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Der Israelit · 1878-06-05 · Heft 23 (5.6.1878) · page 1

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Journal
Der Israelit
Volume
19 (1878)
Issue
Heft 23 (5.6.1878)
Date
1878-06-05
Page
– (sequence 1)
Language
German
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XIX. Jahrgang. M 23. Der Israelit. Gin -Organ für das orthodoxe Judenthum. Herausgegeben von ,l Dr. Seemann in Mainz. W ih Mittwo ch, den 5. Juni 5638 (1878). Central Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal, Mittwochs, in mindestens 2 Bogen. Preis des Jahrgangs 10 Reichs-Mark. j Man abonnirt ganzjährig, halbjährig oder vierteljährig. Alle Buchhandlungen und Postämter nehmen Bestellungen an. — Inserate -'i ' 25 Pfennige die Petitzeile oder deren Raum.— Oesterreichische Banknoten laut Cours. — Directe Francozusendung unter Streifband!', vro Jahrgang 12 Reichs-Mark oder 7 fl. österr. an die Expedition franco einzusenden. , ' Inhalt. Leitende Artikel: Die jüdischen Erbtugenden. — Wie ein Weiser die Weisen schildert. — Zeitungsnachrichten und Correspondenzen: Oesterr.-Ungar. Monarchie: Wien. — Rumänien: Bukarest. — Palästina: Jerusalem. — Feuilleton: Simon Reding. Inhalt der erste« Aeikage: Zeitungsnachrichten und Correspondenzen: Deutschland: Babenhausen. Vom Rhein. — Oest.-Ung. Monarchie: Wien. — Italien: Rom. Turin. — Holland: Amsterdam. — Frankreich: Paris. Paris. — Türkei. — Palästina: Jerusalem. — Australien : Melbourne. — Feuilleton: Licht und Schatten. Inhatt der zweiten Freitage: Zeitungsnachrichten und Correspondenzen : Deutschland: Frankfurt a. M. Leipzig. Vurgkunstadt. — Oest.-Uugar. Monarchie: Wien., Pesth. Pesch. Brünn. — Schwerz: Aarau. — Frankreich: Paris. Paris. — Palästina. — Inhatt der Krtra-Aeirage. Spenden-Verzeichniss e. Leitende Artikel. Die jüdischen Lrbtugenden. (Zum Wochenfeste.) II. Mainz, 23. Mai. Der heiligen Schrift sowohl wie der Tradition zu Folge, ist Ruth erst nach ihrer Ankunft in Beth Lechem in die Gemeinschaft Israels ausgenommen worden. Man hat nun die Frage aufgeworfen, wieso die Söhne Elimelachs — Orpah. die andere Schwiegertochter, blieb sogar Heidin — heidnische Frauen haben heirathen dürfen. Aus dieser Frage ergeben sich noch andere Schwierigkeiten, welche die Erzählung im Buche Ruth ganz unverständlich machen. Denn, wenn Ruth als das Weib des Machlon noch Heidin war, so war sie nach jüdischem Religionsgesetze dessen Ehefrau gar nicht gewesen, sie war demnach weder mit Boas noch mit dem Ploni Almoni, auch mit Rojmah nicht, verwandt. Was soll es demnach heißen, daß BoaS zum Ploni Almoni sagt, dieser müßte mit der Erwerbung des Feldes auch die Pflicht übernehme durch Ruth, die Ehegattin des Verstorbenen, de« Namen des Verstorbenen auf dessen Erbgute zu erhalten? Wenn Ruth bis dahin eine Heidin gewesen, so war sie Machlons Ehegattin nicht, und es würde sich lediglich um die Verewigung einer sündhaften That gehandelt haben. Wie wir jedoch im ersten Capitel dieser Abhandlung (in voriger Nummer) gesehen haben, war die Halachah, daß das Eheverbot mit Ammonitern und Moabitern sich nicht auf die weiblichen Glieder dieser Völker erstreckt, in Israel zweifelhaft geworden. Man kann daher annehmen, daß die Eheschließungen von Machlon und Chiljon mit den Moabiterinnen Orpah und Ruth, und ebenso die Aufnahme der beiden letzteren in die Gemeinschaft Israels, nur unter der Bedingung geschehen waren, daß die maßgebenden Behörden im Lande Israel sich für die Äuthencität jener Halachah entscheiden würden. (Siehe hierüber Ausführliches in dem \'- i" i j

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