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Der Israelit · 1878-02-13 · Heft 7 (13.2.1878) · page 25

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Journal
Der Israelit
Volume
19 (1878)
Issue
Heft 7 (13.2.1878)
Date
1878-02-13
Page
– (sequence 25)
Language
German
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XIX. Jahrgang. Dritte Beilage z« Ur. 7 des Zsraelit. Zeitungsnachrichten nnd Correspondenzen. Deutschland. Karlsruhe. Im außerordentlichen Etat des Staatsbudgets pro 1878/79 ist zum ersten Mal ein Posten zur Aufbesserung gering besoldeter Rabbiner ausgenommen worden. Es sollen von den Rabbinnern, deren festes Diensteinkommen weniger als 2(00 Mk. beträgt, die eine Hafte auf 2000 Mk., die andere auf 1700 Mk. jährlich aufgebksfert werden. Hierzu sind etwa 9200 Mk. jährlich erforderlich; die Aufbesserung soll jedoch für die ganze Dauer des Pfarrdotationsgesetzes, somit auch rückwirkend für die Jahre 1876 und 1877 gewährt werden, so daß weitere 9000 Mark nöthig ssnd, im Ganzen mithin in dem vorliegenden Budget 28,00 Mark zur Anforderung gelangen. Dresden. Im vorigen Jahre, so schreibt ein Berliner Blatt, meldete sich ein preußischer Arzt in Dresden zum Eintritt in den aktiven Dienst des sächsischen Sanitätskorps. Er wurde zurückgewiesen, weil — er Jude sei. Wenige Wochen darauf kam er wieder, den inmittelst erworbenen Taufschein in der Hand — und fand nun Gnade und Aufnahme in das Sanitäts- OffizierSkorps. Dem Proselyten wurde gewährt, was dem Juden versagt war. Es soll hier nicht darüber moralisirt werden, welchen Werth — selbst in den Augen des religiös Freisinnigsten — ein derartiger Religionswechsel haben kann; noch d arüber, ob das im Punkte der Ehre bekanntlich so feinfühlige Offizierskorps in solch einem Juden von gestern einen bessern, edleren Menschen zu erblicken berechtigt ist, als in einem Manne, der bleibt was er ist, sei es aus Ueberzeugung, sei es aus Abneigung gegen confessionelle Spekulationsgeschäfte. Aber das dürfen wir mit Recht fragen, wie verträgt sich diese thatsächliche Ausschließung der Juden vom höheren Militärarztdienst und vom Offiziersstande mit der reichsgefetzlichen Gleichstellung aller Konfessionen? Ausdrücklich fei bemerkt, so wird der „Volks-Ztg." hierzu aus Dresden geschrieben, daß dieser Ausschluß kein sächsisches Product, sondern eine vom , Reich im Jahre 1873 eingeführte Neuerung ist. In Sachsen gab es damals einen bis in die j höheren Rangstufen aufgestiegenen Militärarzt , jüdischer Religion. Seit aber im Jahr 1873 die höheren Militärärzte Offizierscharakter erhielten, ist den Israeliten im Deutschen Reiche die Carriere abgeschnitten. Das Offizierskorps hat in der Ballotage ein ausreichendes Mittel zur Abwehr mißliebiger Elemente. Eine grundsätzliche Zurückweisung der Juden ist aber ebenso rechts- und verfassungswidrig als charakteristisch für die Halbheit unserer Zustande. Da ist man doch in Oesterreich , Italien, Frankreich jdem kulturkämpfenden Deutschland um manchen Schritt voraus: Wohlgemerkt: zu Unterärzten, Landwehroffizicren und höheren Landwehrmilitärärzten läßt man Juden zu, und wenn es wieder einmal zum Kriege kommt, auch zum höheren activen Dienst. Aber — so lange Frieden bleibt — ist das Offizierspatent und der höhere Sanitätsdienst den Juden versperrt! Tyrrmu Der hiesige „Wohlthätigkeitsvereia pis byw“ hat die Aufgabe, die jüd. arbeitsunfähigen und hilfsbedürftigen Armen dahier zu unterstützen. Rach dem sechsten Jahresbericht hatte derselbe im verflossenen Jahre eine Einnahme von 907 fl. und eine Ausgabe von 790 fl. Frankreich. Paris. Monatsbericht (December 1877) der „All. Jsr. Univ." (Fortsetzung.) „Am 12. Ellul (22. August) zogen wir in Gabrova ein, mitten unter dem Hohngeschrei und den Beschimpfungen der Bevölkerung, die herbeigeströmt war, um uns passiren zu sehen. Die Escorte führte unsere traurige Caravane in der ganzen Stadt herum, uns dem öffentlichen Abscheu preisgebend, indem sie aussprengten, daß wir die Brunnen von Zaghra vergiftet und dadurch den Tod einer großen Menge Russen verursacht hätten. In Folge dieser infamen Verleumdung stürzte sich das Volk auf uns und überhäufte uns mit den schlimmsten Mißhandlungen. Dieses Märtyrerthum hörte erst auf, als wir der russischen Polizei überliefert wurden, die von jenem Schreiben Kenntniß nahm, das unsere Unschuld bezeugte; man wies uns sodann auf ein ödes Stück Feld, wo wir des Tages von der Hitze verbrannt wurden und des Nachts auf der bloßen Erde liegend, den Einflüssen der Feuchtigkeit preisgegeben waren. Man ließ uns nicht aus den Augen, Niemand konnte bei Seite gehen

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