Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 19 (1878)
- Issue
- Heft 8 (20.2.1878)
- Date
- 1878-02-20
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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XIX. Jahrgang. M. 8. Der Israelit. Ein Central- Organ für das orthodoxe Judenthum. HerauSgegcben von vr. Lehman« in Mainz. . Mittwoch, den.20. Februar 5638 (1878). * Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal. Mittwochs, in mindestens 2 Bogen. Preis des Jahrgangs 10 ReichS-Mark. Man abonnirt ganzjährig, halbjährig oder vierteljährig. Alle Buchhandlungen und Postämter nehmen Bestellungen an. — Inserate 25 Pfennige die Petitzeile oder deren Raum.— Oesterreichische Banknoten laut Cours. — Direkte Francozusendung unter Streifband vro Jahrgang 12 Reichs-Mark oder 7 fl. österr. an die Expedition franco einzusenden. Inhalt. Leitender Artikel: Petition wegen Aenderung des Unterstützungswohnsitzgesetzes in Beziehung auf die jüd. Armen. Zeitungsnachrichten und Correspondenzen: Deutschland: Berlin. Berlin. Schlüchtern. Straßburg. — Oesterr. - Ungar. Monarchie : Wien. Wien. Wien. Prag. — Frankreich: Paris. — Türkei: Constantinopel. — Feuilleton: Esther Chiera. Kuyatt der erste« Weikage: Leitender Artikel: Das Gesetz über den Austritt au3 der israel. Gemeinde. Zeitungsnachrichten und Correspondenzen: Oest.-Ung. Monarchie: Brünn. Feuilleton: Licht und Schatten. Anhalt der zweite« Aeikage: Leitender Artikel: Literarischer Bericht. Zeitungsnachrichten und Correspondenzen: Schweiz: Luzern. Leitender Artikel 'Petition wegen Aenderung des Nnterstützungswohnsitzgesetzes in Beziehung auf die füdischen Armen. Aurich, 14. Februar. Herr Samuel C. Heymann, Synagogenvorsteher dahier, beabsichtigt „wegen Aenderung des Unterftützungswohngesetzes in Beziehung auf die jüdischen Armen" eine Petition an den Reichstag zu richten und fordert in einem Circular die Vorstände der Synagogengemeinden zum Anschlüsse r an dieselbe auf. Durch die Petition, die wir nachstehend veröffentlichen, soll ein bisher bestehender Gewissenszwang gegen indische Armen beseitigt werden, und wäre eS daher, um das zu erstrebende Ziel um so sicherer erreichen zu können, sehr erwünscht, wenn sich eine große Anzahl von Synagogenvorständen der Petition anschließen und hierdurch die Bestrebungen des hiesigen Vorstandes zu fördern helfen würden. Die Petition lautet: „Dem hohen deutschen Reichstage erlauben die ehrerbietigst Unterzeichneten israel. Gemeinden das Folgende ehrerbietigst vorzutragen. Nach Emanation des Bundesgesetzes über dev Unterstützungswohnsitz vom 6. Juni 1870 haben I diejenigen Ärmenverbände, deren Mitgliedschaft an ein bestimmtes Glaubensbekenntniß geknüpft war, insbesondere die in Ostfriesland bestehenden jüdischen Armenverbände, zu existiren aufgehört. Es participiren jetzt Christen wie Israeliten gleichmäßig an den Rechten und Pflichten der neu eingerichteten Ortsarmenverbände. In den meisten Städten und größeren Orten hat man sogenannte Gasthäuser — Armenhäuser — acquirirt und der betreffende Verband kam hier der Verpflichtung zur Unterstützung der Berbandsarmen dadurch nach, daß er ihnen in den Armenhäusern Kost reichen und Pflege ^«gedeihen ließ. Diese Art und Weise der Gewährung der Unterstützung ist, auch nach Emanation der neuen Gesetzgebung, da bestehen geblieben, wo es Armen-