Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 22 (1881)
- Issue
- Heft 4 (26.1.1881)
- Date
- 1881-01-26
- Page
- – (sequence 17)
- Language
- German
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XXII. Jahrgang. Zweite Beilage;» Nr. 4 -cs Israelit. Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. D e n t s ch l a n b. München. 19. Januar Die Existenz eines ministeriellen Erlasses gegen die Antisemitenbewegung wird noch einigermaßen bezweifelt. Die Allg. Ztg. meint, es sei möglich, daß die mittelfränkischen Bezirksämter entsprechende Weisungen erhalten haben, weil dort eine Agitation aber in wesentlich milderer Form als in Norddentschland vorkam. München, 21. Jan. Der „Augsburger Allg. Ztg." wird von hier geschrieben: Aus bester Quelle erfahren wir, daß der Ministererlaß, welcher in Bezug auf die Antisemitenbewegnng jüngst an die Rcgierungspräfidien ergangen ist, einem ausdrücklichen allerhöchsten Befehl entspricht. Berlin. Die „Germania' hat sich bemüßigt gefühlt, die Mittheilung über das Gespräch, das der Kronprinz neulich mit dem Stadtrath Magnus über die Semitophagie gehabt, für eine taktlose Jndiscretion zu erklären. Vielleicht findet sich ihr Feingefühl etwas beruhigt, wenn sie erfährt, daß Herr Meyer Magnus nach dieser Richtung hin sich der correctesten Haltung befleißigt hat. Nach dem ersten Gespräch des Herrn mit dem Kronprinzen, vor etwa 0 Wochen, in welchem das von Herrn Richter neulich citirte „Schande für die Nation" laut geworden war, hatte Herr Magnus, einerseits von dem Wunsche beseelt, diesem Worte eine größere Oeffentlichkeit geben zu dürfen, andererseits in Sorge um den Vorwurf einer Ungeschicklichkeit, sich an den ihm befreundeten Minister Friedberg, der sich bekanntlich besonderen Vertrauens bei dem Kronprinzen erfreut, um Rath gewendet. Friedberg wies ihn an den Kammerherrn v. Normann, dieser stellte seinem Herrn direct die Frage, die dann unbedenklich bejaht wurde. Damit war doch wohl auch für alle künftigen Gespräche der Art deutlich genug die Instruction gegeben. Breslau. 13. Jan. Heute gelangte vor der Strafkammer I. eine aus §. 166 des Strafgesetzes erhobene Anklage gegen den Redakteur der „Schles. Volksztg.", Hrn. Konstantin Nowack, zur Verhandlung. Der erwähnte Paragraph lautet, insoweit er auf diese Anklage Bezug hat: „Wer öffentlich eine der christlichen Kirchen oder eine andere mit Korporationsrechten innerhalb des Bundesgebietes bestehende Neligionsgesellschaft oder ihre Einrichtungen oder Gebräuche beschimpft, wird mit Gefängniß bis zu drei Jahren bestraft." Auf Grund dieses Paragraphen hatte der Vorstand der hiesigen Synagogen-Geweinde den Strafantrag gestellt. Die am 9. April 1880 zur Ausgabe gelangte, unter Verantwortlichkeit des Herrn Nowack erschienene Nummer der „Schlesischen Volksztg." enthielt nämlich eine aus „Alexandrien, den 3l. März" datirte Korrespondenz, worin gesagt wurde, „es sei bekannt, daß die Juden zum Passahfeste Christenkinder schlachten, um deren Blut zur Fabrikation von Qsterkuchen zu benützen." Als Beweis hierfür wurden mehrere Fülle erwähnt, welche angeblich der neuesten Zeit angehören sollten, und schließlich berichtet, daß in Damaskus in der Nacht vom 27. zum 28. März 1880 (denl Anfang des Pasfahfestes) ein Christenknabe ermordet aufgefunden worden sei. Derselbe habe auf einem Haufen Scherben Ulld sonstigem Unrath gelegen, um den Glauben zu erwecken, daß derselbe nur verunglückt sei, eine Meinung, welche von beit Juden geflissentlich verbreitet werde. Die Aufregung in der Stadt sei sehr groß, insbesondere wollten die griechischen Matrosen die Häuser der Juden stürmen und deren Bewohner tödten. Die Juden hätten ferner die dortigen Zeitungen bestochen, daß diese den Fall nicht erwähnen sollten, nur ein in Italien erscheinendes Freimaurer- Blatt „Die Tronipetta" habe den Bericht veröffentlicht k. Cs gelangte ein auf Ansuchen der hiesigen Synagogen-Geweinde durch den General-Konsul in Alexandrien erstatteter Bericht zur Verlesung. In demselben wird bestätigt, daß in der im Berichte angebenen Zeit in Damaskus ein todter Christenknabe auf der Straße aufgefunden worden sei. Die Aufregung war allerdings sehr groß und es verbreitete sich das Gerücht, der Knabe sei von Juden ermordet worden. Die Ilntersuchung ergab indeß sehr bald, daß der Knabe lediglich von der Terrasse des dem Fundorte der Leiche zunächst liegenden Hauses gestürzt sei. Nachdem also erwiesen worden, daß lediglich ein Unglücksfall vorliege, legte sich die Aufregung bald wieder. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft, Gerichts-Assessor Mehner, brachte gegen den Angeklagten eine vierwöchentliche Gefängnißstrafe in An-