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Der Israelit · 1881-01-12 · Heft 2 (12.1.1881) · page 10

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Journal
Der Israelit
Volume
22 (1881)
Issue
Heft 2 (12.1.1881)
Date
1881-01-12
Page
– (sequence 10)
Language
German
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34 In der am letzten Donnerstag hier stattgehabten Antisemiten-Versammlung bemerkte man unter den 3000 anwesenden Personen ein zahlreiches Kontingent aus der eigentlichen bürgerlichen Bevölkerung. Es werden die Bewohner der Häuser gewisser Stadttheile mit Brandblättern gegen die Juden förmlich überschüttet, und cs scheint, daß die Bewegung jetzt größere Dimensionen annehmen werde. Man hat schon besondere Organe ausschließlich zum Zwecke der Judenhetze gegründet, so in Dresden die „Deutsche Reform", in Liegnitz die „Patriotische Zeitung" Zc.; die hier erscheinende „Ostend - Zeitung", ein kleines Vorstadt-Blättchen, erscheint jetzt alltäglich unter dem Namen das „Deutsche Blatt", ferner sollen in verschiedenen entlegenen Bezirken Lokalblätter zur Unterstützung der antisemitischen Agitation begründet werden. Wenn die „Volkszeitung" neulich ans die Bedeutung dieser Agiiationen aufmerksam machte und die Fortschrittspartei zur Sammlung aufforderte, so ist dieser Rath sehr zu beherzigen. Die Antisemiten fangen frühzeitig ihre Wahlcampagne an, denn die Versammlungen, die sie in der nächsten Zeit in allen Bezirken hier abhaltcn werden, dienen vornehmlich der Vorbereitung für die in diesem Sommer stattfindenden Reichstagswahlcn und haben die Verdrängung aller liberalen Elemente zunl Ziel. Oesterr.-Ungarische Monarchie. Wien, im December. Es freut mich, Ihnen heute eineThatsache berichten zu können, die für den jüdischen Religionsunterricht an österreichischen Gymnasien, Realschulen und Lehrerbildungsanstalten sehr wichtigen und segensreichen Einfluß haben kann. So anerkennenswertst es ist. daß unsere Regierung für den Religionsunterricht der israelitischen Schüler ebenso wie für den Religionsunterricht anderer Konfessionen sorgt, so ist doch zu bedauern, daß für diesen Unterricht die Benutzung bestimmter Lehrbücher vorgeschriebcn ist. Noch mehr ist zu beklagen, daß die bisher vom Unterrichts-Ministerium als zulässig erklärten Lehrbücher, zu deren Charakterisirung es genügt, die Namen der Verfasser Johlson und Breuer zu nennen, nicht nur solche Verstöße, die dem mangelhaften Wissen der Verfasser zuzuschreiben sind, sondern auch absichtliche Entstellungen der jüdischen Lehre enthalten, die offenbar keinen andern Zweck haben, als ein, nach den Anschauungen der Traditionsleugner zngestntztcs Scheinjudenthum als Judenthum darzustellcn. Den unbe rechenbaren aus dem Gebrauche solcher Religionsbücher entstehenden Gefahren ist nun dadurch abgeholfen, daß in Folge einer Eingabe des Rabbiner Dr. Gugenheimer in Kolin — dessen erfolgreiches Wirken für die Interessen des orthodoxen Judenthums Eis- und Transleithaniens genügend bekannt ist — das unter dem Titel r^r« mm von dem ehemaligen Rabbiner in Darmstadt und Halberstadt, dem berühmten Herausgeber und Eommentator des?'o:t‘Nn"D und pj ’m rjz-D Dr. B. H. Auerbach 7"?, erschienene Lehrbuch der israel. Religion, von dem hohen k. k Ministerium für Cultus mit Erlaß vom 3. August d. I., F. 11383 zum Gebrauche an deutschen Mittelschulen als zulässig erklärt wurde. Obgleich diese Zulässigkeitserklärnng dem Ministerial-Verordnungsblatte gemäß, nur für Böhmen erfolgte, ist cs doch zweifellos, daß nachdem hierdurch für die Einführung eines auf traditionellem Boden stehenden Lehrbuches der israel. Religion Bahn gebrochen wurde, das erwähnte treffliche Lehrbuch auch in anderen Kronländern, durch die Hinweisung auf den genannten Ministerialerlaß ohne Schwierigkeit cingeführt werden kann. Ich glaube, vielen österreichischen Lesern Ihres geschätzten Blattes einen Dienst zu erweisen, wenn ich erwähne, daß das genannte Lehrbuch Gießen 1853 bei der Ferber'schen Universitätsbuchhandlung in zweiter Auflage erschienen und auch von der I Kauffmann schen Buchhandlung in Frankfurt a. M. zu beziehen ist. Lemberg, 25. December. Gestern saßen die hiesigen Geschworenen über nachfolgenden Fall zu Gericht: Der 25jährige Bauer Dacko Wolosko begegnete am 8. Juli im Szalaszer Forste dem Waldhüter Jakob Stallmeister, der seines bieteren Charakters wegen sich allgemeiner Sympathien erfreute. Obwohl gar kein Anlaß zu einem wie immer gearteten Conflicte vorhanden gewesen ist, schwang Wolosko, rasch entschlossen, sein Beil nach dem Kopfe des ahnungslos dahinschreitenden Juden und wiederholte die Schläge so lange, bis dieser leblos zusammensank. Ohne beim Anblick des Ermordeten Reue oder Gewissensbisse zu empfinden, begann das Scheusal sein Opfer zu plündern. Die Leiche des Waldhüters vergrub Wolowsko im Walde und verdeckte das Grab derart mit Reisig und frischem Laub, daß das verübte Verbrechen erst nach drei Tagen entdeckt werden konnte. Sowohl in der Voruntersuchung, als auch bei der gestern durchgeführten Schlußverhandlung leugnete oer Angeklagte hartnäckig jede Schuld, trotzdem ihn seine Dorfgenossen übereinstimmend als den Thäter bezeichnten; es wurde bei ihm überdies eine dem Ermordeten gehörige Münze ^orgefunden. Die Geschworenen bejahten mit elf (stimmen die auf meuchlerischen Raubmord lautende Schuldfrage, und der Gerichtshof (Vorsitzender Landgerichtsrath Uhle) verurteilte in Folge dessen Dacko Wolosko zum Tode durch den Strang. Preßburg. Gestatten Sie mir, geehrter Hr. Redacteur, Ihnen in Bezug auf den verstorbenen

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