Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 20 (1879)
- Issue
- Heft 16 (16.4.1879)
- Date
- 1879-04-16
- Page
- – (sequence 25)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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XX. Jahrgang. Dritte Beilage;u ilr. Leitendes Artikel. Line LigenthümüchKeit des jüdischen Kechtes. D. Eine hervorragende Eigenthümlichkeit des jüdischen Rechtes , die sich wohl in keinem anderen corxus juris auf weitem Erdenrund mit solcher Consequenz ausgeprägt findet, ist die Thatsache, daß es die Liebe, die thätige Menschenliebe, geradezu zum Gesetz erhebt. Nichts charakterisirt die Göttlichkeit der im Pentateuch verzeichneten Grundzüge des jüdisches Rechtes in so überzeugender Weise, als dieser Geist der Liebe, in welchem < s wurzelt und gipfelt, als die Verbindung von 122WD und npiB, auf die es überall dringt. Wie aber auch die Weisheit unserer Weisen, denen Gott die Hut und den Ausbau seines Gesetzes anvertraute, diesen Geist der Liebe in ihren diesbezüglichen Institutionen verkörperte, und wie es ihnen auf diese Weise gelang, alle Schichten des Volkes mit der edelsten Menschenliebe zu durchdringen , das möge in den folgenden Zeilen durch einige Beispiele dargethan werden, die wir einem soeben erschienenen Werke entnehmen. Von Herrn Or. Rabbinowicz in Paris, dessen Schriften wir an dieser Stelle schon mehrmals rühmlichst erwähnten, ist soeben die Einleitung zur kritischen Übersetzung und Erklärung des Tractates Baba Bathra erschienen*), die mehrere sehr schätzenswerthe Abhandlungen enthält, von welchen wir eine gedrängte Zusammenstellung der talmudischen Gesetze über jüdische Wohlthätigkeit und die Pflicht seinem Nebenmenschen zu helfen, hier im Auszuge folgen lassen. Die jüdischen Gemeinden sind gesetzlich zur Gründung einer allgemeinen Wohlthätigkeitskasse verpflichtet; außerdem vertheilten sie jeden Tag Nahrungsmittel an die Armen. Aus eiver anderen Kasse wurden die Kleidungsstücke für die Bedürftigen bestritten und schließlich gab es noch eine *'i Legislation eivile du Thalmvtd nouveau eommentairn r; traduction critique du träte Baba Bathra par le docteur , Israel - Michel Rabbinowicz tome IV Paris. Choz Ernest i Thorin, editeur, rue de medieis. 7 et c-hez r.-mtev.r, rno de ‘''eine 68. 1879. 14 & 15 des Israelit. Kasse, aus welcher man die Kosten für die Beerdigung der Armen bezahlte. Es war nun eine Bestimmung des rabbinischen Gesetzes, daß derjenige , welcher seit dreißig Tagen in einer Stadt wohnte, zu den Nahrungsmitteln, welche diese Stadt den Armen vertheilte, mit beisteuern mußte. Um zur Beisteuerung zur allgemeinen Wohlthätigkeitskasse verpflichtet zu sein, war ein Aufenthalt von drei Monaten erforderlich. Ein Aufenthalt von sechs Monaten war erforderlich, um die Kleidungsstücke für die Armen mitbezahlen zu müssen. Um zur Beisteuer für die Beerdigung der Armen verpflichtet zu sein, war ein Aufenthalt von neun Monaten nöthig. Rabbi Juda sagt: Man muß sich, wenn ein Armer um ein Kleidungsstück bittet, vorher erkundigen, ob er wirklich arm ist, verlangt er jedoch Speise, so gibt man sie ihm sofort. Passirt ein armer Reisender die Stadt, so gibt man ihm zu essen, bleibt er über Nacht, so bezahlt man ihm seine ihm hieraus entstehenden Auslagen. Rabbi Asse sagt: Wer bewirkt, daß Andere Almosen geben, thut noch eine größere Wohlthat als derjenige, welcher selbst gibt. Rabbi Jsaac bemerkt ferner: „Es genügt nicht allein, Wohlthaten zu üben, sondern man muß sie auch aus gutem Herzen und mit der freundlichsten Miene geben. In einer Boraitha heißt es: Wer keine Liebe gegen seine Mitmenschen übt, ist Demjenigen, der den Götzen opfert, gleich zu achten. Eine andere Boraithe lautet: Die Liebe, die man in dieser Welt übt, wird zum mächtigen Fürsprecher vor unserem himmlischen Vater. Ein Mensch, der einem Unglücklichen eine Gabe reicht, wird einst das Glück haben, die göttliche Majestät zu schauen. Rabbi Elasar hatte die Gewohnheit, vor dem Gebete einem Armen eine Münze zu geben. Rabbi Jochanan sagte: Es steht geschrieben: „Derjenige leiht Gott, welcher gegen Arme mildthätig ist;" wenn es die Schrift nicht sagte, würde man nicht wagen dürfen es auszusprechen: „Gott ist der Schuldner desjenigen, der gegen Arme mildthätig ist!" In Jerusalem hatte man den Gebrauch, ein Tuch vor der Thüre auszubreiten, wenn man zu Tische ging. Solange dieses Tuch auSgebreitet war, hatten die Armen freien Zutritt, derselbe war erst untersagt, wenn dies Tuch hinweagenommen war. Monibas hatte seine und seiner Eltern Schätze-