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Der Israelit · 1877-05-23 · Heft 21 (23.5.1877) · page 1

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Journal
Der Israelit
Volume
18 (1877)
Issue
Heft 21 (23.5.1877)
Date
1877-05-23
Page
– (sequence 1)
Language
German
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M 21 XVIII. Jahrgang. Der Israelit. Ein Central-Organ für das orthodoxe Judenthum. Herausgegeben von vr. Lehmann in Mainz. Mittwoch, den 23. Mai 5637 (1877). Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal, Mittwochs, in mindestens 2 Bogen. Preis des Jahrgangs 10 Reichs-Mark. Man abonnirt ganzjährig, halbjährig oder vierteljährig. Alle Buchhandlungen und Postämter nehmen Bestellungen an. — Inserate 25 Pfennige die Petitzeile oder deren Raum.— Oefterreichische Banknoten laut Cours. — Directe Francozusendung unter Streifband vro Jahrgang 12 Reichs-Mark oder 7 fl. österr. an die Expedition franco einzusenden. Anhalt. Leitende Artikel: Die Berechtigung der aus der israel. Gemeinde Ausgetretenen zum Besuche des isr. Gemeinde-Friedhofes. — Die hefige Stadt und ihre Bewohner. — Zeitungsnachrichteic und Earrespondenzen: Deutschland: Rheydt. Magdeburg. — Schweiz: Bern. — Oester.eich.-Ung Monarchie: Wien Wien. Linz. — Rumänien: Bukarest. — Feuilleton: Der Königliche Resident. Anhalt der ersten ZLeilage: Leitender Artikel: Literarischer Bericht. Zeitungsnachrichten und Eorrewondenzen: Deutschland: Von der Tauber. — Rumänien: Jassy. — Feuilleton: Aus dem Mittelalter. Anhalt der zweiten Aeikage: Zeitungsnachrichten und Correspondenzen: Deutschland: Berlin. Frankreich: Bayonne. — Türkei: Konstantinopel. — Amerika. Leite«»« Artikel. Die Berechtigung der aus der isr. Gemeinde Ausgetretenen )«m Desnchc des israel. Gcmkilldr-Friedhofes. Mainz, 16. Mai. In dieser hochwichtigen Angelegenheit ist von dem Königl. Bezirks-Verwaltungs-Gericht zu Marienwerder das nachstehende Urtheil erflossen: Im Namen des Königs. In der Streitsache des Mühlenbesitzers Hirschberg in Graudenz, Klägers, wider den Synagogen-Vorstand daselbst, Verklagten, hat das König!. Bezirks-Verwaltungs-Gericht zu Marienwerder in seiner Sitzung vom 1. März 1877, an welcher Theil genommen als Vorsitzender Regierungsrath v. Kehler, als Beisitzer Kreisgerichisrath Tetzlaff, Gutsbesitzer Flehn, als Protokollführer Reg-Sup. Alb recht, für Recht erkannt, daß der Verklagte schuldig, dem Kläger den Zutritt zum jüdischen Friedhof zu Graudenz zu gestatten und die baaren Streitaustagen im gesetzlichen Umfange zu erstatten, sowie die Kosten des Verfahrens zu tragen, den Werth des Streitgegenstandes aber auf 300 Mark feftzusetzen. Von Rechts wegen. Der Kläger, welcher bisher der Synagogcn- Gemeinde in Graudenz angehört hat, ist aus derselben förmlich ausgetreten; er nimmt das Recht in Anspruch, den jüdischen Friedhof zu besuchen; der Verklagte verweigert ihm den Zutritt. Die Ehefrau und andere nahe Angehörige des Klägers sind auf dem Friedhofe beerdigt und für ihn selbst ist daselbst eine umgitterte Grabstätte reservirt; daß er ein Erbbegräbniß auf dem Friedhofe besitze, ist bestritten worden.*) Des Verklagten Behauptung, daß Kläger nur ausgetreten sei, um sich der Abgabenpflicht der Gemeinde gegenüber zu entziehen, ist gleichfalls bestritten worden. Kläger *) Da der Mitvorsteher Aron Baum beim Audienz-Termin das acquirirte Eigenthumsrecht bestritten hat, so wird Herr Hirschberg wegen Anerkennung seines Eigenthumsrechts gegen den Vorstand im ordentlichen Rechtswege klagen.

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