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Der Israelit · 1877-04-18 · Heft 16 (18.4.1877) · page 17

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Journal
Der Israelit
Volume
18 (1877)
Issue
Heft 16 (18.4.1877)
Date
1877-04-18
Page
– (sequence 17)
Language
German
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XVIII. Jahrgang. Zweite Beilage;u Nr. 16 des Äsrarlit. Leitender Artikel. Literarischer Dcricht. Einladungsschrift zur öffentlichen Prüfung der Religionsschule der Gemeinde Adaß-Jisroel vom Direktor Rabbiner Dr. Hildesheimer. Berlin. Es ist schon mehrfach in diesen Blättern über diese treffliche Anstalt berichtet worden, die in der That nicht rühmend genug hervorgehoben werden kann. Wie wir dem Jahresbericht der diesjährigen Einladungsschrift erlnehmen , hat ^as verflossene Schuljahr besonders erfreuliche Beweise für die Lebensfähigkeit und Unentbehrlichkeit dieser Schule für die jüdischen Bewohner Berlins geliefert. Obwohl an einigen Töchterschulen ein zweistündiger Religionscursus eingeführt wurde und Eoucurrenz- Anstalten dem Princip der Anstalt Abbruch zu thun drohten, so hat sich dennoch die Zahl der Schüler auf nahezu 300 gesteigert, was unter den gegebenen Verhältnissen als eine besonders erfreuliche Anerkennung der Grundsätze, sowie der Leistungen der Schule gewürdigt werden muß. Wie in vorigem wurde auch in diesem Jahre von Seiten des Talmudbereins einCursus für reifere Schüler der Religionsschule eingerichtet, in welchem riJ»a und <oci gelernt wird; es nahmen an diesem Unterrichte 21 Schüler Theil. Weniger einverstanden können wir uns mit den Anschauungen eines der Einladungsschrift vorangehenden Aufsatzes von S. Mayer, „lieber den obligatorischen jü d Religionsunterricht in den höheren Ünterrichtsanstalten" erklären. Der Staat, die Gewissensfreiheit, und die Religiousschule sind die drei Gesichtspunkte, von welchen diese Arbeit ihren Gegenstand in's Auge faßt. Wir vermissen hier in allererster Reihe die Religion d. h. die Frage danach, ob durch den obligatorischen Unterricht die Religion in den Herzen unserer Kinder tiefere Wurzeln schlagen wird In der Beantwortung dieser Frage liegt die Entscheidung über die Stellung, die jeder gewissenhafte Jude zu ihr nehmen wird. Liegt, wie die vorliegende Arbeit selbst zugibt, in der Einführung des obligatorischen Religionsunterrichts Gefahr für die religiöse Ausbildung nuferer Kinder, so können ave politischen und socialen Vorrheile nicht diese Bedenken aufwiegcn. Der ganze Portheil für die Religion käme zugestande-! ner Maßen denen zu Gute, die bis jetzt gar kei-! nen religiösen Unterricht genossen haben, aber diese ' können und werden ja, falls die in dieser Schrift niedergelegten Ansichten so zum Gesetz erhoben würden, sich vom obligatorischen Religions- . unterricht aus religiösen Bedenken dispensiren las-! sen. Das Hinfällige diser Ausführungen liegt auf : der Hand. Die Religionsschulen leiden sicherlich! durch Einführung des obligatorischen Religionsun-! terrichts. Ist der Unterricht wirklich obligatorisch, | so leidet ferner die Freiheit der Gewissen, und ' wird der Freiheit der Gewissen volle Rechnung getragen , so muß der obligatorische Charakter des Religionsunterrichts eo ipso darunter leiden. Ob dem Staat aus einem so beschaffenen Religionsunterricht ein Vortheil erwächst, ist mindestens fraglich, in bejahendem Falle aber wäre es dann seine Sache, seinen Vortheil zu wahren und den obligatorischen Religionsunterricht zu verlangen, da wir ja nicht staatlicher als der Staat zu sein brauchen. Der einzige Vortheil ist in dem Fortschritt zu suchen, den die Gleichstellung der Juden in Preußen durch die Einführung des obligatorischen Religionsunterrichts allerdings machen würde. Aber um Erlangung politischer Vortheile den Religionsunterricht unserer Jugend solchen Gefahren äuszusetzen, das kann bei einer wiederholt eingehenden Erwägung sicherlich nicht der Geist einer so mustergiltigcn, echt jüdischen Anstalt sein und bleiben wollen, wie es die Religionsschule der Adaß Jisroel-Gemeinde in Berlin ist. F. Zeitungsnachrichten Sf Correfpondenzen. Deutschland. Darrnftadt, l2. April. Wie wir hören, gedenkt die Regierung dem Wunsche der Stände nachzukommen und eine Vorl'ge wegen Abänderung der in verschiedenen Richtungen nicht mehr zeiigemäßen Verordnung vom 2. November 1841, die Bildung der T orstnude der israel. Religionsgemeinden betr., zu machen. Aus Bayern, 10. April. Wie gar viele Unternehmungen der Neuzeit wurde auch der Bau einer Synagoge in Earlsbad (Böhmen) mit

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