Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 20 (1879)
- Issue
- Heft 28 (9.7.1879)
- Date
- 1879-07-09
- Page
- – (sequence 17)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 91% known words query
- IRI
…/2446951-2447797-2447825--16400-2472384- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
XX. Jahrgang. Zweite Beilage;u tlr. 28 -es Israelit. Telegraphische Depesche. Bukarest. 5. Juli. Wenn die Kammern wie bisher fortfahren sollten in der Juden-Frage nur ungenügende Concessionen zu bewilligen, so ist das Ministerium Bratiano genöthigt zu dimissioniren. Sollte die Juden-Frage nicht demnächst eine die Mächte befriedigende Lösung erhalten, so werden aus die Initiative des Fürsten Bismarck Frankreich, Italien, England Deutschland eine Sommation an Rumänien richten, den Artikel 44 des Berliner Vertrags in die rumänische Verfassung aufzunehmcn. Würde diesem Verlangen nicht entsprochen werden, so soll in Konstantinopel eine europäische Conferenz zusammentreten, welche die Unabhängigkeit Rumäniens annullirt und dasselbe wieder der Türkei unterstellen und mit der suzeränen Macht über die Durchführung des Artikels 44 verhandeln wird. Zeitungsnachrichten und Correspondenzerr. Deutschland. Mainz. Wir wollen nicht verfehlen, alle Freunde unserer heiligen Literatur auf ein Manuscript aufmerksam zu machen, dessen Veröffentlichung durch den Druck im hohen Grade wünschenswerth wäre. — Es ist dies ein Werk des hochberühmten b"i wksd nmy orwo 'n, dessen Asulai in seinem D'^iv ranyo mit folgenden Worten erwähnt: '"a «du ’ddI?« 'd i1? vwn nyi finD'on nnw pn «noi ow la pew vsbrr 21 vsp nnai ns vidi nom nsD Mini ,na^nn wn» v'DpM onana nannn injno vdih ü’jh noai f)"nn •pnacp D'tBnpo nnPn noai ,o“vn ’JH -pna □»ytaiD MJ'ana P": am jd’dicm 'wa npio vido d"bm .*)"nn nw oyis nna |W?a jrpma^n^ Wie man uns mittheilt, soll das vorhandene Manuscript wahrscheinlich von des Verfassers eigener Hand geschrieben, und vermutlich das einzige überhaupt existirende sein. Es trägt Asulais Unterschrift, der es s. Z. gekauft hatte. — Gegenwärtig befindet sich dasselbe im Besitz des bekannten Rabbi Nathan Cornel in Jerusalem, der bereit ist, dasselbe zu veräußern, oder mit einem jüdischen Druckereibesitzer behufs Veröffentlichung des Werkes in Verbindung zu treten. — Im Interesse der jüdischen Wissenschaft wäre es sehr zu wünschen, wenn dieses großartige Werk allgemein bekannt würde. Bei der hervorragenden Bedeutung desselben ist übrigens auch anzunehmen, daß das buchhändlerische Interesse, dabei seine Rechnung finden dürfte. Rumänien. Bukarest. 5. Juli. Kammer der Deputaten. Berichtersiatter der Verfassungs-Revisions-Commission Marzeska constatirt, daß der Artikel 7 nicht aus religiöser Intoleranz in die Verfassung ausgenommen worden sei, sondern als eine Maßregel zum Schutze der Nation. Die Commission beantragt anstatt des Ariikel 7 die folgende Fassumg: Die Fremden aller religiösen Bekenntnisse können das Jndigenat erlangen. Die Gesuche um Naturalisirung sind unter Bekanntgabe der Familienverhältnisse, Beschäftigung und Vermögensverhältnisse an den Fürsten zu richten. Nach zehn Jahren von Ueberreichung des Gesuches werden die legislativen Versammlungen entscheiden, ob das Jndigenat zu gewähren. Das Jndigenat muß mit Zweidrittel Majorität votirt werden. Von der zehnjährigen Anwesenheit im Lande sind befreit: die Fremden, die dem Lande hervorragende Dienste geleistet oder eine neue Industrie eingeführt haben und die in Rumänien von Ettern Geborenen, welche niemals unter fremdem Schutze standen Die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen sind maßgebend für den Verlust des rumänischen Bürgerrechts. Ein Specialgesetz wird den Modus des Aufenthaltes der Fremden in Rumänien regeln. Nach Verlesung des Berichtes beantragte Bratiano geheime Sitzung, damit die Regierung ihre Ansichten bekanntgebe. Bukarest. 5. Juli. Der von der Versassungs- Revisions Commission beantragte Entwurf bestimmt ferner, daß Jene, welche nicht di^ vollen Rechte Rumänischer Bürger genießen, keinen Wddesitz in Rumänien erlangen können, ausgenummenV durch Erbschaft ab intestato. Bevor Bratiano verlangt, daß die Kammer zu einer geheimen Sitzung zusammentrete, erklärt derselbe, daß die Regierung dem Entwürfe der Commission nicht zustimme.