Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 18 (1877)
- Issue
- Heft 6 (7.2.1877)
- Date
- 1877-02-07
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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XVIII. Jahrgang. M « ♦ Der Israelit. Ein Central-Organ für das orthodoxe Judenthum. Herausgegeben von vr. Lehmann in Mainz. Mittwoch, den 7. Februar 5637 (1877). Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal, Mittwochs, in mindestens 2 Bogen. Preis des Jahrgangs 10 Reichs-Mark. Man abonnirt ganzjährig, halbjährig oder vierteljährig. Alle Buchhandlungen und Postämter nehmen Bestellungen an. — Inserate 25 Pfennige die Petitzeile oder deren Raum. — Oesterreichische Banknoten laut Cours. — Directe Francozusendung unter Streifband vro Jahrgang 12 Reichs-Mark oder 7 fl. österr. an die Expedition franco einzusenden. Inhalt. Leitende Artikel: Die Petition um Einführung des obligatorischen Religionsunterrichts im Königreich Preußen. — Das Kleeblatt. Zeitungsnachrichten und Correspondenzen: Deutschland: Mainz. Darmstadt. Würzburg. Crcfeld. — England: London. — Feuilleton: Der Königliche Resident. I»?att der ersten Freitage: Zeitungsnachrichten und Correspondenzen: Deutschland: Mainz. Aus Westphalen. — Oest.-Ungar. Monarchie: Aus Sbaras. — Frankreich: Paris. — Türkei: Konstantinopel. — Palästina: Jerusalem. — Feuilleton: Proselyten. Inhalt der zweiten Freitage: Anzeigen. Inhatt der Hrtra - Freitage: Spenden-Verzeichniffe. Leitend« Artikel. Me Petition um Einführung -cs obligatorischen Religionsunterrichts im Königreich Preußen. Düsseldorf, 1. Februar 1877. Sie haben in den jüngsten Nummern Ihrer um das wahrhafte Judenthum so hochverdienten Zeitschrift die oben naher bezeichnte Petition einiger Rabbinen verschiedener religiöser Richtung und die Motivirung derselben mitgetheilt; zwar ist von Seiten einer verehelichen Redaction bereits auf das Bedenkliche dieser Angelegenheit aufmerksam gemacht worden. Doch scheint das, meiner Meinung nach, nicht entschieden genug geschehen zu sein. Lassen Sie es mich daher gleich von vornherein ausfprechen: Die Petition will einen ZwangAustand erbitten, der ebensosehr den Interessen des wahrhaften Judenthums wie dem Geiste unserer Zeit entgegen ist. Dieser letztere verlangt volle, ganze und ungeschmälerte Gewissensfreiheit, deren JdeM die vollständige Trennung von Staat und Kirche ist. In diesem Sinne hat das Gesetz, vom 26. Juli 1876 bereits, für uns Juden wenigstens, die volle Freiheit gespendet. Jetzt kommen diese Herren und wollen uns gewaltsam wieder einen Schritt rückwärts führen. Ich will hier nur eine Frage avfwerfen: Was soll in Bezug auf den obligatorischen Religionsunterricht mit den Kindern derjenigen Eltern geschehen, die aus religiösen Bedenken aus der Gemeinde ausgeschieden sind? Die Eltern hat der Reformrabbiner freigeben müssen, die Kinder sollen wieder in die Zwangsjacke reformirten Religions-Unterrichts hineingezwängt werden!! Freilich wird man entgegnen, man könne ja die Kinder auch vom obligatorischen Religionsunterrichte dispensiren lassen. Aber dieser Einwand ist nicht stichhaltig; denn erstens ist das mit Umständen verknüpft und zweitens wird die Dispensation nur ertheilt, wenn anderweitig genügender Ersatz da ist. Und nun hören Sie ein drastisches Beispiel. Ein Freund in einer benachbarten Gemeinde gehört allein der orthodoxen Richtung