Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 20 (1879)
- Issue
- Heft 37 (10.9.1879)
- Date
- 1879-09-10
- Page
- – (sequence 18)
- Language
- German
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1006 indem sie die Gesammtheit für Sünden des Einzelnen , die sie noch dazu vergrößert darstelllt, verantwortlich macht, und ihn moralisch zu tödten. Weckt er bei der Energielosigkeit den Neid, so bei der Thatkraft die Furcht, der „Fremde" konnte ihm im Wettlaufe »ach de» Gütern des Geistes und der Welt gleichkommen oder gar überholen , und so bildet sich eine Abneigung, deren Grund man oft selbst nicht kennt, die aber einmal da ist. Zu zeigen, daß von dieser unbegründeten Abueigung gegen die Juden auch die sonst Freisinnigen nicht frei find, ist die Aufgabe vorliegender Schrift. Sie soll weniger eine Vertheidigung gegen alle die Kämpfe sein, die den Juden gemacht werden, als ein Nachweis, wie weit noch das Vorurtheil gegen die Juden verbreitet ist; die Aufdeckung eines Uebels ist in jedem Falle gut und kann nur hüben wie drüben heilsam wirken. Und es ist Zeit, daß eine Hebung eintrete, und mögen die, welche dazu berufen sind, durch Werke der Gelehr amkeit die Welt zu belehren, auf ihre Worte sehen; denn es ist eine Presse da, welche gar zu eifrig jedes Wörtchen, das judengehässig zu deuten ist, auffängt, um es als Giftkorn in die Masse zu schleudern, und eine Wirkung hervorbringen, an welche der Autor gar nicht gedacht hat." Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Rumänien. Bukarest, Eine Mittheilung der „Morning Post", nach welcher das Bukarester Kabinet den Nachweis geliefert haben soll, daß die unverzügliche Emanzipation der rumänischer Juden en masse nicht räthlich sei, ist einigermaßen verdächtig, denn eine solche „unverzügliche" Emanzipation ist ja von keiner maßgebenden Seite gefordert worden. Der „Romania Libera" zufolge soll Fürst Bismarck dem nachstehenden Plan seine Zustimmung gegeben baden : während an Stelle des berüchtigten Artikel 7 der Verfassung ein Paragraph tritt, welcher erklärt, daß die volle Ausübung der bürgerlichen und politischen Rechte von keinem Religionsbekenntniß abhängig sein dürfe, soll durch ein neues Gesetz folgenden acht Klassen israelitischer Einwohner, welche in Rumänien geboren sind und nicht unter der Protektion eines fremden Staates stehen, das rumänische Bürgerrecht verliehen werden. Darnach würden sofort Vollbürger werden : die Besitzer von Grund und Boden mit einem Einkommen von 1200 Franken, was den Bedinungen für das Wahlrecht in dem zweiten Collegium eutspricht; Kaufleute uud Fabrikal ten, welche eine direkte Steuer von 30 Franken jahrli h zahlen; alle diejenigen, welche unter der r manischen Fahne gedient oder sich bei dem Konskriptionsbureau gestellt haben; wer den Grad des Baccalaurens oder das Universttatsdiplom erhalten; die fünf Klassen der rumänischen Gymnasien und Lycen durchgema. t; dem Staate Schenkungen gemacht oder wohltätige Anstalten gegründet hat; Gründer von Fabriken, mit Aus nhme von Branntwein- Destillationen und endlich die Verfasser literarischer Werke, welche in rumänischer Sprache erschienen sind. Fremde können, nachdem sie fünf Jahre in Rumänien gewohnt haben, um die Naturalisation einkommen. Obwohl dieser Plan viel ausgedehnter ist als der früher vom Ministerium Bratiano ausgesonnene — nach dem obenerwähnten Projekt würden etwa 35,000 bis 50,000 Juden das rümä- I nisch Bürgerrecht erhalten — ist es doch noch zweifelhaft, ob derselbe durchgeführt werden kann, denn wenn auch die Mächte dem Plane ihre Zustimmung geben, so droht demselben doch in den Kammern noch heftiger Widerstand. Aus Bukarest wird der „Times" unterm 28. ' August telegraphirt: Man sieht hier aufregenden Zeiten entgegen, wenn die Constituante Zusammentritt , um über die Lösung der Judenfrage in Rumänien zu beschließen. Es ist durchaus nichr unmöglich. daß das gegenwärtige Kabinet, oder wenn es fällt, sein Nachfolger, einen auswärtigen Druck, wie er vom Fürsten Bismark auf den j Khedive von Egypten ausgeübt wurde, dankbar aufnehmen würde, da derselbe den rumänischen Massen gegenüber als Entschuldigung dienen könnte, , den Juden des FürstcnthumS das Bürgerrecht zu verleihen, und es der Opposition unmöglich machen würde. aus dieser Mäßregel politisches Kapital gegen das gegenwärtige Kabinet zu schlagen. Dü Eingeborenen deS Landes könnten sich mit der i Erfahrungen Galiziens trösten. Jene Provinenthalt eine jüdische Bevölkerung von 600,000 bü 700,000 und 5,000,000 christliche Einwohner. Dü Güter der Letzteren waren in vielen Fällen der jüdischen Geldverleihern schwer verpfändet, ohnr ' daß die Emanzivation besonders ernste Folger ( gehabt hätte; allerdings muß hier bemerkt werden das die Galizier weniger sorglos und träge ali die oberen Klassen Rumäniens sind, wo de Schweißtropfen eines Bojaren bei ehrlicher Arbei J zu den nationalen Kuriositäten gehört. Die rumä nische Regierung hat kürzlich einen Census de ( jüdischen Bevölkerung in dem Fürstenthum anfer { tigen lassen. Das Resultat wird der Oeffentlichkei r vörenthalten. allein ich habe in Erfahrung gebracht i daß ihre Anzahl nicht 300,000 übersteigt. c