatsanwaltschaft hat sofort Schritte gethan, die hoffentlich zur Ermittelung der Thäter führen. — Bezüglich der jüngst gemachten Mittheilung aus Stadecken über daö mit Pulver gefüllte Brennholz, erfahren wir, daß schon vor einigen Tagen in der Wohnurg eines dortigen Israeliten eine Explosion durch solches Pulver gefülltes Holz hervorgernlsen wurde, doch ist glücklicherweise die gewünschte Wirkung nicht eingetreten. Erst durch diesen Fall sah sich auch ein anderer Israelit veranlaßt sein Brennholz zu untersuchen, wobei ihm die von uns schon erwähnten Holzstücke in die Hände sielen. Die Untersuchung bezüglich des Thaters ist bis jetzt noch erfolglos geblieben. Kissingen, 13. März. Die liebenswürdige Antisemiten-Petition hat zu guter Letzt auch noch in unfern Kurort den Weg gefunden, und zwar an die Adresse des katholischen Männer-Vereins. War es auch vorauszusehen, daß bei dem confessionellfriedlichen Charakter der hiesigen Einwohner kein guter Boden für solche Geschäfte dahier, schämten sich auch die Leiter jenes Vereins dieses Ansinnens, so, daß der Vorstand desselben im Localblatte bekannt gab, es sei ihm mehrfach zu Ohren gekommen, jene Adresse liege im Vereinslocale auf, was aber unwahr sei; wenn solche aber circulire, so sei dies eine Privatsache, die den Verein nichts angehe! Uebrigens soll, wie ich aus sicherer Quelle erfahre, auch von amtlicher Seite die Colportage auch jener Privatseite verboten worden und daher nicht fortgesetzt worden sein. Sehr fraglich ist's überdies, ob die wenigen bereits erzielten Unterschriften an die Adresse der Firma Förster, Henrici u. Comp, gelangten, denn der Hauptprivat-Werber wurde, wahrscheinlich noch vor derZurücksendung, unter Anschuldigung eines Verbrechens gegen die Sittlichkeit vor einigen Tagen in das UntersuchungS-Gcsängniß abgeführt; ein Umstand, der ihn gewiß seinen Mandataren gegenüber entschuldigen dürste. — G. s. Dank leuchtet bei uns in Bayern vom Throne herab ein Geist der Toleranz und Milde, von welchem auch unsere Beamten- und Gelehrtenwelt belebt und erfüllt ist. Kempen (Provinz Posen). Es ist eine traurige, aber leider nur zu häufige Erfahrung, daß in so manchen jüdischen Gemeinden durch die Reform und Neuernngssucht ihrer Rabbinen noch die letzten Ueberreste wahrer Gottesfurcht und Frömmigkeit, die sich aus den Tagen der Vergangenheit erhalten haben, mit kalter, unempfindlicher Hand ausgerottet werden. Daß es aber mit solchen Gemeinden, die unter keiner Aufsicht eines Rabbiners stehen und, so zu sagen, in religiösen Dingen sich selber überlassen sind, oft nicht viel besser bestellt sei, davon geben die zwei nachfolgenden Begebenheiten, die sich jüngstens in Ortschaften, die in der Nähe unserer Stadt liegen, aber bereits zu Schlesien gehören, zugetragen haben, einen traurigen Beweis. Die jüdischen Ehegesetze gehören bekanntlich zu den heiligsten und unverletzlichsten Satzungen unserer Gotteslehre; sind sie doch diejenigen Gebote, welche vornehmlich das, was die Thora als den Endzweck ihrer Lehren hinstellt, die Weihe und Heiligkeit Israels, zu erhalten suchen. Und dennoch werden in unfern Tagen selbst diese unverbrüchlichen Satzungen in schnödester Weise verletzt. In dem Städtchen Bralin ging eine no3’, eine Frau, die von dem Bruder ihres kinderlos verstorbenen Mannes keine -xrn genommen hatte, eine zweite Ehe ein. Dr. Wiener, der Rabbiner in Oppeln, hat sich nach unserer Nachbarstadt begeben und hat bei diesem von der heiligen Lehre verbotenen Bunde den Trauungsakt vollzogen. Bezeichnend für das Wesen des genannten Dr. Wiener ist, daß er die technischen Ausdrücke, die im rabbinischen Schriftthum zur Bezeichnung heiliger Dinge gebräuchlich sind, auf das Gebahren jener Männer, die über alle positive Religion sich hinwegsctzen, anzuwenden sich erlaubte. „Was die Augsburger Synode — so sprach er — rahn'? (als theoretische Norm) festgesetzt hat, das führe ich n&yo? (in praktischer That) aus." Die oberwähnte Frau mit Namen Mi na Goldstein lebt in dieser religionswidrigen Ehe mit dem Manne Namens Sabel gegenwärtig in der Stadt Sorau (Ober-Schlesien).