Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 18 (1877)
- Issue
- Heft 40 (3.10.1877)
- Date
- 1877-10-03
- Page
- – (sequence 17)
- Language
- German
- Belongs to
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XV1I1, Jahrgang. Zweite Seilagr zu tlr. 40 des Israelit. Aeitvngsnachriehten und Correfpondenzen Deutschland. Berlin, 26. Sept. Hier wird erzählt, daß einige vierzig Freiwillige isr. Confession, die ihr Jahr im Kaiser--Franz-Regiment und dem zweiten Garde-Regiment abgedient und sich zum Offiziers- Examen gemeldet haben, sämmtlich zurückgewiesen worden sind. Arnstadt i. Th. Diese Stadt, das Herz von Thüringen, hat eine höchst angenehme, romantische Lage in der Nähe der drei Gleichen und besitzt vielerlei großartige Fabriken. Die schattenreichen . weithin erstreckenden Lindenalleen, die vielen Promenadenwege, Kunst- und Blumenanlagen, die freundlichen Badeanstalten mit ihren heilkräftigen Soolbädern und weitberühmten Badeärzten, insonders auch die ganz gesunde Bergluft ziehen alljährlich nicht nur viele Badegäste, sondern auch sonst massenhafte Wanderer aus allen Ländern Europas herbei. Auch in dieser Stadt wüthete der schreckliche Fanatismus gegen die Juden und eine hier wohnende große Gemeinde wurde bei Beschuldigung der Brunnenvergiftung im I. 1347 vertrieben und ihre große Synagoge, wovon noch Spuren zu sehen sind, zerstört. Als sie sich in dieser gewerbreichen Stadt wieder ansiedelten, so wurden sie von wilden Horden wegen Beschuldigung an der hier stark grassirenden Pest und Hungersnoth im Jahre 1681 abermals vertrieben und ihre Wohnhäuser eingeäschert. Seit jener Schreckenszeit wurden, außer den Durchreisenden, keine Israeliten hier geduldet. Erst vor 3 Jahren, 1874, machte sich die erste Familie, Namens Abr. Mendel, hier wieder ansässig und seit dieser Zeit wohnen wieder circa 40 Seelen hier, die nicht nur schöne Wohnhäuser sich erwarben, sondern auch einen freundlichen, großen Betsaal mit drei nnm n&D besitzen. So gering auch noch die Zahl der isr. Mitglieder hier ist, so hat sich deren Wohlthätigkeitssinn zur Unterstützung der Nothleidenden U'&y m in der Türkei, wie Verzeichniß lautet, auf eine ruhmvolle Weise gezeigt. Wolle der Spender alles Guten sie dafür mit seinem himmlichen Segen erfreuen! * H. A. Ehrlich. Düsseldorf. In hiesiger Synagoge fanden am or unliebsame Störungen statt. Unser Rabbiner, Herr Dr. Wedell, hat eine „neue Gebetordnung eingeführt, die von dem Vorsänger an zwei Stellen nicht eingehalten wurde. Der Hr. Rabbiner hält aber soviel Stücke auf seine Gebetordnun^, daß er dem Vorsänger sein Mißfallen über die Nichtbeachtung derselben auf eine Weise zu erkennen gab, daß dieser sich veranlaßt sah, das Gebet zu unterbrechen und sich vor dem ersten Vorsitzenden des Vorstandes zu rechtfertigen. Er hatte nämlich ein Gebetstück der „neuen Gebelordnung" ausgelassen, welches nach hiesigem jhjo am d"’ niemals gesagt wurde, und dieser Rechtfertigung gab auch der Präses seine billigende Zustimmung. Daß während dieser Verhandlungen in der Synagoge nicht gerade gottesdienstliche Ruhe geherrscht, läßt sich leicht denken. Selbst ein Repräsentant ließ sich folgendermaßen laut vernehmen: Der Rabbiner kommt um 8 Uhr in die «ynagoge und erdreiftet sich doch Skandal zu machen; und als hierauf ein Vorstandsmitglied diesem gegenüber sich noch lauter hören ließ und mit der Polizei drohte, da verließ der Repräsentant mit einem noch andern Gemeindemitgliede die Synagoge, um dem Gottesdienste in dem Betlokale eines Privatminjans mitanzuwohnen. Das Glück bei der Sache war, daß es zu Keilereien nicht gekommen ist und die Polizei nicht nöthig hatte zu interveniren. Oesterreichisch - Ungarische Monarchie. Wien, 25. Sept. Der beabsichtigten Regelung der konfessionellen Verhältnisse der Juden in Niederösterreich wird, insbesondere was die staatliche Oberaufsicht betrifft. eine Reihe von Erhebungen vorausgehen. Zuerst ist eine genaue Darstellung jenes Vorganges angeordnet, der bei Bildung von Cultusgemeinden oder von Vereinigungen zum Zwecke der Beischaffung der Religions-Bedürfnisse eingehalten wird, insbesondere in welcher Weise die Staatsbehörden hiebei interveniren. Ferner soll dargestellt werden, in welcher Art und Weise mit Rücksicht auf das Gesetz vom 10. Juli 1868 factisch die Führung der isr. Matrikeln besorgt wird. Weiter ist, um ein Bild der bestehenden Verhältnisse als Grundlage für weitere Maß-