Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 18 (1877)
- Issue
- Heft 50 (12.12.1877)
- Date
- 1877-12-12
- Page
- – (sequence 18)
- Language
- German
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11ü6 Frankreich. PttViK. (Bericht der „All. Jsr. Un." vom 1. Semester 1877. — Fortsetzung.) Die kleinen Handelsleute des Mellah werden nicht besser behandelt; denn der Detailverkauf gibt oft zu allerlei Streitigkeiten zwischen Arabern und Israeliten Veranlassung, wobei die Araber sicher als Sieger hervorgehen; der Muselmann, der bei einem Juden irgend eine Waare kauft, kommt nach einigen Stunden mit der Anklage wieder, daß er im Gewicht oder Maß betrogen worden sei; da einerseits das Zeugniß der Israeliten ungiltig und andererseits im Mellah kein arabischer Zeuge zu finden ist, so wird dem Muselmann aufs Wort geglaubt, und der Verwalter des Ghetto (Mutahafsib) hält sich für berechtigt, dem angeblichen Schuldigen eine Tracht Stockschlage geben zu las. fen, von denen er manchmal todt liegen bleibt oder sein Leben lang zum Krüppel wird. Ich habe mit meinen Augen eine große Anzahl solcher Opfer gesehen, größtentheils Metzger, die sich elend auf der Erde fortschleppen mußten, ohne sich umdrehen zu können, den Rücken fürchterlich zerschlagen, wie eine einzige klaffende Wunde anzusehen; schwärzliche und modrige Fleischstücke hingen an ihren Knochen, ihre Füße, von den Stöckschlägen verkrümmt und geschwollen, endigten in eine scheußliche bläuliche uud eitrige Blase, in welcher die schrecklichen Reste der vom Stocke zermalmten Zehen steckten. Es war häßlich, es war herzzereißend zu sehen, und es war schon 10 bi; 15 Tage her, daß diese Mißhandlungen stattgefunden hatten. In welchem Zustande mögen diese Unglücklichen sich befunden haben an dem Tage, an welchem sie ihre Henker dieselben haben erleiden lassen! Manchmal werden die armen Israeliten ohne den geringsten Vorwand auf das Härteste gezüchtigt , lediglich damit sie sich erinnern, daß sie Herren haben, die mit ihnen thun können, was sie wollen. Bei den maroccanischen Behörden herrscht die Ansicht vor, daß der Israelit keine geschäftliche Angelegenheit unternehmen oder ordnen darf ohne ihre Dazwischenkunft, für die sie sich natürlich gut bezahlen lassen. Ja, ihr Zorn kennt keine Grenze, wenn ein solcher Gewinn ihrer Raubgier entgeht; ein solcher Fall hatte sich kurz vor meiner Ankunft ereignet. Zwei iSr. Handelsleute, die mit einander eine Differenz auszugleichen hatten, wollten den Richterspruch des Mutahasstb anrufen und befanden sich zu diesem Zwecke bereits in der Nähe des Hanfes desselben, als ihnen ein Glaubensgenosse begegnete, der ihnen begreiflich machte, daß es für sie viel vortheilhafter wäre, die Sache gütlich, als durch einen Prozeß zu ordnen; dies sahen dieselben auch ein, und so kehrten alle 3 um und wollten ruhig nach dem Mellah zurückgehe«. Aber dies sollte ihnen schlecht bekommen; derMutahassib, der sie von seinem Balcon aus beobachtet hatte, ließ sie durch seine Sbirren holen, und als er gehört, wie die Dinge sich zugetragen, ließ er ihnen eine solche Zahl von Schlägen geben, daß man sie auf Tragbahren mehr todt als lebendig nach Hause schaffen mußte. Solche Dinge kommen dort täglich vor; man ist so daran gewöhnt, daß man gar nicht darauf achtet, und es muß schon ein ganz außerordentlich schwerer Fall eintreten, damit die Gemeinde darüber in Aufregung gerathe und davon ihren glücklicheren, unter Aufsicht der europäischen Consuln in den Küstenstädten wohnhaften Glaubensgenossen Mittheilung zu machen wagen. Ich habe bis jetzt nur von körperlichen Züchtigungen gesprochen, die am meisten schmerzhaft und erniedrigend sind; was aber die Erpressungen und ungerecht eingetriebene Steuern betrifft, so würde ich nicht fertig werden, wenn ich alle die Fälle, die zu meiner' Kenntniß gelangt sind, aufzäblen wollte; es mag genügen, wenn ich sage, daß die isr. Handelsleute sich fortwährend mit einem der verderblichsten Beraubungssysteme im Kampfe befinden. Die Zollabgaben werden willkürlich verdoppelt, verdreifacht, ja verzehnfacht, ohne daß man bei den höheren Behörden Gerechtigkeit findet; noch mehr, wenn der Israelit nicht den genauen Werth seiner Maaren declariren kann, was im Detailhandel und bei dem Mangel einer geordneten Buchführung nicht immer möglich ist, wird er sofort der Defraudation beschuldigt, und man confiScirt die Waaren; öfters suchen die Beamten unter dem Versprechen einer Erleichterung der Zollpassage Geld von den Israeliten zu bekommen, um ihn sofort zu verrathen uud sich eine starke Geldstrafe zahlen zu lassen; kurz, um waS eS sich auch handeln mag, der jüdische Kaufmann ist bei allen seinen Schritten von Schlingen umgeben und trotz seiner natürlichen Scharfsichtigkeit und Intelligenz dennoch durch die unersättliche Gier der Verwaltung schnell ruinirt. Die arabische Politik hat stets das Ziel gehabt, die Masse des Volkes durch eine kleine Zahl von Privilegirten, die der Regierung anhangen, zu beherrschen; diese Tendenz hat mitten unter der Bevölkerung des Mellah eine ziemlich mächtige Oligarchie geschaffen, welche von der höheren Behörde ostensibel begünstigt, sich stets, sei es aus Furcht, sei es aus Dank, mit der Verwaltung in Einverständniß setzt, um die Stimme und die