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Der Israelit · 1877-10-17 · Heft 42 (17.10.1877) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
18 (1877)
Issue
Heft 42 (17.10.1877)
Date
1877-10-17
Page
– (sequence 3)
Language
German
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1001 Talmud etwas erlaubt haben sollte, was die Schrift ausdrücklich verbietet, glaubt Herr Dr. Grünebaum wohl selber nicht. Die Göttlichkeit der mündlichen Lehre wird selbstverständlich geleugnet. Luftig wird Herrn vr. Grätz (S. 201) nachgeschrieben (ohne ihn jedoch zu nennen), daß Hillel die Ueberlieferung nach gewissen hermeneutischen Regeln auf das geschriebene göttliche Wort zurückgeführt habe, ohne sich darum zu kümmern, daß diese Absurdität längst als solche gekennzeichnet ist. (Vergl. Jeschurun von Rabb. Hiisrv II, S. 156.) Solche Leugnungen der offenkundigsten Thatsachen ist man übrigens von dieser Seite gewöhnt, sie sind deßhalb ohne Interesse. Komisch ist und bleibt nur folgender Umstand. Man mag über die Göttlichkeit der mündlichen und schriftlichen Thora denken wie man will, so viel steht jedenfalls fest: Wenn man die jüdische Geschichte, die Literatur, die Sittenlehre eiens Volkes darstellen will, das wie das jüdische Jahrtausende in dem Glauben an die Göttlichkeit seines Gesetzes gelebt, tausendfach für diese Ueberzeugung gelitten hat, so muß man sich doch, um die Geschehnisse innerhalb eines solchen Volkes zu verstehen und zu erklären, jedenfalls auf den Standpunkt dieses Volkes stellen, und kann seine eigene subjektive Ansicht nicht als Maßstab an die Lebensäußerungen eines solchenVolkes legen. Das jüdische Volk hat so über allen Zweifel die Göttlichkeit seines Gesetzes bis auf diesen Tag anerkannt, idk es über allen Zweifel erhaben ist, daß sie Herr Bezirksrabbiner vr. Grünebaum leugnet. Wenn man nun mit einer solchen, die Göttlichkeit des jüdischen Gesetzes leugnenden Schablone an die jüdische Literatur herantritt, jede ihrer Erscheinungen auf das Prokrustesbett eigener Subjectivitaten spannt und danach zustutzt, so liegt es auf der Hand, zu welch' unversieglicher Quelle von Ungereimtheiten und absurden Verkehrtheiten ein solches Verfahren führen muß. — Hochinteressant ist und bleibt die Verblendung, die das Alles nicht nur nicht einsieht, sondern sich und Andere beredet, der Talmud liefere selber di? gegen ihn gerichteten Steine. Der Talmud — wird S. 80 u. 81 dieses Buches gelehrt — ist das Werk von Menschen, welche unter der Herrschaft der traurigsten Eindrücke schrieben. Nirgends wurde dem Talmud eine Gleichberechtigung mit den biblischen Schriften zugesprochen. Der Talmud selbst erkennt dieses an, indem er als Regel aufstellt: daß mosaische Vorschriften in zweifelhaften Fällen erschwerend, rabbinische dagegen erleichternd zu beurtheilen seien, -rbipb pm pöD «nnifen pBD. Wenn man sich erinnert, daß es ein Rabbiner ist, der dies Alles schreibt, also ein Mann, bei welchem man in Folge seines Berufs einige Tal vudkenntnisse voraussetzen darf, so fällt es schwer daran zu glauben, daß hier irrthümlich die Begriffe „talmudisch" und „rabbinisch" so geschickt durcheinander geworfen und dann verwechselt worden. Der Talmud selbst soll also für seine geringere Bedeutung den biblischen Schriften gegenüber zeugen und als Beweis wird seine Behauptung angeführt, daß rabbinische Vorschriften erleichternd zu beurtheilen seien, mosaische dagegen erschwerend. Dem gegenüber dürfte cs angczeigt sein, daran zu erinnern, daß zwischen rabbinisch und talmudisch denn doch ein großer Unterschied ist und daß, wenn in zweifelhaften Fällen der elfteren Art eine erleichternde Praxis vorgeschrieben ist, dies für den Talmud deßhalb noch keinerlei Anwendung halb). — Ist der Talmud aber das Werk von Menschen, also von Rabbinen, dann sind seine Bestimmungen allerdings sammt und sonders rabbinisch; dann aber kann sie keine bezirksrabbinische Apologie von dem Vorwurf der Schurkerei retten; denn die Rabbinen des Talmud haben sich fast auf jeder seiner 3000 Seiten für Träger, Lehrer und Interpreten eines mündlichen und schriftlichen Gottesgesetzes ausgegeben. Man traut seinen Augen aber nicht, wenn für die Discreditirung des mündlichen Gottesgesetzes auf derselben Seite wörtlich Folgendes gesagt wird: „In den Aufstellungen der Grundlehren des Glaubens, bei Maimonides sowohl wie bei Albo, wird nur das durch Moses gegebene Gesetz als göttliche Offenbarung und daher als durch Menschen unabänderlich angenommen." Freilich; von uns auch. Aber das durch Moses gegebene Gesetz ist eben ein zweifaches, ein schriftlich und ein mündlich überliefertes; das war - 3 j Zum Ueberfluß mag dies an einem Beispiel kur; gezeigt werden. — Die Institution der niDlD ist bekanntlich rabbinisch. pion nma ist jedoch NnnwiD, und ebenso die erste der Ciu’nn 'di, K"3Bn, p'acn) minn nD“ü. Daß die Stelle Deut. 32. 3, welche Berachoth 21 als Beleg hierfür gebracht wird, nur SDDDDH ist, ist schon aus dem Umstand ersichtlich, daß -pjvin 'd zur Stelle gar keine Notiz von ro°°Q n'HO rrnnn nimmt, und ihre biblische Verpflichtungskraft ohne jeden Bezug aus diese Stelle nur gelegentlich zu Deut. 8, l0 erwähnt. Obwohl also der 8pmir<"l-Charakter dieser |-p"Q sich nur auf min begehen kann, die ganze Bestimmung also nur mündlich gelehrt, mündlich überliefert nnd durch die Aufnahme im Talmud talmudisch ist, so ist dennoch minn rü"C peD nach der erschwerenden Seite zll entscheiden, während bei den rabbinisch angeordneten nima in zweifelhaften Fällen fr6lp^> entschieden wird.

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