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Der Israelit · 1879-06-25 · Heft 26 (25.6.1879) · page 2

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Journal
Der Israelit
Volume
20 (1879)
Issue
Heft 26 (25.6.1879)
Date
1879-06-25
Page
– (sequence 2)
Language
German
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362 Ihn nach Möglichkeit zu beschneiden, muß daher Aufgabe einer weisen und guten Gesetzgebung sein, und die Versuche, die ietzt in Deutschland von den verschiedensten Seiten her gemacht werden, um diesem Krebsschaden scharf und wirksam zu Leibe zu gehen, werden auch von den deutschen Juden, deren Vertretung der deutsch - israelitische Gemeindebund übernommen hat, mit herzlicher Theilnahme und Freude begrüßt. „In diese Freude mischt sich aber leider der Schmerz und die Entrüstung über eine bei dieser Gelegenheit auf's Neue umhergestrute Verdächtigung. nach welcher gerade das Judenthum das Ueberhandnehmen des' Wuchers verschuldet hc.ben, gerade unsere Glaubensgemeinschaft eine Schule und Pflegestätte für dieses Nebel gewesen und noch sein soll. Wenn diese Verdächtigung auch nur einen Kern von Wahrheit enthielte, so würden wir schweigend unser Haupt verhüllen; ja wir würden, von unseren Gegnern lernend, es als unsere heiligste Pflicht betrachten, auf die Ausmerzung eines so dunklen Punktes h i n z u w i r k e n." In den gesperrt gedruckten Worten stellt sich der Äemeindebund als obersten Richter über das jüdische Religionsgesetz hin. Wenn dasselbe Bestimmungen enthielte, die den Begriffen des Gemeindebundes von Moral nicht entsprächen, so würde man diese Bestimmungen ausmerzen!!! Es hat eine Zeit gegeben, in der man die Beschränkung des Zinsnehmens für etwas Widersinniges, Unstatthaftes erklärte; die deutschen Regierungen sowohl, wie die Vertreter des deutschen Volkes' waren derart von dieser Ansicht durchdrungen, daß sie die Wuchergesetze aufhoben. Damals hätte man also — nach der hier ausgesprochenen Ansicht des Gemeindebundes — die Zinsverbote des Religionsgesetzcs ausmerzen sollen!! Aber das Wort unseres Gottes ist ewig, hoch erhaben thront es über den wechselnden Meinungen der Menschen und Zeitalter, und keinem Menschen steht es zu, zu sagen: wenn unsre Religion Dieses oder Jenes enthielte, würde er es ausmerzen. Sage man nicht, das sei blos eine Redewendung; der wahrhafte Jude hütet sich vor solchen Redewendungen und deren Consequenzen. Es ist aber noch viel Schlimmeres in dieser Broschüre; da wird unterschieden zwischen biblischer nnd talmudischer Gesetzgebung, wie wenn letztere eine von ersterer ganz verschiedene, unabhängige Gesetzgebung wäre; so heißt es auf S. 9: „Die zweite Hauptquelle jüdischer Religions- und Rechtsentwickelung ist der Talmud. „Dieser hielt nicht nur das mosaische ZinSverbot aufrecht, sondern er verschärfte es sogar noch und suchte seine Umgehung nach Kräften zu verhüten, seine strenge Ausführung durch allerlei Vorschriften und Vorkehrungen sicher zu stellen. Er erklärte nicht nur Den, der auf Zinsen darleiht, sondern auch Den, der auf Zinsen borgt (also den Zins sch uldner, so gut mieden Zinsgläubiger) für strafbar, ebenso Alle, die bei einem solchen Geschäft als Zeugen oder Bürgen Mitwirken." Es ist dies eine durchaus antijüdische Auffaffungsweise. Der Talmud ist keine Entwickelung, sondern nur eine Erklärung der Thora; die mündliche Lehre ist gerade so alt wie die schriftliche und entstammt derselben Quelle, der Offenbarung auf Sinai. Welch ein Unsinn ist es zu sagen: „Der Talmud hielt nicht nur das mosaische Zinsverbot aufrecht." Hat der Talmud etwa irgend ein mosaisches Verbot nicht aufrecht gehalten?*) Und welch ein Unsinn ist es, zu sagen, daß der Talmud, im Gegensätze zu der Bibel, den Zinsschuldner so strafbar erkläre wie den Zinsgläubiger! Daß auch der Zinsschuldner, die Zeugen und Bürgen das göttliche Verbot übertreten, folgert der Talmud aus dem Wortlaut der heiligen Schrift. (Vergleiche Baba Mezia 75b.) S. 14 wird erzählt, daß im Mittelalter den völlig veränderten Verhältnissen gegenüber das alte biblisch-talmudische Zinsverbot nicht habe Stand halten können; es wird nun das Verhältniß so dargestellt, als sei der NpD’y , nach dessen Ausstellung bekanntlich, unter gewissen Bedingungen das Verbot des Zinsnehmens und Zinsgebens nicht statthat, eine Erfindung der späteren, mittelalterlichen Rabbinen, gemacht, um das Zinsverbot aufzuheben. Das ist aber durchaus falsch. Die Rabbinen des Mittelalters konnten und wollten kein Gebot unsrer heiligen Thora aufheben. Die Einrichtung des tfpD'y -iüip resultirt unmittelbar aus dem Talmud (nbs m-uNtnD: siehe Baba Mezia 65a.), und der talmudische Grundsatz basirt auf den Vorschriften des in der Thora ausgesprochenen Gesetzes. — Es sind durchaus verwerfliche, mit unserer heiligen Thora schnurstracks im Widerspruch stehende Grundsätze, welche der Gemeindebund hier für Judenthum ausgibt, und die schlimmsten Judenfeinde, die uns beschimpfen und verhöhnen, sind bei weitem nicht so gefährlich wie diese angeblichen Vertheidiger des Judenthums. *) Anders verhält es sich mit einem Eebot bei

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