Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 20 (1879)
- Issue
- Heft 7 (12.2.1879)
- Date
- 1879-02-12
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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t 162 dischen Begeisterung erloschen ist, dann ist daS Wasser der Taufe wem die letzte Consequenz. Doch lassen wir unfern Correspondenten reden: Stuttgart, 4. Februar. -©fl ist eine der Erbtugenden Israels; in den Zeiten seiner politischen Selbstständigkeit, der Glanzperiode des Judenthums, galt sie als das schönste Diadem für den, der sie ausübte; als die Stürme des Mittelalters über unsere Vorfahren hinwegraften und manchen starken Baum unter ihnen fällten, da reichten sich die Uebrigen hilfreich die Hand und schlossen sich um so inniger zusammen. Und heute noch, da ein neuer Morgen für uns angebrochen, ist die Wohlthätigkeit dem jüdischen Gemüthe so tief eingegraben, daß in ihr selbst die in religiöser Hinsicht extremen Richtungen folgenden Parteien einen Vereinigungspunkt finden. „Die Hauptaufmerksamkeit wurde stets der Pflege der Kranken und Gebrechlichen gewidmet; sie vor jeder Roth zu bewahren, ihre Heilung zu fördern, war dem Juden stets die heiligste Pflicht. Es dürfte daher ein Fall zu den Seltenheiten zu zählen sein, wie er sich in den letzten Monaten in hiesiger Stadt ereignete. „Schon seit einigen Jahren macht sich die Proselytenmacherei in Stuttgart breit, ohne daß sie von nennenswerthen Resultaten begleitet war. Die Missionsgesellschaft hatte sich insbesondere zu ihrem Operationsfeld die Spitäler erwählt, in welchen erst vor Kurzem haarsträubende Fälle vorkamen, die geeignet sein mußten, jeden den toleranten Ideen unseres Jahrhunderts Zugänglichen auf's Tiefste zu empören. „Und doch ist von Seiten der Israel. Kirchenbehörde nie ein Schritt dagegen geschehen; absichtlich oder unabsichtlich ging man darüber hinweg. „Als endlich selbst mit einem neunjährigen Knaben, der einer hiesigen Anstalt zur Heilung übergeben wurde, in skandalösester Weise Bekehrungsversuche gemacht wurden, beschloß der Verein für Krankenpflege und Leichenbestattung «»np mnn die Gründung eines israel. Spitals, welches Unternehmen ein um so dringenderes war, da in den bereits bestehenden Spitälern den jüdischen Kranken keine koschere Kost gereicht werden konnte. „Konnte man zweifeln, daß ein Jude, dem bekannt war, daß des Kranken Heilung durch Nichtberücksichtigung einer heiligen Gewissenspflicht erschwert, daß dem Sterbenden seine letzten Stunden durch Bekehrungsversuche verbittert wurden, freudig seine Hand zum Zustandekommen eines so edlen Unternehmens bieten würde? „Man hatte, als der Vorstand des Vereins, der gleichzeitig Mitglied des Kirchenvorsteheramts war, bei diesem beantragte, an die Spitze des Unternehmens zu treten, mit einem Factor nicht gerechnet, der nicht.übersehen werden durfte. Man hatte vergessen, daß in dem Vorsteheramt eia mit plein pouvoir ausgestatteter Mann saß, der kein Mittel unversucht lassen würde, um ein ihm unsympathisches Projekt zu vereiteln. Der Antrag wurde abgelehnt unter Anerkennung des edlen Zweckes. „Der Verein, auf sich selbst angewiesen, petitionirte nun bei der Stadtdirectiön, daß diese eine Collecte unter den hiesigen Israeliten erlaube. Den Führer der anti-religiösen Majorität der die Juden Stuttgarts vertretenden Körperschaft ließen seine bisherigen Trophäen nicht schlafen, er benachrichtigte den städtischen Gemeinderath, daß die Bedürfnißfrage bereits von der isr. Behörde verneint worden und wußte denselben glauben zu machen, daß auch kein Bedürfniß zur Errichtung eines Spitals vorhanden fei. Nicht damit zufrieden, übergab er ein Exemplar des von Seiten des Vereins an die Israeliten Stuttgarts versandten Circulärs, in welchem von Missionsumtrieben bei Kranken die Rede war, dem Gemeinderath. Dieser sah in der betreffenden Stelle eine Aufreizung zum Haß gegen die protestantische Geistlichkeit und lehnte das Gesuch um Zulassung einer Collecte ab. „Wer das Mitglied des isr. Vorsteheramts ist, das es als seine Hauptaufgabe zu betrachten scheint, alles specifisch Jüdische aus der württemb. isr. Kirche auszumerzen, darüber kann nur für den ein Zweifel obwalten, der das Thun und Lassen des Herrn Hof- und Gemeinderaths Adolf Levy als dem warmen Gefühl für seine Glaubensgenossen entsprungen, ausieht. „Der lobenswerthen Handlungsweise seines Leiters setzte das Collegium dadurch die Krone auf, daß es, um denselben aus der Patsche zu ziehen, noch nachträglich aus höchst scharfsinnige Weise decretirte, daß aus dem Expose des genannten Herrn bei der Berathung des Antrags der Np'ip man hervorging, daß ein Bedürfniß nicht vorhanden sei, während eine solche Frage nicht einmal in Erwägung gezogen worden war. Entrüstet über den willkürlichen Beschluß seiner College« erklärte der Vorstand des Vereins seinen Austritt aus dem Vorsteheramt der Gemeinde Stuttgarts. „Kann es uns wundern, wenn Männer, die längst schon mit allen Satzungen des Judenthums gebrochen und von diesem nur so viel anerkannten, als sie zur Befriedigung ihrer selbstlosen Wünsche bedurften, den Neigungen Andersdenkender nicht Rechnung tragen? Wenn sie aber ihre Macht zur Unterdrückung der Minorität, zur Verhinderung der Ausübung von Gewissenspflichten gebrauchen