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Der Israelit · 1879-08-13 · Heft 33 (13.8.1879) · page 1

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Journal
Der Israelit
Volume
20 (1879)
Issue
Heft 33 (13.8.1879)
Date
1879-08-13
Page
– (sequence 1)
Language
German
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XX. Jahrgang. M ss Der Israelit. Ein Central-Organ für das orthodoxe Jndenthum. HerauSgegeben von Dr. Lehmann in Mainz. Mittwoch, den 13. August 5639 (1879). Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal. Mittwoch«, in mindesten« 2 Bogen. Preis de« Jahrgang« 10 ReichS-Mark. Dian abonnirt ganzjährig, halbjährig oder vierteljährig. Alle Buchhandlungen und Postämter nehmen Bestellungen an. — Inserate 25 Pfennige die Petitzeile oder deren Raum. — Oesterreichische Banknoten laut Cour«. — Direkte Francozusendung unter Streifband oro Jahrgang 12 ReichS-Mark oder 7 fi. österr. an die Expedition franco einzusenden. Anhalt. Leitende Artikel: Zu Paraschath Reöh. — Zur Geschichte der Reformbewegung im Judenthum. — Zeitungsnachrichten und Corresvondenzen: Deutschland: Mainz. Berlin. Trier. — Amerika: New-Nork. Feuilleton: Rabbi Joselmann von Rosheim. Kastakt der ersten ISeikage: Zeitungsnachrichten und Correspondenzen: Rumänien: Bukarest. Tiirkei: Philippopel. — Amerika: New-Iork. — Feuilleton: Jakobine. Anstatt der zweite« Nettage: Zeitungsnachrichten und Correspondenzen: Deutschland: Hamburg. Saarunion. — Frankreich: Lyon. — Anstatt der Hrtra-Aeikage: S peiiden-Verzeichnisse. Leitend« Artikel. Au paraschath Keöh. Mainz. 1l. August. In dem Wochenabschnitte, den unsre lieberschrift nennt, wird uns die Pflicht des Abgebens des Zehntens mit den Worten ans Herz gelegt: -ryn -wy, „verzehnten, verzehnten sollst Du!" In der 13. Mischnah des 3. Capitels der Sprüche der Väter (niax 'naDo) lehrt uns Rabbi j Akiba, daß die Zehnten eine Schutzmauer um den! Reichthum bilden -vtnyh nn^yo, wozu der Er- > klarer der Mischnah, Rabbenu Obadjah de Bar- > tenoro, bemerkt: ^vynrw *wy ,"i»yn -wy „verzehnte, verzehnte, d. h. verzehnte, damit Du reich werdest. Wenn auch die Bemerkung der Rabbenu Obadjah, nach dem bekannten AuSspruche, den unsere Weisen an das erwähnte Schriftwort anlehnen, sachlich richtig ist. wenn es auch gestattet ist. Zehnten und Almosen in der ausgesprochenen Absicht zu spenden, um dafür Lohn zu empfangen — was bei der Erfüllung anderer GotteSgebote nicht erlaubt ist — so scheint doch diese Erklärung nicht hierher zu passen; denn eine Mauer soll das Vorhandene schützen, und hier soll erst der Zehnten den Reichthum herbeiführen. Viel passender schien der Hinweis zu sein auf die Erklärung der Weisen, anlehnend an den Vers '\t it> i’tcnp n« pwi (4. B. M. C. 5, V. 10), daß nämlich, wenn Jemand den Zehnten nicht gibt, das Feld spater nur den zehnten Theil des Ertrags bringen wird (Sifro; siehe Raschi zur Stelle). Wir wollen das an einem Beispiele, das unsre Weisen erzählen, klar machen. Ein Mann besaß Felder, die einen jährlichen Ertrag von 1000 Maltern brachten. Ehe er starb, mahnte er seinen Sohn und Erben, daß er nur sorgfältig den Zehnten gebe. Als dieser sein Erbe angetreten und die Felder wieder tausend Malter gebracht hatten, war es ihm zu viel, den großen ~ * '4

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