Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 19 (1878)
- Issue
- Heft 26 (26.6.1878)
- Date
- 1878-06-26
- Page
- – (sequence 17)
- Language
- German
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t XIX. Jahrgang. Zweite Beilage )u Ar. 26 des Wraelit. Aeitungsuachrichteu & Eorrespondenzeu. Deutschland. £2 Aus Rheittheffem Das Großherzogliche Ministerium hat am 18. März d. I. folgende Verfügung erlassen: „Haben in einer Gemeinde die Israeliten einen regelmLHiaen Gottesdienst an den Samstag- Bormittagen emgerichtet, so können die iSr. Schulkindes znm DGeÄ des Besuchdes Gottesdienstes für beiden erstM Schulstunden, d. h. von 8— 10 IM, vMHeM Äntl^rricht dispensirt werden, so- E ein^DWff ' gerichteter Autrag gestellt wird diese Wprichtüng nach dem Gutachten des beenden Schulvorstandes ohne erhebliche Störung des Unterrichts dadurch ermöglicht werden kann, daß auf diese beiden Stunden eine christliche Religion-» Änd eine Schreibstunde verlegt werden." - Davkbar haben wir diese Verfügung gelesen, uu» aber zugleich wenrg Erfolg davon versprochen, da eS dem Belieben de^ Herren Direktoren und Lehrer anheimgestellt ist und die Eltern erst einen dahingehenden Antrag stellen sollen. Denn mit Bedauern müssen wir constatiren, daß Direktor und Lehrer in vielen Süllen nicht rücksichtsvoll und tolerant genug sind, um die humane Absicht der hohen Regierung, zur Gleichstellung der Confessionen einen weiteren "Schritt vorwärts zu thun, auch ihrerseits zu fördern, wie man doch eigentlich erwarten dürfte. Besonders die höheren Schulen werden freiwillig keine Concesstonen machen; eS find uns Fälle bekannt, daß man nach dieser ministeriellen Verfügung Schreib- und Rechenstunden auf den Samstag verlegt hat und von Seiten der Lehrer die jüdischen Schüler darauf aufmerksam machte, daß sie, im Falle des Nichtschreibens, sich selbst die Schuld beimessen müßten, wenn sie zurückbliebev. Das ist doch sicherlich nichts anderes als eine Pression auSgeübt auf die Kinder, eine Einschüchterung . und vom Standpunkte der Gewissensfreiheit aus aufs Höchste zu mißbilligen. Und diese Furcht treibt leider sehr viele Kinder, auch wenn sie religiös erzogen sind und die Eltern es nicht wünschen, ja ihnen es verbieten, dazu, sich dem Willen des Lehrers zu beugen. Ebenso haben wir die Erfahrung gemacht, daß, ungeachtet der bestehenden Verordnung, die jüdischen Kinder zum Schreiben am Samstag und au den anderen Feiertagen nicht zwingen zu dürfen, besonders von den Abiturienten es geradezu verlangt wird, die schriftlichen Prüfungsarbeiten auch am Samstag änzufertigen. Auch bei den Prüfungen der Einjährig-Freiwilligen wurde, wie uns bekannt ist, selbst in der Residenz unseres Großherzogthums an die jüdische« jungen Männer das-Ansuchen gestellt, am Samstag zu schreiben. Freilich bezog sich der PrüfuugS- Commiffär auf ein Gutachten des Herrn Rabbiner vr. Landsberg dort, der das Schreiben am Samstag in solchen Fällen gestattet habe. ES ist zwar nichts NeueS, daß gewisse Rabbiner de« Regierungen gegenüber sehr nachgiebig sind, und Herr Rabbiner vr. Landsberg steht nicht vereinzelt da mit seiner Concession; aber maßgebend kann das für uns doch wohl nicht fein, da es sich hierbei ganz u»d gar nicht um rw wp'v, um eine Lebensrettung handelt. Was wir mit diesen Zeilen bezwecken wollen, können wir dahin zusammenfassen: 1) an die hohe Regierung das Ersuchen zu stellen, entsprechend den humanen Intentionen derselben, ganz strikt gehaltene Verfügungen an die Direktoren und Lehrer ergehen zu lassen, die jüdischen Kinder nicht zum Schreiben am Samstag anhalten zu dürfen; 2) Schreib- und Rechenstunden auf die übrigen 5 Wochentage zu verlegen; 3) an den Vormittagsstunden am Samstag von 8—10 die jüdischen Kinder vom Schulbesuch, zum Behufe, dem Gottesdienste anwohnen zu können, zu befreren. Wir ersuchen die geehrte Redaktion des „Israelit" diese so wichtige Angelegenheit in die Hand zu nehmen.*) Zur Begründung einer solchen^Eingabe wird sich Material genug bieten, um so mehr, wenn alle Fälle, wo die Direktionen und Lehrer der Schule in der oben angegebenen Weise an die jüdischen Schüler ungerechtfertige Verlangen stellen, der Redaktion dieses Blattes zur Kenutniß gebracht werden. Würzbirrg, im Juni. In Nr. 25 des „Israelit" läßt der hiesige CultuS - Vorstand eine *) Wir find gern dazu bereit. Red.