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Der Israelit · 1877-06-13 · Heft 24 (13.6.1877) · page 2

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Journal
Der Israelit
Volume
18 (1877)
Issue
Heft 24 (13.6.1877)
Date
1877-06-13
Page
– (sequence 2)
Language
German
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550 Der Magistrat der Stadt Breslau hat aus j eigenster Initiative in den, dem städtischen Patroj nat unterstellten Lehranstalten den jüd. Religions» , unterricht als abligatorischen Unterrichtsgegenstand eingeführt, welche Einrichtung jedoch, auf einen diesbezüglichen ministeriellen Erlaß hin, wieder aufgehoben werden mußte. Auf Verlangen des Magistrats gab ihm die jüd. Gemeinde ein Votum | ab über den Werth des obligatorischen Charakters des mosaischen Religionsunterrichts an den öffentj lichen. höheren Unterrichtsanstalten. Jedoch ist es! dem Magistrat selbst mit Zuhilfenahme dieses Gut-! achtens bis jetzt nicht gelungen, die Erlaubniß zur j Wiedereinführung des durch ministeriellen Erlaß! suspendirten obligatorischen Religionsunterrichts zu j erlangen. Da erschien vor ungefähr einem halben Jahre ein von einigen Rabbinen und Lehrern der verschiedensten Richtungen Unterzeichneter „Aufruf an die israel.Gemeinden in Preußen", welcher es allen jüd. Gemeinden, die nicht nur für das Jndenthum, sonder» auch für die Juden ein wahrhaftes Interesse Hätten, als heilige Pflicht hinstellte, den gesetzgebenden Factoren die Ueberzeugung darzulegen, daß die Aufnahme des jüd. Religionsunterrichts als obligatorischen Lehrgegenstand in den Unterrichtsplan aller und besonders der höheren Lehranstalten Preußens eine unabweisbare Noth" wendigkeit sei. Es hatten also die Unterzeichner dieses Aufrufs selbst erkannt und eingeräumt, daß das wahrhafte Interesse für das Judenthum allein nicht ausreicht, um dem obligatorischen Religionsunterrichte das Wort zu reden, daß vielmehr erst die Rücksicht auf die Interessen der Juden geeignet sei, sich für den Gegenstand des Aufrufs zu begeistern. — Es wurde sodann der obligatorische Religionsunterricht als die einzige Möglichkeit hingestellt, „der Heranwachsenden jüd. Jugend einen geregelten und wissenschaftlichen Einblick in Inhalt und Geschichte unserer Religion zu verschaffen, der jedesmal mit der jeweiligen Stufe ihrer (?) sonstigen geistigen Ausbildung gleichen Schritt hält, und zur Begründung des Aufrufs, auf das erwähnte Breslauer Gutachten verwiesen, das als allseitig erschöpfend mit der Ueberzeugung dem Aufruf beigelegt wurde, daß alle jüd. Gemeinden die darin ausgesprochenen Ansichten theilen und sich an einem diesbezüglichen Collectivschritt betheiligen würden. Obwohl nun Wortführer der verschiedensten Richtungen diesen Aufruf erlassen, obwohl 4 Redacteure jüd. Zeitungen denselben mit Unterzeichneten und in ihren Organen noch besonders befürwortet hatten, so war doch der Erfolg dieser Agitation im Verhältniß zu der dabei entfalteten Rührigkeit ein überaus mäßiger. Nicht einmal 3/ie der preußischen Synagogengemeinden betheiligten sich an der Petition an den Cultusminister, von welcher sich die Unterzeichner des Aufrufs doch selber nur dann einen Erfolg versprachen, wenn sie als Collectivschritt angesehen werden könnte. Erwägt man ferner, daß es sich hierbei nicht einmal um einen Bruchtheil der preußischen Synagogengemeinden, sondern um Synagogengemeinden-Vorstände handelt, so geht damit der letzte Nimbus des geplanten Collectivschrittes verloren. Sind auch die Vorstände die ofstciellen Vertreter der Synagogengemeinden, so sind doch in Folge eines vielfach verkümmerten und oft ganz willkürlich gehandhabten Wahlmodus die Gesinnungen eines Synagogengemeinde-Vorstandes in vielen vielen Fällen nicht der treue Ausdruck der von der Gemeinde vertretenen Ansichten. Besonders darf beim preußischen Kultusminister, unter dessen Aegide erst vor Jahresfrist durch das Austrittsgesetz, den Willkürlichkeiten, ihre Stellung mißbrauchender Gemeindevorstände ein wirksamer Riegel vorgeschoben wurde, eine gerechte Würdigung des i Unterschiedes zwischen Synagogengemeinden und Synagogengemeinde-Vorftänden vorausgesetzt werden. Wenn daher die Vorgänge am Johannenum zu Breslau die eigentliche Triebfeder oder jedenfalls die erste Anregung zu der ganzen Petition sind, wenn der Kultusminister überwältigt von dem moralischen Einfluß einer Petition sämmtlicher preußischen Synagogengemeinden das gewähren soll, was er dem Magistrat der Stadt Breslau selbst den seinem Patronat unterstellten Lehranstalten abschlagen zu müssen geglaubt hat, so bedeutet eine Petition, die trotz einer so großartigen Propaganda nur die Unterschriften eines so kleinen Bruchtheils von Synagogengemeinde- ^Vorständen trägt, schon so viel wie ein Fiasco. Wie sehr die ganze Petition nur den Anschauungen des kleinen Kreises entsprungen ist, welcher den Eingangs erwähnten Aufruf an die israelitischen Gemeinden in Preußen erließ, wie wenig hinter den Unterzeichneten Synagogen-Gemeinde - Vor> ständen ein Ausdruck der jüdischen öffentlichen Meinung in Preußen gesunden oder auch nur gesucht werden kann, ergibt sich ja schon aus dem einen Umstande, daß die Petition, zu der man sich im Voraus die Unterschriften erbeten hatte, erst der Oeffentlichkeit übergeben wurde, nachdem sie sich bereits in den Händen des Kultusministers mit allen Unterschriften befand! Dieses höchst originelle Verfahren gibt zu denken, sowie besonders die Motivirung, die es erfahren hat. Es verstoße gegen den Anstand,

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