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Der Israelit · 1878-10-09 · Heft 42 (9.10.1878) · page 25

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Journal
Der Israelit
Volume
19 (1878)
Issue
Heft 42 (9.10.1878)
Date
1878-10-09
Page
– (sequence 25)
Language
German
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XIX. Jahrgang. Dritte Beilage;u Ur. 41 & 42 des Israelit. Zeitiwgsnachrichte« und Correspondenzen. Rumänien. Bukarest, 1. Oktober. Die Unabhängigkeit Rumäniens ist nunmehr feierlich proclamirt worden und Fürst Carol legte sich das Prädikat „Königliche Hoheit" bei. Dieser Titel stand zwar nicht im Programm, aber die auswärtigen Regierungen, welche die Unabhängigkeit des Fürstenthums anerkennen, werden auch die Rangserhöhung des Fürsten mit in den Kauf nehmen. Der eine Theil des Berliner Traktats bezüglich der vereinigten Fürftenthümer wäre somit buchstäblich erfüllt, aber an die Ausführung des andern Theils, der die Bedingung festsetzt, unter welcher die Unabhängigkeit Rumäniens vom Berliner Congresse bewilligt wurde, wird absolut nicht gedacht. Die Gleichberechtigung und Emancipation der hiesigen Juden wurde neuerdings vertagt, ad meliorem fortunam und es ist gar nicht abzusehen, wie und wann dieses große Princip unseres Jahrhunderts hier zur Geltung gebracht werden soll. Die Judenfrage soll nach wie vor das politische Steckenpferd unserer jetzigen Machthaber bleiben, obschon Herr Bratiano sich in Berlin verbindlich machte, die Gleichstellung der Israeliten gleichzeitig mit der Unabhängigkeit zu proclamiren. Wenn Fürst Bismarck sich bemühte, die Großmächte zu einem Collectivschritte bei der Pforte behufs sofortiger Durchführung der Stipulationen deS Berliner Vertrags zu veranlassen, so sollten auch billigerweise derartige Interventionen auf die Donau-Fürstenthümer ausgedehnt werden, die nur den für sie günstigen Theil des Artikels im erwähnten Vertrage ausführen, die ihnen lästige Bedingung jedoch ganz fortlafsen. Bei dieser Gelegenheit kann das Vorgehen der italienischen Regierung nicht lobend genug hervorgehoben werden. Dieselbe ließ nämlich durch ihren hiesigen Vertreter dem Herrn Brationo die ganz kategorische Erklärung abgeben, daß sie insolange die Unabhängigkeit des Fürstenthums nicht anerkennen werde, als die hiesige Regierung die Ausnahmsgesetze gegen die Juden nicht abrogirt haben wird. Die englische und französische Regierung folgte dem Beispiele Italiens und beobachten die strikteste Reserve sogar bezüglich Abschlusses eines Handelsvertrages mit diesem Land. Demnach ist man hier nicht wenig erstaunt über die Hast, mit welcher das Wiener Cabinet sich beeilt, nicht nur die Unabhängigkeit des Fürstenthums bedigungslos anzuerkennen, sondern auch sofort einen außerordentichen Gesandten und bevollmächtigen Minister beim hiesigen Hofe zu accreditiren. Es ist schon seit lange hier bekannt, daß Graf Andrasy über Principien mit der größten Leichtigkeit hinweggeht, zumal wenn es sich um Juden handelt, und wäre auch letztere österreichisch - ungarische Staatsangehörige; Andrasy schützt das höhere Staatsinteresse vor jedes Mal, wenn er zu Gunsten der Israeliten interveniren soll. Die Handelskonvention mit Rumänien liefert einen eklatanten Beweis für diese Behauptung, denn dieselbe machte die österreichisch-ungarischen Juden in Rumänien geradezu rechtslos und überlieferte sie der Willkür der hiesigen Behörden. f$eui!letptn Aus dem Leben Iriedrichs des Großen, Mitgetheilt von A. S.*) Es sind eben acht Tage her, da führte mich ein freudiges Familienereigniß nach meiner Vaterstadt Atolap. Mein Großvater feierte sein 80. Wiegenfest und seine goldene Hochzeit. Es sammelten sich Kinder und Kindeskinder um das theure Greisenpaar, und entboten ihre kindlich innigen Wünsche. Beim fröhlichen Festessen hatte jeder das Bestreben irgend ein Bonmot, eine interessante Erzählung rc. zum Besten zu geben- Nach vielem Sagen und Hören ergriff eine meiner liebwerthen Cousinen das Wort, und erzählte die im „Israelit" — Jahrgang 18 Nr. 50 — veröffentlichte Geschichte: „Aus dem Leben Fr. d. Gr." Mit sichtlichem Interesse hörte der altehrw. Greis diese *) Nachdruck ist ohne Erlaubniß des Verfassers nicht gestattet. Uebersetzungsrecht Vorbehalten.

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