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Der Israelit · 1878-05-15 · Heft 20 (15.5.1878) · page 18

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Journal
Der Israelit
Volume
19 (1878)
Issue
Heft 20 (15.5.1878)
Date
1878-05-15
Page
– (sequence 18)
Language
German
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gräbnißplätze ist, auf welchen die christlichen Einwohner daselbst beerdigt werden. Cassel, am 25. März 1878. Vorsteheramt der Israeliten: vr. Adler. vät. Berger. 8. p.! 2. n. a. Herrn Bürgermeister Tenne zu Grebenstein mit dem Ersuchen um gefällige Auskunft, 1) wer Eigentümer des dortigen Todtenhofes ist, und 2) ob und welche Bedenken der Beerdigung auf demselben der aus der dortigen Synagogengemeinde ausgetretenen Kaufleute Jsac und Abraham Rosenbaum und des Handelsmanns Levi Brandenstein dortselbst und deren Angehörigen entgegenstehen. Hagege», daß falls dies angemessen erachtet wird, die betreffenden Personen anf einer besonderen Avtheitnng des UodtenHofes beerdigt werden, Habe» wir nichts zn erinnern. Cassel, 15. April 1878. Vorsteheramt der Israeliten: Büding. Bei der bereits von uns hervorgehobenen destructiven Tendenz der Mitglieder des Vorsteheramtes. wird man sich nicht über die Ungeheuerlichkeit wundern, daß es gegen die Beerdigung von Inden auf christlichem Todtenhof nichts zu erinnern hat. Es bedarf keines Hinweises, wie jeden jüdischen Gefühles baar, eine Behörde sein muß, die eben gegen ein solches Verfahren nicht nur nichts zu erinnern hat, sondern es auf diese Weise auch indirekt empfiehlt. Da der in Rede stehende christliche Friedhof ein rein konfessionell christlicher, also kein Communal-Friedhof ist, so hat die Sorgfalt des Vorsteheramtes, für den vorliegenden Fall weiter keine praktischen Folgen, als daß sie einen neuen Beitrag zur Characterisirung der religiösen Anschauung dieser Behörde liefert. Eine Frage sei jedoch hier zum Schluß noch gestattet. — Es ist ja nicht nur die Gefühlssphäre, es ist ja das jüdische Religionsgesetz selbst, das durch die Erklärung verletzt wird, es sei gegen die Bestattung von Juden auf christlichen Friedhöfen , seitens einer jüdischen Behörde nichts zu erinnern. Wie läßt sich eine derartige Erklärung mit der in Nr. 16 u. 17 d. Bl. vom Vorsteheramt abgegebene in Einklang bringen: „Den Cultus betreffende Anforderungen er- „lassen wir nicht nach eigenem Ermessen, son- „dern auf Grund von Gutachten des Provinzial- „rabbinen, bezw. des Landrabbinats."?! Solange das- Vorsteheramt nicht ein Gutachten des Landrabbinats veröffentlicht, welches die Beerdigung von Juden auf nichtjüdifchen Todtenhüfen für religionsgesetzlich statthaft erklärt, darf es sich Angesichts dieses Widerspruchs seiner Erklärungen nicht wundern, wenn man in der Provinz einstweilen glaubt, die Erklärungen des Vorsteheramts hätten kurze Beine. F. K. Oesterr. - Ungarische Monarchie. Gyarrnath. Am 26. April starb plötzlich der hiesige Oberrabbiner, Herr David Deutsch. Derselve war noch am letzten Tag tob bis 5 Uhr Nachmittags mit der Prüfung der Talmud-Thora- Schüler beschäftigt. Am andern Morgen früh verschied er nach wenigen Stunden Unwohlseins. Er starb fast in der Mitte seines frommen und Gott gefälligen Wirkens. Die orthodoxe Judenheit erleidet durch feinen Tod einen unersetzlichen Verlust. Herr Oberrabbiner Deutsch stand seit Beginn der Congreßstreitigkeiten immer in erster Reihe, um für die orthodoxe Sache zu kämpfen. Doch zeichnete er sich nicht bloß durch seine außergewöhnliche Frömmigkeit, sondern auch durch Sanftmuth und Herzensgüte aus. So kam es, daß derselbe auch unter seinen Gegnern in Religionssachen keinen persönlichen Feind hatte. Die hiesige Cultusgemeinde ehrte das Andenken des Verstorbenen dadurch, daß sie seinen älteren Sohn, den Rabbiner zu Sendrö, noch am Freitag mit Akklamation zu ihrem Rabbiner ernannte. (Pesth. jüd. Ztg.) Frankreich. Paris. Nach dem Bericht der Administration des Pariser israel. Consistoriums sind die Taxen für ^Arathen im Tempel äo 1a rus äs 1a Vietoirs in sechs Classen eingetheilt; eine Trauung kann kosten 4000 (ev. 3O0O, 2000), 1000, 500, 250, 100 und 25 Frs. Diese Taxen sind eine höchst merkwürdige Erscheinung, wie sie wohl selten oder gar nicht in andern jüd. Gemeinden Vorkommen. P a l ä st i n a. Aus Jerusalem, 8. Mai, geht uns — telegraphisch — die Trauerbotschaft zu, daß Herr Rabbiner Mayer Auerbach am genannten Tage um 2 Uhr Nachmittags vom Schauplatze seiner irdischen Thätigkeit ist abberufen worden. Der Genannte war einer der bedeutendsten Talmud-Gelehrten unsrer Zeit, Verfasser vieler, gelehrter Werke, ein Mann von hervorragender

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