Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 19 (1878)
- Issue
- Heft 11 (13.3.1878)
- Date
- 1878-03-13
- Page
- – (sequence 19)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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273 Emeute abgereist; am 8. Juni kam er nach Foscan, wurde hier verhaftet und nach Dorohoi geschickt und an letzterem Ort von dem Richter, der mit ihm ein Verhör vorgencmmen, aus der Haft entlassen. Frau Cimara konnte innerhalb 24 Stunden gegen die Verfügung des Untersuchungsrichters bei der Anklagekammer von Jassy, 2. Section, appelliren; sie richtete jedoch ihre Appellation an den Gerichtshof von Bukarest und begründete dieselbe damit, daß sie für die begangenen Ausschreitungen nicht verantwortlich zu sein behauptete und der' Untersuchungscommission Thatsachen vorwarf, welche eine neue Untersuchung nölhig machen sollten; sie wurde am 27. August abgewiesen, in Betreff der Ausschreitungen verantwortlich erklärt und ihr Antrag auf eine neue Untersuchung verworfen. H. Cimara hatte auch erklärt, daß Frau Cimara keinenfalls einer körperlichen Strafe unterworfen werden dürfe; der Cassationshof konnte sich hierüber nicht äußern, da der Spruch der Jury erst abgewartet werden mußte. Inzwischen hatte H. Cimara einen Antrag auf Freilassung seiner Frau und 15 verhaftete, von ihm für unschuldig erklärte Leute nach Jassy geschickt: auch dieser Antrag wurde abgelehnt. Er appellirte hiergegen in Bukarest, jedoch vergebens; das Erkenntniß von Jassy wurde am 29. Öct. bestätigt; verzögert war diese Entscheidung dadurch worden, daß es beim Appetthof 2 Mal nicht möglich gewesen, die zur Gültigkeit eines Beschlusses gesetzlich erforderliche Anwesenheit der 5 Stimmen Majorität von 9 zu erreichen; man konnte die Richter nur schwer zusammenbringen. Die Jury sitzt 4 Mal jährlich je 20 Tage. Der Prozeß sollte vor die Jury von Dorohoi kommen; alle Welt kennt hier die Schandthaten der Frau Cimara, und ihre Verurtheilung wäre gewiß. H. Cimara hat jedoch beim Appellhof von Bucarest beantragt, den Prozeß einer andere Jnry zu übertragen. Auch hat H. Cimara eine Verhandlung vorgebracht, nach welcher der von seiner Familie mit Darabany geschlossene Vertrag von 1835, auf Grund dessen die Juden oder Andere in dieser Stadt wohnen können, nach 25 Jahren erloschen sein sollte, so daß er, da diese Frist längst abgelaufen, das , Recht hätte, Darabany zu zerstören und die Ein-! wohner zu vertreiben. Dieser Einwand wurde durch Erkenntniß des Gerichts von Dorohoi vom 14. September zurückgewiesen und H. Cimara zu einer Entschädigung der Israeliten im Betrage von 1000 Fr. verurtheilt. Frau Cimara hat 2 Monate Zeit, um sich gegen dieses Urtheil zu verwahren. Nach der von der Untersuchungscommission aufgestellten und zu Jassy am 23. Juli 1877 legalisirten Liste beträgt die Zahl der beraubten Israeliten 112 und der Verlust derselben 470.364 Fr. Man erinnert sich, daß das C.-Comite zu den Kosten dieses Prozesses 1000 Fr. beigetragen hat; eine gleiche Summe ist auch von jedem der Vorstände der Alliance zu London und Wien und von dem rumänischen Comite in Berlin votirt worden. Frankreich. Paris. Das Journal „des Döbats" schreibt: Das Central-Comüe der All. iSr. un. hat für das internationale Comile, welches sich in Constantinopel gebildet, eine Summe von 150 türkischen Pfund (circa 3100 Fr.) votirt. Schon früher hatte das Comne 20,000 Fr. für die Opfer des Krieges in der Türkei ohne Unterschied des Glaubens bestimmt. (Un. iSr.) Türkei. Die rsr. Gemeinde Candia, auf der Insel Candia. befindet sich in höchst trauriger Lage. Die Armuth ist sehr groß. Neulich ist ein 60 Jahre alter armer Israelit wie tobt hingestürzt, er hatte seit 48 Stunden nichts gegessen. Die israel. Gemeinde ist verzweifelt, sie weiß nicht mehr, was sie thun soll. Wäre es nicht gerecht, daß die Cretenser ebenfalls bei Herrn Baron v. Hirsch gütige Aufnahme fänden? Werden der berühmte Financier und Philantrop und seine Gattin nicht mit Schmerz die herzzerreißende Stimme unserer armen, vom Hunqertode bedrohten Glaubensgenossen hören? ' (Arch. isr.) Deutschland. Mainz, 11. März. Wir haben zu den das Austritts-Gesetz betreffenden Verhandlungen in der 2. Kammer zu Darmstadt in Nr. 6 dieser Blätter eine Anmerkung veröffentlicht, in welcher einige Städte namhaft gemacht sind, in denen aus religiösen Gründen separate Vereinigungen stattgefunden. — Herr Adolph Gotthelft, Gemeinde- Aeltefter zu Cassel, verlangt auf Grund des Preßgesetzes von uns eine Berichtigung dahingehend, „daß sich in Cassel keine orthodoxe israelitische Religionsgemeinde gebildet habe, welche mit den staatlich anerkannten und beaufsichtigten Religionsgemeinden nichts zu schaffen habe." Herr Gotthelft ist um so mehr im Rechte, da sich — unseres Wissens — in ganz Deutschland keine derartige