Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1877-11-21 · Heft 47 (21.11.1877) · page 17

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
18 (1877)
Issue
Heft 47 (21.11.1877)
Date
1877-11-21
Page
– (sequence 17)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2446951-2447695-2447741--14329-2470233
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

XYII1. Jahrgang. Zweite Seilage z« tlr. 47 des Israeiit. Leitender Artikel. Der Erfolg der Petition um obligatorische» Wischen Religionsunterricht. Die Petition preußischer Synagogen-Vorstände an den Cultusminifter, hat nicht den Erfolg gehabt . den wir ihr in einer längeren Reihe von Aufsätzen procognosticirl haben. Wir glaubten nämlich, nach dem ganzen äußeren und inneren Wesen der Petition eine abschlägige ministerielle Antwort erwarten zu dürfen, der Herr Cultusminister aber hat es vorgezogen — gar nicht zu antworten. Eine Anfangs Oktober in Breslau abgehaltene Versammlung jüdischer Religionslehrer, welche uuter anderen Gegenständen auch die erwähnte Petition auf ihre Tagesordnung gesetzt hatte, beschloß daher die Absendung einer Deputation, die sich persönlich bei dem Minister über das Schicksal der Petition erkundigen sollte. Ob die Versammlung p-n den petitionirenden Gemeinden zu einem solchen Schritte autorisirt war oder nicht, wird nicht gesagt. Aus dem Umstande, daß ein einzelnes Mitglied die Absendung einer Petition vorschlug, daß die Versammlung dann darüber debattirte und den Vorschlag zum Beschluß erhob, darf man wohl schließen, daß die nominellen, eigentlichen Petenten selbst nicht zuvor gefragt wurden. Wir nehmen von dieser an und für sich nur untergeordneten Thatsache, Notiz, weil es ein neuer Beweis für unsere Behauptung ist, wie sehr der ganze Gegenstand der Petition nur den Intentionen bestimmter Kreise entspricht, und wie wenig nach der Gesinnung derjenigen Gemeinden gefragt wird, deren Vorstände in ihrem Namen angeblich petitioniren. Wir notiren also: 150 preußische Gemeinden reichen eine Petition ein. und eine Breslauer Lehrerversammlung erkundigt sich durch eine Deputation nach deren Schicksal. — Der kurze Sinn der ministeriellen Antwort auf die Schicksalsfrage, war nun allerdings so wie wir ihn vorausgesehen haben. Die Petenten wurden auf das schon ein Viertel Jahrhundert lang angekündigte preußische Unterrichtsgesetz verwiesen, wo dann die Sache im Abgeordnetenhause vorher geklärt werden müsse. Diejenigen jüdischen Zeitungen, welche i sich über dieses glänzende Fiasko mit dem Umstand j t'osten, daß der Minister dieses Schicksal der Petition, wenigstens in sehr freundlicher Weise der Deputation verkündigt habe, wollen wir daran erinnern, daß auch Katharine II. To^esurtheile lächelnd zu unterschreiben pflegte. Für's Erste ist also die Petition für uns gegenstandslos geworden. Dagegen hat die Versammlung jüdischer Religionslehrer Schlesiens und Posens, von einer Vorahnung der ministeriellen Schicksalsverkündigung ergriffen, gleichzeitig mit der Deputation auch eine Comitä gewählt, „welches zur geigneter Zeit die Petition dem Hause der Abgeordneten überreiche." Zu geeigneter Zeit werden wir also auf die Petition wieder zurückzukommen haben. Für heute wollen wir noch einige Momente, zur ricytigen Würdigung der Propaganda verzeichnen , welche zu Gunsten des obligatorischen Religionsunterrichts zunächst von der erwähnten Lehrerversammlung entfaltet wurde. — Der Vorsitzende derselben erstartete einen Rechenschaftsbericht über die Thätigkeit des von der Versammlung ad hoc gewählten Comites, dem wir entnehmen, daß das Vorhaben einen Widerspruch von zwei Seiten erfahren habe. Gerade diese beiden Proteste hätten aber — den Referenten wenigstens — ta der Ueberzeugung bestärkt, daß man sich auf dem rechten Wege befinde. Der eine dieser Proteste — wir referiren nach dem in der „Allgem. Zeitung des Judenthums" abgedruckten Sitzungsberichte — von einer der bedeutendsten Gemeinden Preußens ausgehend, welche noch vorKurzem bei Gelegenheit des Austrittsgesetzes mit aller Energie für den staatlichen Zwang eingetreten sei, habe jetzt ihm die beliebte Phrase entgegengeschleudert, das Judenthum gedeihe am besten auf dem Boden der Freiheit. Der Widerspruch zwischen,dem Verhalten dieser Gemeinde zu dieser Frage und dem Austrittsgesetze, sei einBeitrag zur Charakteristik der religiösen Zerfahrenheit derselben überhaupt. Diese Aeußerung überzeugt uns, daß der Herr Referent wenigstens von der Erfolglosigkeit der ganzen hier in Frage kommenden Bestrebungrn überzeugt sein muß. Wir theilen nämlich auch unsererseits diesen seinen Gedankengang vollständig und sagen, wer vor Kurzem für den Gemeindezwang eingelreten ist, muß consequenter Weise auch für den Religionszwang eintreten, wenn er keinen

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.