Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 19 (1878)
- Issue
- Heft 26 (26.6.1878)
- Date
- 1878-06-26
- Page
- – (sequence 18)
- Language
- German
- Belongs to
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640 Erklärung einrücken, die geeignet wäre, die Richtiflteit meiner Angaben in meiner Korrespondenz in Nr. 19 des „Israelit" in Frage zu stellen. Ich will mich über die Absicht des hiesigen Vorstandes, ob er bei Abfassung der neuen Statuten lediglich die Beseitigung der § 17 im Auge hatte, oder ob ihn administrative unk finanzielle Motive geleitet haben, nicht weiter einlassen, bemerke aber Folgendes: Bon Seite des Herrn Rabbiners wurde seine motivirte Erklärung, daß er nicht zufrieden sein könne mit der vom CultuS-Vorstand vorgeschlagenen Fassung des Zusatzes zu den Statuten, und daß er hingegen mit der vom Stadt-Magistrate vorgeschlagenen Fassung sich vollkommen beruhigt fühle, rechtzeitig abgegeben, wohl aber nicht von Seite des CultuS-Vorstandes bezüglich seines ergriffenen Rekurses, welchem Rekurs aber bekanntlich von Seite der Kgl. Kreisregierung, sowie vom h. Königlichen Staatsministerium eine Folge nicht gegeben wurde. Was nun der Cultus-Vorstand in seiner Erklärung bemerkt, die Kgl. Kreisregierung sowohl als das Kgl. Staatsministerium haben indessen der ausgeführten Beschwerde eine eingehende Folge nicht zu geben vermocht, wegen Berabsäumung der gegen den Magistratsbeschluß gesetzmäßig laufenden Berufungsfrist und der in Mitte liegenden Gesetzeskraft, so könnte herausgefolgert werden, als wäre in dieser allerhöchsten Entschließung der Inhalt des vom Stadt-Magistrat angeordneten Zusatzes zu den Statuten selbst ganz unberührt geblieben, dem ist aber nicht also, vielmehr enthält das erwähnte allerhöchste Ministerial-Rescript nach der Ausführung des Punktes bezüglich der abgelaufenen gesetzlichen Berufungsfrist — auch nach folgende, zur Wahrung der religiösen Interessen höchst wichtige Stelle, diese lautet wie folgt: „Im Uebrigen bestehet auch vom Standpunkte des Ober-AufsichtSrechtes kein Grund zur Abänderung der angefochtenen Entscheidungen, nachdem die vom Stadt-Magistrate Würzburg beschlossene im Eingänge angeführte Zusatzbestimmung zu den Satzungen der dortigen iSr. Cultus-Gemeinde nichts Gesetzwidriges enthält, vielmehr im Wesentlichen nur eine Folgerung constatirt, die sich aus der Natur der Sache ergibt." Durch Vorstehendes glaube ich die Sachlage in das gehörige Licht gestellt zu haben. Berlin, 16. Juni. Wie ich bestimmt erfahre, wird der deutsche Reichskanzler auf dem Congresse die Judenfrage in Rumänien und deren Regelung zur Sprache bringen. Die gestrige Auslassung der „Nordd. Allg. Ztg." über die Petition der „Alliance Jör." ist officiös inspirirt. Während dasselbe Organ noch vor wenigen Tagen den Abg. LaSker heftig mitnahm, weil durch fein Verlangen nach Gleichstellung der Juden in Rumänien der mit diesem und Deutschland abgeschlossene Handelsvertrag zu des letzteren Nachtheil nicht zu Stande gekommen, zieht daS Blatt heute andere Saiten auf. (Franks. Zeit.) Berlin, 21. Juni. Die Delegirten der französischen „Alliance Jsr." haben Besuche bei fast allen Congreß-Mitgliedern gemacht und sind überall sehr günstig ausgenommen worden. Allseitig wurde die Nothwendigkeit der Gleichstellung aller Religions-Angehörigen in den Donaufürstenthümern und im neuen Bulgarien anerkannt. Frankfrtrt a. M., 21. Juni. Dem Magistrat wurde Mittheilung davon gemacht, daß Freifrau Mathilde v. Rothschild, die Gemahlin des Freiherrn Wilhelm v. Rothschild, der Stadt die Summe von 125,000 Reichsmark zur Begründung eines „Freifrau Charlotte von Rothschild'schen Fonds zur Linderung der Noty in Frankfurt a. M." zu überweisen beabstcht. Die Zinsen sollen für Personen weiblichen Geschlechts verwendet werden und zwar zur einen Hälfte zur Gewährung von jährlichen Unterstützungen in Höhe von 500 M. an solche Hilfsbedürftige — ohne Rücksicht auf das Religions-Bekenntniß —, welche dahier ihren Unterstützungs-Wohnsitz haben, aber in eine hiesige Versorgungsanstalt oder in ein hiesiges Hospital nicht ausgenommen werden können, zur anderen Hälfte find die Zinsen für solche Fälle der Roth bestimmt, in welchen voraussichtlich durch einmalige Zuwendungen, wie beispielsweise für eine Badekur, für Auslösung von verpfändeten Gegenständen des dringendsten Bedarfs, für Zahlung von Miethgeld zur Vermeidung der Exmission, für Beschaffung künstlicher Gliedmaßen an Amputirte u. dgl. — einem großen Uebel abgeholfen werden kann, in denen aber die Bedürftigen nach den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen einen Anspruch auf Unterstützung nicht haben und Hilfe auch nicht bei den hiesigen Stiftungen finden können. Indem der Magistrat die hochherzige Schenkung annahm, sprach er der Freifrau v. Rothschild seinen anerkennenden Dank für diese in pietätvollem Sinn dem hiesigen Gemeinwesen gewährte Widmung aus. Hannover, 12. Juni. Herr Michael Simons in Düsseldorf hat „aus Anlaß derErrettung „Sr. Majestät unser es Kaisers Wilhelm 1. „aus Lebensgefahr" dem iSr. Asyl für Kranke und Altersschwache in Cöln die reiche Summe von „Fünfzehntausend Mark" als Geschenk überwiesen.