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Der Israelit · 1878-01-02 · Heft 1 (2.1.1878) · page 17

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Journal
Der Israelit
Volume
19 (1878)
Issue
Heft 1 (2.1.1878)
Date
1878-01-02
Page
– (sequence 17)
Language
German
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XIX. Jahrgang. Iweitr Leilage zu Nr. t des Äsraelit. Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Frankfurt a. M., 26 Dec. In der heute stattgehabten Generalversammlung der isr. Religionsgesellschaft wurden die erforderlichen Ersatzwahlen vorgenommen; auch erstattete der Vorstand den Jahresbericht, der einen Einblick in die großartige Wirksamkeit der Religionsgesellschaft gewährt und daher auch für weitere Kreise von Interesse sein dürfte; ich glaube deßhalb, daß einige nähere Mittheilungen Ihren Lesern nicht unwillkommen sein werden. Der Bericht umfaßt den Zeitraum vom 1. October 1876 bis 30. September dieses Jahres und weist ein Gesammtvermögen von M. 829,500 nach, ca. M. 40,000 mehr, als am Schlüsse des vorigen Rechnungsjahres. Der größte Theil dieses Vermögens und zwar M. 671,729 besteht in Liegenschaften, wie Synagoge, Schulhäuser, Friedhof rc., welche den Zwecken der Religionsgesellschaft dienen und daher keine der Jahresrechnung zu Gute kommenden Zinsintraden abwerfen. Der Rest des Vermögeus ist besonderen Zwecken ge, widmet, wie Pensionsfond, Wittwen- und Waisencasse und daher auch ohne Einfluß auf die JahreSrechnung. Die Capitalvermehrung ist zum größten Theile eine Folge der Herstellung eines eigenen Friedhofs, für welchen M. 22,447 gespendet' und weitere M. 9000 aus den Beständen und Ueberschüssen verwendet wurden. Die Errichtung eines eigenen Friedhofs war nothwendig geworden, weil ein Theil der Mitglieder aus dem Gemeindeverband ausgeschieden und diesen vom Gemeindevorstand die Mitbenützung des Gemeindefriedhofs selbst gegen einen angemessenen.Jahresbeitrag und Zahlung der Grabstätten verweigert worden war. Verhältnißmäßig noch bedeutender ist die Jahresrechnung selbst. Solche ergibt bei den verschiedenen Cassen der Religionsgesellschaft und ihrer Institute eine Einnahme von M. 128, »50 gegen eine Ausgabe von M. 125,000. Von den Einnahmen sind hervorzuheben M. 26,929 Mitgliederbeiträge, M. 59,968 Eingänge der Schule. welchen jedoch M. 80.452 Ausgaben gegenüber stehen. Die Schule, Realschule II. Ordnung und höhere Töchterschule, war im vergangenen Wintersemester von 480 und im Sommersemestcr von 491 Schüler und Schülerinnen besucht, es ergibt sich daher für jeden einzelnen Schüler eine durchschnittliche Ausgabe von M. 165. 89 Pf. An der Schule wirken 28 Lehrer und Lehrerinnen. Ca. 120 Schüler haben im Laufe der Zeit auf Grund ihrer Schulzeugnisse die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienst erlangt. Einen Maßstab für diese Leistungen gewinnt man am besten, wenn man damit diejenigen der Stadt vergleicht, welche auf ihre verschiedenen höheren Unterrichtsanstalten, in welchen 4033 resp. 4074 Schüler und Schülerinnen Aufnahme fanden, M. ^03,859 verwendete oder Pr. Kopf M. 148. 22 Pf. Die Synagoge hat M. 23,200 ertragen und M. 19,200 gekostet. Endlich haben die Fleischanstalten M. 13000 ertragen gegen M. 8400 Ausgaben. Die in diesen Blättern schon erwähnte Widmung des Freiherrn Wilhelm von Rothschild und dessen Ehefrau Mathilde von Rothschild bei Gelegenheit der Verehelichung ihrer Tochter, der nunmehrigen Baronesse Edmund von Rothschild, in dem höchst ansehnlichen Betrage von M. 300.000 ermöglicht den Bau eines Schulhauses, das den Anforderungen, welche gegenwärtig an ein solches Gebäude gestellt werden, vollständig entspricht. Es bedarf dafür nur noch eines angemessenen Bauplatzes, mit dessen Beschaffung der Vorstand eifrigst beschäftigt ist. Es wird in dem Berichte ferner der von Freifrau Mathilde von Rothschild gegründeten mit M 250,000 dotirten Anselm Salomon von Rothschild'schen Stiftung zu Gunsten des KunftgewerbeS dankend erwähnt. In deren Gründungsurkunde ist außer der Bestimmung, daß ein Theil des Ertrages zu Gunsten jüdischer Bewerber verwandt und denselben die Gelegenheit gegeben werden soll, ihrem Religionsgesetze treu zu bleiben, angeordnet, daß ein Mitglied des Stiftungsvorstandes, zu dem Polizeipräsidium, Magistrat und Stadtverordneten u. f. w. je ein Mitglied deputiren, der isr. Religionsgesellschaft angehören muß und dem Vorstand derselben das Ernennungsrecht für den Fall der Verhinderung der Stifterin und deren Gemahl Vorbehalten. Durch diese Anordnungen ist die Religionsgesellfchaft nicht allein berufen an einem Kunst- und Gewerbe fördernden, in der jetzigen erwerblosen Zeit doppelt willkommenen humanen Zwecke mitzuwirken, sondern auch als die Vertreterin des wahren Judenthums anerkannt. Es werden ferner noch mehrere Geschenke namentlich zur Vervollständigung der Beleuchtung der Synagoge erwähnt und schließt der Bericht mit der Aufford-

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