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Der Israelit · 1879-04-02 · Heft 14-15 (2.4.1879) · page 2

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Journal
Der Israelit
Volume
20 (1879)
Issue
Heft 14-15 (2.4.1879)
Date
1879-04-02
Page
– (sequence 2)
Language
German
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358 4. April vorigen Jahres im Orte Perewissy, Kreis Scharopan, das sechsjährige Christenmädchen Ssarra Modebadse geraubt und im Flecken Ssatschchery umgebracht zu haben. Aus dem verlesenen Ankageacte ist zu ersehen, daß außer jenen 7 noch 3 Juden beschuldigt werden: Einer wegen Verdeckung der Spuren des Verbrechens, zu welchem Zweck er den Leichnam der ermordeten Modebadse aus Ssatschchery aufs Feld hinausbrachte, und der Andere — wegen unterlassener Anzeige des Verbrechens. welches ihm bekannt war. Da das Verbrechen in der Nacht vor den jüdischen Ostern verübt wurde, so erklärt man die Unthat durch religiöse Forderungen des Judaismus. Der Petersburger Rechtsanwalt Alexandrow vertheidigt die Angeklagten. Ein aus Petersburg einge- Iroffener Stenograph wird die Verhandlungen aufnehmen. Unfern Brüdern in Rußland war es nur angenehm, daß dieser Proceß zur öffentlichen, gerichtlichen Verhandlung gekommen ist. Es mußte dadurch die Unschuld der Juden klar und öffentlich aller Welt dargelegt werden. Am 5. März' alten Styls (17. März) begannen die Gerichtsverhandlungen. Den Gegenstand der Anklage haben wir bereits oben erwähnt. Ein Extrablatt der in Petersburg erscheinenden hebräischen Zeitschrift „Hamel.itz" berichtet über den Verlauf derselben. Es geht daraus hervor, daß überhaupt ein Verbrechen gar nicht vorliegt. Die sechsjährige Sara Modebadse (das todtaufgefundene Kind) war lahm und ging an einem Tage, an welchem dichter Nebel herrschte, auf ungebahnten Wegen in den Wald, wo es sich verirrte, erschöpft medersank und so den Tod fand. Ein eigentümliches Licht wirft es auf die ganze Angelegenheit, daß der Vater des Mädchens die Arbeit und die Beihilfe, welche ihm sein lahmes, sechsjähriges Töchterchen geleistet, auf 40 Silberrubel xer annnln schätzte und daher von den angeblichen Mördern eine Entschädigung von 10^0 Rubel Silber verlangte!! Sämmtliche Zeugenaussagen — es waren 105 Zeugen geladen, von denen 100 erschienen — liefen ungefähr auf Folgendes hinaus: „Wir haben erzählen gehört, daß die Juden Christenblut brauchen; das haben uns unsre Eltern erzählt, da wir noch Kinder waren, und der Geistliche hat es uns bestätigt. Sonst haben wir nichts über diese Sache gehört oder gesehen. Nur, weil wir von Jugend auf gehört, daß die Juden Christenkinder stehlen, um ihnen das Blut zu entziehen, haben wir gedacht, daß das vermißte Kind wohl von Juden gestohlen worden sei." Das Kind wurde vermißt. Kurz zuvor waren Juden durch das Dorf gezogen, und als man das Kind am andern Tag auffand, todt, mit verwundeten Händen und Knien — das Kind hatte sich am Gestrüpp im Walde Hände und Knie aufgerissen — da hieß es plötzlich, die Juden haben das Kind gestohlen und ermordet. Vor Gericht will Niemand, weder Zeuge noch Zeugin, zuerst diese Vermuthung ausgesprochen haben; Einer hat es vom Andern gehört; es war ein eingewurzeltes Vorurtheil, ein altes Ammenmährchen, das die Gemüther dieser Leute beherrschte und bei diesem Anlasse zum Vorschein kam. Alte Weiber wollten den Juden begegnet sein und das gemordete Kind bei ihnen gesehen haben. Vor Gericht lösten sich alle diese Behauptungen in nichts auf. Nicht ein todtes Kind, sondern ein Ziegenfell war es, was man bei den vorüberziehenden Juden erblickt hatte. Die Verhandlung dauerte volle acht Tage. Da die Zeugenaussagen auch nicht das Geringste gegen die Angeklagten ergaben, da vielmehr es sich mit Evidenz ergab, daß ein Verbrechen gar nicht vorlag, so gelang es den Vertheidigern Alexandrow und Kupernik die Anklage völlig zu vernichten und siegreich die vollständige Unschuld der Angeklagten darzuthun. Dennoch hielt der Staatsprocurator-Substitut Moloszejew, der statt des erkrankten Staatsprocurators Lidow die Staatsbehörde vertrat, die Anklage aufrecht. Das Gericht sprach sämmtliche' Angeklagten frei, was das anwesende Publikum mit lautem Jubel begrüßte. Die Angeklagten wurden sofort ihrer Haft entlassen. So erfreulich nun auch dieser Ausgang ist, so sehr freudig es auch zu begrüßen ist, daß diese wahnwitzige Beschuldigung öffentlich bei Gericht vor aller Welt Augen verhandelt und in ihrer Nichtigkeit und Thorheit dargestellt wurde, so sehr ist es andererseits zu beklagen, daß auf solche Aussagen hin, sieben unschuldige Menschen ein ganzes Jahr lang im Kerker haben schmachten müssen, ihrer Freiheit beraubt um einer Anklage willen, die den Stempel der boshaften Dummheit so klar und offen an der Stirne trägt. Wie die Redaction des Hamelitz aus zuverlässiger Quelle erfährt, hat die ganze Angelegenheit' „an höchster Stelle" höchst unangenehm berührt, und es werden wohl diejenigen Beamten, welche die Anklage formulirten und die Angeklagten festsetzen ließen, nicht, ohne scharfen Tadel davon kommen; auch die falschen Zeugen werden nicht unbestraft bleiben. Danken wir Gott für diesen Ausgang und hoffen wir zu Ihm, daß solche entsetzliche Gift-

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