Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1877-01-03 · Heft 1 (3.1.1877) · page 1

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
18 (1877)
Issue
Heft 1 (3.1.1877)
Date
1877-01-03
Page
– (sequence 1)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2446951-2447695-2447697--13259-2469119
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

XY1II. 3afK8«»9. JH 1» 'Der Israelit. Ein Central-Organ für das orthodoxe Judenthunr. Herausgegeben von Vr. Lehmann in M a i n z. Mittwoch, den 3. Januar 5637 (1877). Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal, Mittwochs, in mindestens 2 Bogen. Preis des Jahrgangs io Reichs-Mark. Man abonnirt ganzjährig, halbjährig oder vierteljährig. Alle Buchhandlungen und Postämter nehmen Bestellungen au. — Inserate 25 Pfennige die Petitzeilc oder deren Raum.— Oesterreichische Banknoten laut Eours. — Directe Francozusendung unter Streifband oro Jahrgang 12 Reichs-Mark oder 7 fl. österr. an die Expedition franco einzusenden. Inhalt. ’.tenbe Artikel: Rückblick. — Ein Rabbiner der Breslauer Richtung über die biblischen Wunder. — Zeitungsnachrichten und Correspondenzen: Deutschland: Mainz. Berlin. Berlin. Elberfeld. Fulda. — Oest.-Nng. Monarchie: Wien. Feuilleton: Der Königliche Resident. Znyatt der ersten Aeisage: Zeitungsnachrichten und Eorrespondenzen: Deutschland: Kirf. — Oest.-Ung. Monarchie: Mattersdorf. — Frankreich: Paris. Feuilleton: Proselyten. Inhalt der zweiten Beilage: Zeitungsnachrichten und Eorrespondenzen: Deutschland: Gailingen. Aus Mecklenburg. Leitende Artikel. Rückblick. Mainz, 27. Dec. Das wichtigste Ereigniß des verflossenen Jahres ist das für das Königreich Preußen erlassene Gesetz über den Austritt aus der isr. Gemeinde aus religiösen Bedenken. Erst durch dieses Gesetz ist dem einzelnen Israeliten die volle Gewissensfreiheit gewährt. Die Folgen desselben werden nach verschiedenen Seiten hin zur Geltung gelangen. Zunächst werden manche Mitglieder aus der Gemeinde ausscheiden, welche dem Judenthume nur dem Namen nach angehören. Wir begrüßen eine solche Ausscheidung' als eine Wohlthat für die Gemeinde. Solche Mitglieder können durch ihre Angehörigkeit an einen religiösen Verband demselb.n nur schaden; das Losgetrenntwerden derartiger Elemente kann für die Religiosität der Gemeinde nur wohlthätige Folgen haben. Viel wichtiger ist das Gesetz für solche Gemeinden, in welchen eine orthodoxe Minderheit bisher durch eine reformsüchtige Majorität ist tyrannisirt worden. Daß sich selbst in solchen Gemeinden die Scheidung heterogener Elemente nicht ohne schwere Krisen vollzieht, liegt in der Natur der Sache. Vor uus liegt eine Publication des Vorstandes der isr. Gemeinde zu Frankfurt a. M., die Vorschläge enthaltend, welche es den Mikgliedern der isr. Religionsgesellschaft ermöglichen sollen, im Gemeindeverbande zu verbleiben. Wir wollen jetzt von der Frage abstrahiren, ob der Austritt nach Erlassung des in Rede stehenden Gesetzes Pflicht sei oder nicht; wir wollen nur die gemachten Vorschläge ins Auge fassen. Der Vorstand der isr. Gemeinde zu F. will einen weiteren und engeren Gemeinde-Verband etabliren, und zu diesem Behufe die Ausgaben für CultuS und Schule extra normiren; zu diesen

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.