Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 20 (1879)
- Issue
- Heft 6 (5.2.1879)
- Date
- 1879-02-05
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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146 Die Juden von Siegburg wurden im 17. Jahrhundert dem Inhalte der ihnen ertheilten Privilegien entgegen mit drückender Einquartierung belegt. Am 19* September 1663 zahlte noch der Jude David acht Goldgulden Geleitgeld für sich allein, dennoch wurde er auch zu dieser bürgerlichen Last herangezogen. Obschon er als Vertreter der Gemeinde geltend machte, daß sie mit alleiniger Ausnahme des Wachtdienstes an den Thoren von allen bürgerlichen Lasten frei seien, so wurde ihr Einspruch doch verworfen und sie nach wie vor belegt. — Im Jahre 1676 wurde Siegburg, dessen Schirmvogt bisher der jedesmalige Herzog von Berg war, dem Herzogthume völlig einverleibt. Die Gefälle des Judengeleits verblieben aber auch ferner der Privatchatoulle dcS Abtes. Neben dem Geleitgelde hatten die Siegburger Juden von jedem geschlachteten Stück Vieh die Zunge an die abteiliche Küche z: liefern. In Deutz hatte die jüdische Gemeinde den siebenten Theil aller Gemeindelasten zu zahlen, in Mülheim hatte jeder Jude soviel zu leisten, wie derjenige, der drei Morgen Grundeigenthum besaß. Der Kurfürst von der Pfalz erbat im Jahre 1711 von der Stadt Cöln einen Geleitschein für seine Hofkammerjuden Joseph Jacob von Geldern und Jacob Herz von Mannheim. Der Rath lehnte es höflich ab mitdem Bemerken, daß es gegen das Herkommen sei und nicht in seiner Macht liege, einen solchen Paß auszustellen. — Ein Verwandter des erstgenannten Joseph Jacob von Geldern war Lazarus von Geldern aus Deutz. Dieser war Hoffactor am jülich-bergischen Hofe. Das ihm am 31. Juli 1727 ertheilte Patent lautet: „Von Gottes Gnaden Wir Carl Philipp Pfalzgraf bei Rhein, des Heil. Römer Reichs Erz Schatzmeister und Churfürst in Bayern, zu Jülich- Cleve und Berg Hertzog, Fürst zu Mors Graf zu Veldenz, Sponheim der Mark und Regensberg, Herr zu Rayenstein rc. Thun kund und fügen Unseren Obrist Hofmeistern, Obrist Kämmerern, Obrist Hofmarschällen, Obrist Stallmeister, Cantzleren, Präsidenten, geheimen Hof Commarr und übrigen Räthen, fort sammtlichen Hof und Landbedienten auch sonsten jedermannlich Hiermit zu wißen, daß wir dem Juden Lazarus von Geldern die Hohe Gnade gethan, und demselben zu Unseren Jülich und Bergischen Hoffactoren gnädigst auf und angenohmen haben. Thun auch solches hiermit und Kraft dieses also und dergestalt, daß Uns und Unserem Churhaus er treu und Hold seyn, Unseren nutzen frommen, und interesfe befördern, arges und schaden, so viel an Ihm ist. in Zeiten warnen und wenden, auch sonsten in Unseren Dienst Verrichtungen sich aufrichtig, redlich und also verhalten sollte und wolle, wie es einem getreuen Hof-factoren zu thun obliege und gebühret; Euch allen und jeden abgemelt Hiermit gnädigst befehlend, daß ihr gedachten Lazarum von Geldern für unserem Jülich und Bergischen Hof-factoren annehmen Halten und erkennen sollet, Urkund Unserer eigenhändigen Unterschrift und Hervorgedrückten geheimen Cantzlei Jnsiegels. Geben zu Schwetzingen den Einunddreißigten Julii im Eintausend Siebenhundert und Sieben und zwanzigsten Jahre. Carl Philipp, (L. S.) Churfürst. (Fortsetzung folgt.) ANZEIGEN. Für den folgenden Theil ist die Reduction nicht verantwortlich. yyyn nozib offerirt sämmtliche Colonialwaaren, als: Pflaumen, Birnen, Aepf. l, Kirschen, Kartoffelmehl, Choeolade, Klümpchen. Essig, Honig. Ligueure, Spiritus zu allerdilligften Preisen die En sros-Hantlliing Ad Goldschmidt, 100] Berlin, neue Friednchstr. 41. -ition von Sr. Ehrw. Herrn Rabb. Dr. Hrldesheimer. einen jungen Mann, welcher Kennt- O niffe von Häute- oder Viehhandel hat, oder Metzgerei versieht, ist eine vanernde Stelle vakant. Schriftliche Anfragen bei Gottlieli Leii, Haardt a. Sieg [381 7^ür mein Manufactur- und Kurzwaaren-Geschäft (Samstags geschlossen) suche ich zum baldigen Eintritt ein Lehrmädchen aus anständiger Familie, dem Gelegenheit geboten ist, sich auch in der Haushaltung auszubilden. [358 Hamm a. d. Sieg. Abr Meyer.