Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 19 (1878)
- Issue
- Heft 28 (10.7.1878)
- Date
- 1878-07-10
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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WMWWWSD XIX Jahrgang. M 28. Der Israelit. Ein Central-Organ für das orthodoxe Judenthum. Hrrausgegeben von Dr. Lehmann in Mainz. Mittwoch, den 10. Juli 5638 (1878). Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal. Mittwoch-, in mindesten- 2 Bogen. Preide- Jahrgang- 10 Reichs-Mark. Man abonnirt ganzjährig, halbjährig oder vierteljährig. Alle Buchhandlungen und Postämter nehmen Bestellungen an. — Inserate 25 Pfennige die Petitzeile oder deren Raum. — Oesterreichifche Banknoten laut CourS. — Direete Francozusendung unter Streifband oro Jahrgang 12 Reichs-Mark oder 7 fl. Sstcrr. an die Expedition franco einzusenden. Inhalt. Leitender Artikel: Die civilrechtliche Stellung der Arbeiter nach dem Talmud. Zeitungsnachrichten und Correfvondenzen: Deutschland: Dürmenach. — Oesterr. - Ungar. Monarchie: Wien. Pesth Pesth. — Schweiz. Bern. —Frankreich: Montpellier. :—England: London. — Palästina: Jerusalem. — Afrika. — Feuilleton: Simon Redtng. Inhatt der erste« Message: Zeitungsnachrichten und Correspondenzen: Deutschland: Darmstadt. Berlin. Berlin. Frankfurt a. M. — Rußland. — Frankreich: Paris. Paris. Paris. — Feuilleton: Justizpflege im voriger» Jahrhundert. -«statt der -weite« -betrage: Zeitungsnachrichten und Corrcspondeiuen: Deutschland: Würzburg. Olten. — Oesterr. - Ungar. Monarchie: Prag. — Rußland : Kalisch. — Leitender Artikel. Die civilrechtüche Stellung der Htrbeiter nach dem Talmud. In einer Zeit, in welcher, wie in der gegenwärtigen, die Wogen eines verbitterten Raffen- Kampfes so hoch gehen, daß kein denkender Mensch sie länger ignoriren kann, in einer Zeit, Vtr angelegentlichst über Mittel und Wege sinnt, um die schroffen Gegensätze zu mildern und die erbitterten Parteien zu versöhnen, dürfte vielleicht rin HinwriS auf die civilrechtliche Stellung der Arbeiter nach den talmudischen Codices nicht ohne Interesse fein. Ist doch die dumpfe Gährrmg innerhalb unsrer Arbeiterkreise in Folge theilS vermeintlicher, theilS wirklicher Beeinträchtigungen eine so wesentliche Quelle der Unzufriedenheit und Gereiztheit , daß jeder ehrliche Versuch, fein Scherflein zu einer Versöhnung der kämpfenden Masten beizutragen, seine Berechtigung nicht erst zu legitimiren braucht. Cs ist nun überflüssig zu bemerken, daß wir die einschlägigen talmudischen Gesetzesbestimmung«» nicht für unsere Zeit und unsre socialen Verhält» niste zur praktischen Berwerthung empfehlen. Eine pure Annahme und Einführung dieser gesetzlichen Normen würde, da auch die nothwendigsten Prämissen dafür fehlen, die Confusion steigern statt beseitigen. Dagegen dürfte eine Vergegenwärtigung der Stellung, welche das jüdische Civilrecht dem Arbeiter anweist, nicht ohne günstigen Einfluß aus eine Richtigstellung der Forderungen und Concessionen sein, welche Arbeiter und Arbeitgeber stelle« bezw. einräumen zu dürfen glauben. ES gibt wohl keinen gebildeten Deuker, welcher je an diese brennende Zeitfrage herangetreten ist, der nicht die Autorität deS jüdischen Rechtals eines tiefdurchdachten, praktisch bewährten an» erkennt. Die nun folgenden civilrechtliche« Bestimmun» gen sind nun allerdings so sehr zu Gunsten der arbeitenden Classe, daß selbst der eifrigste Arbeiter-