Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 20 (1879)
- Issue
- Heft 44 (29.10.1879)
- Date
- 1879-10-29
- Page
- – (sequence 17)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2446951-2447797-2447840--16827-2472826- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
XX. Jahrgang. Zwrite Leilage;u Nr. 44 des Äsraelit. Zeituugsnacbrichten und Corresporrderrzerr. Deutschland. Mttinz, 28. Oktober. Wir erhielten unlängst eine Anfrage aus Trier, ob ein Rabbiner, welcher ein Kohen ist und sich auf einen israelitischen Friedhof in die nächste Nähe der Gräber begibt, damit ein rabbinisches Gebot verletzt habe. Es wurde zugleich bemerkt, daß gegen den in Rede stehenden Rabbiner religiöse Bedenken bereits vorliegen, und wurde um Antwort im Briefkasten gebeten. Wir dachten einen Augenblick daran, daß es sich hier um Herrn Rabbiner Dr. Holländer zu Trier handle. Da wir jedoch gerade die Ehre des Besuches des Herrn Rabbiner Dr. Carlebach aus Lübeck hatten und diesem von der erwähnten Anfrage Miltheilung machten, so versicherte uns derselbe auf das Bestimmteste, daß Herr Dr. Holländer, mit welchem er zusammen in Berlin studirt habe, kein Kohen sei, -daß also die Anfrage sich unmöglich auf Dr. H. beziehen könne; wir hätten sonst wielleicht erst bei Herrn Dr. H. angefragt und ihn um Aufkärung des Sachverhalts ersucht. Wir gaben daher, zumal da uns religiöse Bedenken gegen Herrn Rabbiner Dr. Holländer bis dahin nicht bekannt waren, die nachstehende Antwort im Briefkasten zu Nr. 42 d. Bl.: An Herrn S. in Trier. Ein Rabbiner, welcher ein Kohen ist und ein m-apn rrn in der von Jhnew' mitgetheilten Weise betritt, rechtfertigt vollständig die religiösen Bedenken, welche schon ohnedies gegen denselben bestehen. Der Rabbiner hat damit nicht, wie Sie annehmen, ein rabbini-scheS, sondern/ ein biblisches Gebot verletzt. Aus einer Bekanntmachung des Vorstandes und der Repräsentanten der Synagogen-Gemeinde zu Trier, erfahren wir nunmehr, daß sich die obenmitgetheilte Notiz allerdings auf den Rabbiner Dr. Holländer bezieht und daß Herr Dr. Carlebach in seiner Behauptung, Herr Dr. H. sei kein Kohen, sich geirrt haben muß. Der Vorstand der Synagogen-Gemeinde zu Trier sucht das Verfahren des Herrn Dr. Holländer in folgender Weise zu rechtfertigen. — Der Friedhof, sagt er, besteht aus zwei Theilen, einem alten, mit Gräbern belegten und einem neuen, erst zum kleinsten Theile mit Gräbern angefüllten. Beide Theile sind durch einen etwa 3*/2 Meter breiten erhöhten Weg von einander getrennt, und auf diesem Wege befand sich Herr Rabbiner Dr. Holländer, als er die erwähnte Grabrede hielt, und ist in keinem Falle bis auf die vorgeschriebenen vier Ellen der Gräber mehr gekommen." Da wir den Herrn, der bei uns anfragte, als einen ehrenwertheu und wahrheitsliebenden Mann kennen, so müssen wir annehmen, daß es bisher in Trier für unerlaubt galt, daß ein Kohen jenen Weg auf dem Friedhofe betrete, und hat Herr Dr. Holländer im günstigsten Falle gegen den talmudischen Grundsatz gehandelt: nnx 'x nrn nnnw ünmon ann C.TJM ■vnn> *>*2n Wie uns mitgetheilt wird, hat Herr Dr. H. von der Kanzel herab gegen den „Israelit" gedonnert, und denselben: ein Schmutz- und Lügenblatt genannt. Sollte dies sich so verhalten, so hat Herr Dr. Holländer nicht uns, sondern sich selbst damit characterisirt. Wir bemühen uns seit zwei Jahrzehnten, unter unsäglichen Anstrengungen, für unsere heilige Religion zu wirken und allen, dem wahren, unverfälschten und unverkürzten Judenthume feindlichen Elementen entgegen zu treten; wir haben uns niemals gescheuet, die abscheulichsten und häßlichsten Verleumdungen und Angriffe über und ergehen zu lassen. Das weiß der allmächtige Gott, und auch ganz Jsra-l weiß es, daß es uns stets und immer und lediglich um die heilige Sache der jüdischen Religion zu thun ist, und daß uns selbstsüchtige Motive fern liegen. Nachdem wir Vorstehendes geschrieben, erhalten wir von Trier einen Bericht unseres Gewährsmannes, in welchem er die von ihm gemachten Mittheilungen ganz und voll aufrecht erhält. Gleich beim Eingänge befinden sich dort auf dem Friedhofe Gräber, ehe man noch zu jenem vom Vorstande erwähnten Wege gelangt. Zeugen seien bereit, eidlich zu erhärten, daß Herr Dr. H. ganz nahe an diese Gräber herangekommen sei.