Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 19 (1878)
- Issue
- Heft 49 (4.12.1878)
- Date
- 1878-12-04
- Page
- – (sequence 18)
- Language
- German
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1216 schrieben „Wahrheit und Friede", der nach einer Anmerkung, dem Vorwort zu „Hillel und Schamai" von Dr. L. Adler, Landrabbiner in Cassel, entnommen ist. Es ist uns gleichgiltig, mit wem wir es zu thun haben, da wir uns nur mit der Ansicht befassen wollen, die in diesem leitenden Artikel, der sich viel auf seine Logik zu gute thut, breit getreten wird. Daß die Reform, die sich über unser jüdisches Gesetz mit kühnem Sprunge hinweggesetzt hat, doch nachträglich über ihre Kühnheit erschreckt ist und instinctiv fühlt, nicht mehr auf dem Boden des Judenthums zu stehen und daher mit allem Aufwand der Sophiftik zu beweisen sucht, daß sie doch nicht so ganz im Unrecht sei, wird uns in belegtem Artikel wieder auf ganz originelle Weise gezeigt. Die Quintessenz dieses Glaubensbekenntnisses gipfelt darin, daß jede Ansicht ihre Berechtigung habe. „Wenn die Vertreter einer „Glaubensgemeinschaft nur durch Stabilität das „Bestehen des Glaubens zu sichern frühen, so kann „ihnen die Berechtigung dieser Ansicht nicht strei- „tig gemacht werden, aber eben so wenig darf „ihrerseits die Berechtigung durch Reform die „Erhaltung zu erzielen in Zweifel gezogen wer- „den. Ansicht gegen Ansicht." Bewiesen wird diese Behauptung durch den bekannten Rabbi Chananja ben Akafchjah, der da sagt: „Der Heilige, gelobt sei Er, wollte für Israel ein Verdienst herbeiführen, darum hat er Lehre und Gebote vermehrt, denn es heißt: „„Der Ewige wollte in Folge seines Wohlwollens, daß es die Lehre groß mache und verherrliche."" Die Leser werden gewiß gespannt fein auf die Logik des Beweises. Sie lautet also: „Der „Sinn kann sicher (?) kein anderer sein, als daß „die Lehre sammt den Geboten von Gott um der „Menschen willen gegeben seien und nicht um „seinetwillen. Würden wir annehmen, Gott habe „beide seinetwillen gegeben, dann müßten sie feststehend sein. unveränderlich dieselben bleiben, „weil ja Gott auch unveränderlich, immer derselbe „ist und bleibt. Aber das widerspricht unzweifel- „haft der Lehre von der Vollkommenheit „Gottes, „der regierte, bevor noch ein Wesen „erschaffen war und wenn Alles vergangen ist „noch regieren wird." Es ist also für das Ju- „denthum die Annahme wesentlich, daß die Lehre „für die Menschen gegeben sind und da diese der „Veränderung unterworfen sind. so müssen das '„auch die Lehren und gesetzlichen Bestimmungen „sein. Sie stabil erhalten wollen, würde nicht „eine Verherlichung, sondern Entwürdigung zur „Folge haben." Der junge Redacteur des neuen Blattes hat gewiß Recht, daß er sich hinter den greisen Landrabbiner vr. Adler flüchtet mit seinem Glaubensbekenntniß, denn wäre dasselbe sein Geistesproduct, er würde sich damit für alle Zukunft logisch unmöglich gemacht haben, als Vertreter des Judenthums auftreten zu wollen. Also aus Rabb. CH. b. Ak. soll bewiesen sein, daß die und die roso nur für die veränderlichen Menschen gegeben seien. Denn, wären sie nicht nur blos der Menschen willen gegeben, dann müßten sie unveräuderlich und feststehend sein. Das aber widerspricht unzweifelhaft der Vollkommenheit Gottes. Eine herrliche Logik! Es wird uns wohl auch gestattet sein, aus dieser Logik ebenfalls eine logische Schlußfolge zu ziehen. Also die Lehren und gesetzlichen Bestimmungen müssen der Veränderung unterworfen sein. Demnach , um nur ein Beispiel anzuwenden, müßten die Lehre vom Sabbat als Tag der Anerkennung der Schöpfnng durch Gott und die gesetzlichen Bestimmungen über den Sabbat auch der Veränderung unterworfen sein; überhaupt jede Lehre und jedes Gesetz des Judenthums könnte und dürfte verändert werden, je nach den veränderten Ansichten der Menschen. Und dabei hätte jede Ansicht ihre Berechtigung! Und dieses Hirngespinst — um diese Logik beim rechten Namen zu nennen — soll einzig und allein Wahrheit sein, soll den religiösen, sowie auch den allgemeinen Frieden ermöglichen; diese Ansicht, soll die unparteiische Gerechtigkeit sein. Also all die Männer, die auf irgend einem Gebiete eine Ansicht verfechten, die Ansicht des Gegners aber verwerfen und als irrig bezeichnen, wären nach der Ansicht der Redaction des oben erwähnten Blattes und nach Ansicht Sr. Ehrw. des Herrn Rabb. vr. Adler in Cassel ungerecht. Diesen Auslassungen sieht man die Altersschwäche an. Die Redaction der neuen isr. Zeitung muß aber von der Urtheilsfähigkeit ihrer noch zu erwerbenden Leser und besonders ihrer böhmischen Abonnenten eine sehr geringe Meinung haben, daß sie bei ihrem erste i Auftreten solchen logischen Unsinn zu bieten wagt, ganz und gar abgesehen von dieser principienlosen Reform, die durch ihre Neuheit gewiß manchen Reformer frappiren wird. Wir haben aber mit Befriedigung von diesem Fortschritt (?) der Reform Act genommen und danken für den, wenn auch sicherlich unbewußt, geleisteten guten Dienst unserer heiligen Sache. An wen wir diesen Dank richten sollen, ob an die Redaction oder an Dr. Adler in Cassel, wird wohl gleichgiltig sein.