Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 19 (1878)
- Issue
- Heft 22 (29.5.1878)
- Date
- 1878-05-29
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/2446951-2447747-2447769--14966-2470896- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
530 den, daß diese unglückliche Art der Darstellung keineswegs auf Unkenntniß des Talmudischen zurückgeführt werden" darf. Der Name des Verfassers laßt eine solche Annahme nicht zu. Offenbar liegt hier nur das an und für sich gerechtfertigte Bestreben vor, eine talmudische Erzählung in modernes Gewand zu kleiden. Aber das könnte man ohne Einflechtung von Staatspapierspeculation und ohne eine solche Verzerrung des eigentlich vorliegenden Sujets, wie wir es aus der wörtlichen Übersetzung unzweifelhaft doch erzielt. Man hat die ganze Pointe dieser Erzählung schon dadurch verfehlt, daß man sie, wie es in diesem Buche geschieht, unter die Rubrik: „Stolze und gelehrte Frauen in Israel" bringt. Der Stolz der Frau ist es ja nicht, auf den es hier auch nur im Entferntesten ankommt. Es soll hier die Glaubensinnigkeit, die Kraft des Gebetes veranschaulicht werden, sonst Nichts. Glaubt man nun, ein solcher Gegenstand passe nicht in den Rahmen lehrreicher Erzählungen aus dem Talmud, so kann man ihn ja weglaffen, aber indem man unzweideutige Thatsachen auf diese Weise carrikirt, sind es eben keine Erzählungen aus dem Talmud mehr, die man wiedergegeben hat. Wer den Talmud und seine Autoren nach solchen Darstellungen beurtheilt, muß sich nothwendig ein falsches Unheil bilden. So leiden fast sämmtliche Uebertragungen an willkürlichen, unmotivirten. Auslassungen und Zusätzen und an geschmackloser, oft sinnwidriger Art der Darstellung. Aeußerlich läßt auch die Correctheit der Sprache viel zu wünschen übrig. „Wer monatlich einmal Linsen ißt, vermeidet aus seinem Hause die Bräune." (S. 31.) „Sowohl gebratene als gekochte Eter wird für sehr nahrhaft empfohlen." (ibiä.) — Die Dichtungen aber vollends wimmeln von bedenklichen poetischen Licenzen: „Trügerisch ist Anmuth, Eitel Schönheit: Louisd'or's Klugheit, Frauen, alle Gleichheit." (S. 20.) Auch in anderer Hinsicht ist die Sprache anstößig, besonders ist das Sexuelle in sehr outrirter Audrucksweise gehalten, was rücksichtlich des Leserkreises eines solchen Buches doppelt bedauerlich ist. —n— Aeitrtrrgs«ach*ichten und Corresporrderrzen. Deutschland. Aus der Provinz Posen. Die geehrten Leser dieser Zeitschrift erinnern sich vielleicht noch eines Berichtes aus Wreschen, in welchem mitgetheilt war, daß der hier derzeit amtirende Kreisschulinspector Dr. Hipvauf, der überhaupt gegen die Ertheilung jüdischen Religionsunterrichtes in den Räumen der hiesigen Simultanschulen lebhaft plä- Lirte, diesen Unterricht wenigstens an den christlichen Feiertagen stören wollte, und am zweiten Pfingsttage v. I. dieserhalb einen sehr unangenehmen Auftritt in der Schule veranlaßte, bei welcher Gelegenheit er den Rabbiner Dr. Holländer insultirte, was ihm einige Unannehmlichkeiten zuzog. Hiermit noch nicht zufrieden, ging der Kreisschulinspector auch gegen den anwesenden Gemeinde- und Schulvorsteher Ehrenfried mit heftigem Zorn und Vorwürfen vor. holte sich jedoch von letzterem, einem wegen seiner Gewissenhaftigkeit, seiner Energie und Consequenz allseitig geachteten Manne, eine zwar etwas derbe, aber durch das Verhalten des Kreisschulinspectors vrovocirte Abweisung. Darob wurde nun Dr. Hippauf bei der Staatsanwaltschaft wegen Beleidigung klagbar. Das hiesige Kreisgericht verurtheilte Hrn. E. zu einer Geldbuße von 150 Mk, eine Strafe, welche das Appellations-Gericht in Anbetracht des offenbar incorr^cten Verfahrens des Dr. Hippauf auf 75 Mk. redueirte. Das wichtigste und wohl durch das energische Auftreten des Gemeinde-Vorstehers bewirkte Resultat war jedoch, daß der Kreisschulinspector Dr. H. alsbald von hier versetzt wurde. Allein die kgl. Regierung Posen verfügte nach Bestätigung des AppelationsKrtheils durch das Obertrrbunal, „daß sie es nicht für angänglich halte, daß Ehrenfried noch ferner dem Schulvorstand angehöre." Hiergegen wandte sich Hr. Ehrenfried unter Berufung auf das Appellationsurtheil, besonders aber der zum größeren Theile aus Nichtjuden bestehende Simultanschulvorstand, der hierdurch in Hrn. Ehrenfried ein ebenso tüchtiges und kundiges, wie eifrig thätigeS Mitglied verlieren sollte, an den Cultusmimster Dr. Falk und bat um Aufhebung dieser von der Regierung ergangenen Verfügung. Zu allseitiger Freude traf am 20. Mai die Entscheidung des CultuSministerS ein, welche Herrn E. wieder in fein Amt eingesetzt und somit seinem Auftreten im Interesse der hiesigen Religionsschule Gerechtigkeit widerfahren ließ. Wir glauben, daß diese Thatsache auch in weiteren Kreisen lebhaftes Interesse erregen wird,