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Der Israelit · 1878-07-17 · Heft 29 (17.7.1878) · page 20

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Journal
Der Israelit
Volume
19 (1878)
Issue
Heft 29 (17.7.1878)
Date
1878-07-17
Page
– (sequence 20)
Language
German
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718 Übung verschiedener Berufe und Gewerbe gelten, wo es auch immer sein mag. Die Freiheit und die öffentliche Ausübung aller Bekenntnisse wird der gegenwärtigen wie zurückkehrenden Bevölkerung Serbiens so wie den Fremden gewährleistet und der hierarchischen Organisation der verschiedenen Religionsgenossenschaften oder ihren Beziehungen mit ihren geistlichen Oberhäuptern dürfen keine Schranken entgegengeftellt werden. Art. 40. Die hohen Vertragsmächte erkennen die Unabhängigkeit Rumäniens an und legen ihm hje im folgenden Artikel angeführten Bedingungen auf. Art. 41. Der Unterschied des Glaubens und ekenntnisses darf in Rumänien gegen Niemanden s Grund zur Ausschließung oder Unfähigkeit in Bezug auf den Genuß bürgerlicher oder politischer Rechte, auf Zulassung zu öffentlichen Anstellungen. Aemtern und Würden oder auf die Ausübung der verschiedenen Berufsarten oder Gewerbe gelten, wo es auch immer sei. Die Freiheit und öffentliche Ausübung jedes Bekenntnisses soll der ganzen gegenwärtigen wie zurückkehrenden Bevölkerung des rumänischen Staates gewährleistet und der hierarchischen Organisation der verschiedenen Religionsgenossenschaften oder ihren Beziehungen mit ihren geistlichen Oberhäuptern keine Schranke entgegengestellt werden. Angehörige aller Nationalitäten, Kaufleute und andere, sollen in Rumänien ohne Unterschied der Religion auf dem Fuße voller Gleichheit behandelt werden. Art. 57. Da die hohe Pforte ihre Bereitwilligkeit ausgesprochen hat, den Grundsatz der religiösen Freiheit aufrecht zu halten und demselben die weiteste Ausdehnung zu geben, so nehmen die Vertragsmächte Kenntniß von dieser freiwilligen Erklärung. In keinem Theile des osmanischen Reiches soll der Unterschied der Religion als ein Grund zur Ausschließung oder Unfähigkeit in Bezug auf die Ausübung bürgerlicher und politischer Rechte, auf Zulassung zu öffentlichen Aemtern, Anstellungen und Würden und den Betrieb aller Berufsarten und Gewerbe gelten, wo es auch immer sei. Alle sollen zugelassen werden, ohne Unterschied der Religion, vor Gericht Zeugniß abzulegen , die äußerliche und öffentliche Ausübung aller Religionen soll gänzlich frei sein und -er hierarchifchenEinrichtungderverschiedenenReligionSgenoffenschaften oder ihren geistlichen Oberhäuptern soll kein Hinderniß in den Weg gelegt werden. Geistliche, Pilger und Mönche aller Nationalitäten, die in der europäischen oder asiatischen Türkei reisen, sollen dieselben Rechte, Vortheile und Privilegs. genießen. Das Recht officiellen Schutzes wird den diplomatischen und eonsularen Agenten der Mächte in der Türkei gewährt nicht weniger in Beziehung auf die obenerwähnten Personen mit ihren religiösen und wohlthätigen Anstalten, als auch andere in den heiligen Plätzen und anderswo. Die Rechte, welche Frankreich eingeräumt sind, werden ausdrücklich Vorbehalten und es i)t wohl verstanden, daß der jetzige Stand in Beziehung auf die heiligen Orte in keiner Weise wesentlich verändert werden soll. Die Mönche vom Berge Athos, welcher Nationalität sie auch seien , sollen im Besitz ihreH. Güter und früheren Nutznießungen erhalten bleiben und sollen ohne Ausnahme volle Gleichheit der Rechte und Prärogativen genießen. Mainz, 15. Juli. In die weithin berühmte Möbelfabrik des Herrn Hof - Möbelfabrikanten Gustav Nachmann hier ist ein junger Mann ans Jerusalem als Lehrling eingetreten. Demselben ist die Gelegenheit geboten, sich gediegene Kenntnisse und Fertigkeiten anzueignen, die er später in seiner Heimath nutzbringend verwerthen kann. Möge man anderswo in ähnlicher Weise bestrebt sein, unsere „orientalische Frage" einer glücklichen Lösung entgegenzuführen. ANZEIGEN. Für den folgenden Theil ist die Redaction nicht verantwortlich. (Eingesandt.) Nachdem im vorigen Jahre die Cedern-Compagnie in Triest begonnen hat, selbst direct nach allen Gegenden Esrogim zu versenden, sind von allen Seiten an die verschiedenen Zeitungs-Redactionen und den Herrn Rabbiner Dankes - Briefe zugekommen über die gute und reelle Bedienung der Compagnie. Dadurch, daß die Cedern-Compagnie sich der Controlle des Herrn Triester Rabbiners unterworfen hat, ist für die Herren Käufer die größte und beste Garantie geboten, daß man reell und mit wirklich feinen koscheren Esrogim! von der Cedern-Compagnie in Triest bedient wird,! welche auch die Redaction d. Bl. mit Vergnügen j ihren Lesern zum Einkäufe von Esrogim empfiehlt. in militarfreicr Lehrer sucht Stellung in einem Geschäfte, am liebsten als Reisender. Derselbe besitzt bereits ziemliche Geschäftskenntnisse und ist bereit, im Herbste zur Probe einen Monat unentgeltlich zu arbeiten. Franco - Offerten sud N, B. Nr. 2053 an die Exped. d. Bl. zu richten.

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