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Der Israelit · 1878-12-25 · Heft 52 (25.12.1878) · page 18

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Journal
Der Israelit
Volume
19 (1878)
Issue
Heft 52 (25.12.1878)
Date
1878-12-25
Page
– (sequence 18)
Language
German
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1292 auf das Schulwesen mit 75,844, die Armenpflege mit 93.58t M.; wobei indessen zu bemerken ist, daß die genanten Summen größtentheils als Zuschüsse zu de« eigenen Mitteln der betreffenden Anstalten aufzuführen sind. In Wahrheit sind die auf die genannten Institute verwendeten Summen viel höher. So erforderte das jüdische Schulwesen eine GesammtauSgabe von 95,742 M., wozu noch die Lehrer - Bildungsanstalt mit einem Kostenaufwand von 21,884 M. hinzuzurechnen ist. Der Gesammtetat der Armencommission belief sich in Einnahmen und Ausgaben auf 94,517 M.; 243 Arme erhielten laufende Unterstützungen in monatliche» Betragen von ' bis 30 M. Für die Waisenpflege wurden 59,991 M. aufgebracht, wovon rund vier Fünftel auf das Reichenheim'fche Waisenhaus entfallen. Gegenwärtig sind daselbst 70 Waisenkinder in Pflege. Dle genannte Anstalt besaß zur Unterstützung entlassener Zöglinge am Schluffe deS vergangenen Jahres einen Fonds von 44,200 M. Die Krankenverpflegungs-Anstalt weist eine Gesammt'Einnahme u. Ausgabe von 123,996 M. auf. Es wurden während des genannten Jahres 702 Kranke ausgenommen, von denen 69 starben, während 389 als geheilt, 127 als gebessert und 47 als ungeheilt entlasten wurden. Außerdem besitzt die genannte Anstalt noch eine Fremdenkaste, deren Einnahme- und Ausgabebudget sich auf 41,777 M. belief, und eine Reconvalescentenkaffe mit einem Etat von 8284 M. in Einnahme und Ausgabe. Die große Alterversorgungs-Anstalt in der Hamburgerftraße zeigt einen Haushalt von 107,814 M. Das neu errichtete Siechenhaus, welches von der Krankenhausverwaltuna reffortirt, ist gegewärtig nur von sechs Personen benutzt. j&ttttt, 19. Dec. Am 12. d. stand der Redacteur des hier erscheinenden „Israelitischen Boten", Moritz Baum, wegen Beleidigung des hiesigen neuen Rabbiners Dr. Schreiber, vor dem Zuchtpolizeigericht In Nr. 26 und 27 des ^Israelitischen Boten" befanden sich, berichtet die „D. Reichsztg", Mittheilungen über Dr. Schreiber, in denen behauptet wurde, derselbe habe sich wegen seiner Vergangenheit zur Bekleidung einer Rabbinerstelle unwürdig gemacht. Falsche Übersetzungen aus dem Talmud, Unwahrheit, grobe Verletzungen der jüdischen Religionsvorschriften u. s. w. habe Dr. Schreiber sich zu Schulden kommen lasten. Schließlich wurde Schreiber in dem quäst. Artikel ein Am haarez genannt. Der Verklagte betonte, daß er erst ans Anregen hiesiger jüdischer Gemeindemitglieder die Notiz über Dr. Schreiber vor dessen Wahl veröffentlicht, wozu er sich auch als glaubenstreuer Israelit verpflichtet gehalten habe. Die Anschuldigungen seien wahr und er wolle den Beweis der Wahrheit durch Zeugen erbringen. Den von der Bertheidigung (Herrn Advokat-Anwalt Klein) gestellten Antrag. die Sache zu vertagen, weil die Zeugen aus weiter Ferne nicht deute bätten zur Stelle gebracht werden können, lehnte das Gericht auf Antrag des Staatsanwaltes ab, da der Angeschuldigte hinreichend Zeit hierzu gehabt habe. Dr. Schreiber, als Zeuge vernommen, gab zu, im Jahre 1872 auf einem Bahnhofe eine Taste Bouillon getrunken, auch dieses auf Befragen zuerst in Abrede gestellt zu haben. Er sei damals noch Student gewesen und nach dem Gutachten von sieben Rabbinern mache die Uebertretung dieses rabbinischen Gesetzes selbst einen Rabbiner nicht des Amtes unwürdig. Auch könne Bouillon nicht „trefe" sein, da ..trefe" nur ein von einem wilden Thiere „zeristenes" Vieh sei, zerrissene Suppe als mosaisches Verbot nicht exiftire. Sein Verhältniß zu der Elbinger Gemeinde, wo er bisher angestellt, sei ebenfalls' das beste gewesen. Am haarez sei die größte Beleidigung für einen Juden, namentlich für einen Rabbiner, da sie der Bezeichnung „verworfener Mensch" gleichkomme , was er durch den Talmud nachzuweisen suchte. Der Beschuldigte erklärte dagegen, die einfache Uebersetzung laute: Mann vom Lande oder dem Sinne nach: Ungelehrter. Die Bertheidigung plaidirte für Freisprechung, da die Mittheilung über Dr. Schreiber auf Wahrheit beruhe und die Publication derselben im Interesse der Religion des Beschuldigten am Platze gewesen. Das Gutachten der (Reform-i Rabbiner ist ihm nicht viel werth. Der Staatsanwalt beantragte 500 M. Geldbuße und Befugniß der Publication des Urtheils seitens des Dr. Schreiber. Das Urtheil wurde heute gesprochen. Während das richterliche Erkenntniß den Umstand, daß Baum im Interesse seiner Religion gehandelt, auch seine Zeitung von Dr. Schreiber früher ein Scandalblatt ic. genannt und Baum somit gereizt worden sei, als Milderungsgrund anerkannte, betonte es auf der anderen Seite die Gehässigkeit, in welcher Dr. Schreiber in den quäst. Zeitungsnotizen angegriffen und beleidigt worden sei, und verurtheilte den Beklagten zu einer Geldbuße von 150 M. (Wie wir vernehmen, wird Herr Baum gegen dieses Urtheil appelliren. — Red.) Oesterreichisch-Ungarische Monarchie. Neutra In dem Dorfe Menhe brach vor wenigen Tagen Feuer aus. Unter den vielen Bauern eilte auch der Jude Leopold Weinberger auf den Schauplatz des Brandes. Kaum dort an-

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