Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 19 (1878)
- Issue
- Heft 24 (12.6.1878)
- Date
- 1878-06-12
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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XIX. Jahrgang. M 2« Der Israelit. Centtal-Organ tür ras orthodoxe Iodenthum. Herausgegeben von Du Lehma»» in Mainz. Mittwoch, de« 12. Juni 5638 (1878Z. » ———————— —— Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal. Mittwochs, in mindestens 2 Bogen, fljreis des Jahrgangs 10 ReichS-Mark. Man abonnirt ganzjährig, halbjährig oder vierteljährig. Alle Buchhandlungen und Poftmnter nehmen Bestellungen an. — Inserate 25 Pfennige die Petitzeile oder deren Raum. — Qesterreichische Banknoten laut CourS. — Directe Francozusendung unter Streifband oro Jahrgang 12 ReichS-Mark oder 7 fl. Ssterr. an die Expedition franco einzusendcn. Pa mit dem 1. Juki 1878 ei« «eues Hnartrk vegisul, so ertaube« mir uns, die geehrte« Aöon- «eute« darauf aufmerLfam zu mache«, daß «ameu tkrch Sei der Wsst das Abonnement frühzeitig erneuert werde» muß, damit die Werfend««- Leine Mnterbrechnng erleide. Berlin, den 3. April 1876. Inhalt. Leitende Artikel: Die Petition der israel. Gemeinde zu Aurich und ihr Erfolg. — Wie ein Weiser die Weisen schildert. — Zeitungsnachrichten und Correspondenzen: Rumänien: Jassy. Feuilleton: Simon Reding. Anhalt der ersten ZSeikage r Zeitrmgsnachrichten und Correspondenzen: Deutschland: Laupheim. Oesterr.-Ungar. Monarchie: Wien. — Italien: Rom. — Rumänien : Bukarest. — Frankreich: Paris. Lyon. — Spanien. — Türkei: Konstantinopel. — Amerika: Baltimore. — Feuilleton: Licht unb Schatten. Anhalt der zweite« Beilage r Zeitungsnachrichten und CorresponLenzen: Deutschland: Mainz. Frankfurt a. M. Frankfurt a. M. Merzig. Hamburg. — Oest.- Ung. Monarchie: Pesth. — Seiitnit nttittl. Die Petition der israel. Gemeinde zu Aurich und ihr -Lrfotg. Mainz, 6. Juni. Wir haben im Februar d I. die Petition der israel. Gemeinde zu Aurich wegen Aenderung des Unterstützungs-Wohnsitz-Gesetzes in Bezug auf ' ie jüdischen Armen veröffentlicht. Auf dieselbe ward der nachstehende Bescheid ertheilt: j Der deutsche Reichstag hat in der Plenarsitzung vom heutigen Tage auf Grund des von der Petitionseommission abgegebenen Votums den Beschluß gefaßt: über die von dem Vorstande der Synagogengemeiude zu Aurich eingereichte Petition, im Februar 1878, wegen Aevderung des Unterstützuntzs-Wohnsitz- Gefetzes irr Bezug suf die jüdischen Armen,. in eine weitere Erörterung nicht einzutreten, weil die Regelung der Art der den Hilfsbedürftigen zu gewährenden Unterstützung durch den § 8 des Reichsgesetzes vom 6. Juni 1870, betr. den Unterstützungs-Wohnsitz, der Landesgesetzgebung Vorbehalten ist und ein legislatorisches Einschreiten in dieser Richtung durch die Reichsverfassung (Art. 4 Ziffer 1.) nicht begründet wird. Der Vorstand wird hiervon unter Rücksendung der bezeichneten Petition nebst 1 Tab. Anlage mit dem Bemerken ergebenst benachrichtigt, daß nach der Bestimmung des § 28 der diesseitigen Ge» schäfts - Ordnung nur diejenigen Petitionen zur weiteren Erörterung im Reichstage gelangen können, bei welchen auf solche Erörterung entweder