Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 19 (1878)
- Issue
- Heft 29 (17.7.1878)
- Date
- 1878-07-17
- Page
- – (sequence 17)
- Language
- German
- Belongs to
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XIX. Jahrgang. Zweite Beilage zu Ar. 89 des Israelit. Leitender- Artikel. Literarischer Bericht. Der Recensent eines deutschen Lesebuches für die Volksschule muß vor Allem die gesetzlichen Vorschriften kennen, nach welchen ein solches bearbeitet werden muß. Die allgemeinen Bestimmungen vom 15. Oktober 1872. welche für den Umfang der preußischen Monarchie maßgebend sind, lauten aber: „Die Auswahl der einzuführenden Lesebücher ist auS denen zu treffen, welche ein volksthümliches Gepräge haben und durch ihren gesammten Inhalt den erziehlichen Zweck der Schule fördern. Unter diesen aber verdienen Diejenigen den Vorzug, welche in ihrer Form correct sind und auch in den geschichtlichen und realistischen Theilen nicht eigene Ausarbeitungen der Herausgeber, sondern Proben aus den besten populären Darstellungen der Meister auf diesem Gebiete geben und welche sich von kirchlichen und politischen Tendenzen fernhalten re. Aus den bereits eingeführten Lesebüchern sind die Sprachstücke konfessionellen Inhalts in den Religions-Unterricht zu verweisen." Dieses erklärt genugsam, wie weit jüdische Lehrstoffe eingemischt werden können, wenn das Buch auf Genehmigung Seitens der Regierung hoffen soll. Ein einsichtsvoller Lehrer gesteht gerne zu, daß der Bearbeitung eines weitverbreiteten Lesebuches für israelitische Schulen schon Genüge geschehen ist, wenn dieLesestücke christlicher Färbung aus demselben entfernt werden. Nach der Natur der Sache ist durchschnittlich jedes fünfte Stück ein solches, und hierin gerade liegt die Verlegenheit, die häufig Lehrern und Schülern bei Schulprüfungen und ähnlichen Veranlassungen bereitet wird. Es ist eine nichtssagende Phrase, wenn man behauptet, israelitische Kinder müßten aus dem Deutschen Lesebuche Stärkung ihres religiösen Bewußtseins gewinnen. Wie viel jüdische Volksschulen gibt es denn in Deutschland? Was für Lesebücher benutzen die vielen Tausende isr. Kinder, welche christliche Lehranstalten, oder gar die jüdischen Realschulen in Frankfurt und anderswo besuchen? Was für Lesebücher hat man vor zwei Jahrzehnten gebraucht, als besondere Ausgaben für jüdische Schulen noch nicht vorhanden waren? Ja, die Simultanschule, welche doch das Ideal so vieler jüdischer Lehrer ist, wäre gar 'nicht möglich, wenn man dem Lesebuche diese Bedeutung geben wollte. ES hat aber keine andere Aufgabe, als die, welche sein Name besagt: Deutsches Lesebuch. ES soll die besten und edelsten Schätze deutschen Geistes dem Kinde übermitteln; es soll durch Lesestoffe aus dem Denkgebiet der Gegenwart sittliche Bildung und nationale Gesinnung' begründen; eS soll durch sprachliche Musterftücke die Muttersprache verstehen und gebrauchen lehren. Der Preis des Buches endlich, würde Sei» Lens des Recensenten keine Bemänglung gefunden haben, wenn er gewußt hätte, daß die eine Hälfte des Reinertrags der allg. hessischen Lehrer-Wittwen- und Waisenkasse, die andere Hälfte der Kasse zur Bestreitung gemeinschaftlicher Ausgaben der isr. Lehrer Hessens überwiesen ist. Von einer buchhändlerischen Berechnung kann also keine Rede fein. Cassel, den 10. Juli 1878. vr. Stein. ZeitrrngsnaLhriehten und Correspondenzen. Deutschland. ätarfitt. Die All. Isr., durch deren Einfluß hauptsächlich die Emancipation der Juden im Orient bewerkstelligt wurde, ist nunmehr bemüht, die Lage der Juden in Rußland zu verbessern. Wie der „W. Isr." berichtet, hatten die in Berlin weilenden Delegirten der All. isr. eine längere Audienz bei dem russischen Reichskanzler, welchem sie eine Denkschrift überreichten und ihn uur Befürwortung derselben beim Czare« ersuchten. In der Denkschrift, welche direct an den Kaiser - Alexander gerichtet ist, wird um die Gleichstellung der Juden in Rußland in religiöser, socialer und** politischer Beziehung gebeten. Der Reichskanzler soll den Delegirten erklärt habe«', daß ihre Bitte die besten Aussichten auf Erfolg »habe, da die ruf»