Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 17 (1876)
- Issue
- Heft 50 (13.12.1876)
- Date
- 1876-12-13
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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1146 \ 1) der hebr. Sprache, daß er die 5 Bücher Moses, die sabbatlichen und festtägigen Haftoroth, das Gebetbuch nbsrn mo richtig und geläufig übersetzen form, und von ihrem geschichtlichen, dogmatischen und moralischen Inhalt vollkommen Verständniß hat; 2) des Rabbinischen, daß er einen eingeübten Abschnitt derMischna und einer in leicht faßlicher Sprache geschriebenen Schrift religiös-sittlichen In- Halts vortragen kann; und 3) der wichtigsten auf die Liturgie bezüglichen Vorschriften des Schulchan Aruch, daß er die sowohl bei dem öffentlichen Gottesdienst, als der Hausandacht zu verrichtenden Gebete und Benedictionen genau und sicher anzugeben vermag. Seine Unterweisung hat sich also in dieser Richtung zu erstrecken auf: 1) den Pentateuch, 2) die Haftoroth nr.ücn -hd, 3) das Gebetbuch r&ern -hd, 4) einige Masechot der Mischna (etwa no-o, 5) eine leicht faßliche rabbinische Schrift, und 6) einige Abschnitte des Schulchan Aruch nimm ,rrnnn rtcnp ,n^ön na^n. Reben dieser Unterweisung im Hebräischen und in Verbindung mit derselben ist ihm 7) Unterricht in der mosaischen Glaubens-und Sittenlehre zu ertheilen und er soll darin dahin gebracht werden, daß er dieselbe mit Erfolg zu lehren und einen populären Vortrag darüber in deutscher Sprache zu halten im Stande ist. Wo Gelegenheit dazu geboten ist, ist derselbe auch im Vortrage der Hebr. Gebet- und Thora- Abschnitte nach den herkömmlichen Melodien und Accenten nirnn eiuzuüben. Stuttgart, den 24. Juli 1876. Aus dem Elsaß, 3. Dez. In Nr. 46 dieser um das traditionelle Judenthum so sehr verdienten Blätter finden wir einen Artikel aus dem RabbinatS-Bezirk Landau, welcher die Eheschließung einer Tochter des Rabbiners Or. Grünebaum zu Landau mit einem Nichtjuden und das aus dieser Ehe entsprossene Söhnchen zum Gegenstände hat. Wir müssen gestehen, daß wir beim Durchlesen jenes Artikels — der überdies noch auf frühere Mittheilungen in dieser Angelegenheit Bezug nimmt — denselben in zu grellen Farben aufgetragen wähnten, weil unser Begriff eS nicht zu fassen vermag, wie eS möglich fei, daß ein Vater, mit dessen Einwilligung die Tochter sich mit einem Nichtjuden verehelicht und auf dessen Anordnung das geborne Enkelchen religionslos erzogen werden soll, doch das Amt eines Rabbiners beibehalten könne. Wir sind vielmehr der Ansicht, daß Herr Dr. G. schon längst hätte müssen auf ein Amt resigniren, daS ihn mit sich selbst in so grellen Widerspruch bringt und das fernere Verbleiben in seiner seelsorgerischen Stellung ihm die Achtung und das Vertrauen seiner Glaubensgenossen, mögen sie der einen oder andern Richtung angehören, rauben muß. Um unfern Zweifel gegen den beregten Artikel zu beseitigen, haben wir über den Sachverhalt genaue Informationen eingezogen; diese bestätigen nicht allein den vollen Jhalt desselben, sondern erzählen uns noch weiter: daß an dem Tag, an welchem das confessionslose Enkelchen des Herrn Rabbiners einen Monat alt geworden war. im Hause des Schwiegersohnes ein Fest gefeiert wurde, zu welchem außer den Schwiegereltern Freunde und Verwandte des Schwiegersohnes geladen und erschienen waren. Hat der Herr Rabbiner vielleicht dabei den vollzogen? Oder war ein solcher, wie die Fama behauptet,'auch nach jüdischem Religionsgesetze nicht geboten? Ferner wird uns berichtet, daß dieser sogenannte Rabbiner sich nicht entblöde, nachdem er doch öffentlich und thatsächlich unsere heiligsten Relingionsgesetze verleugnet, wozu doch sicher auch nusn« nimn gehören, Trauungen vr<->L"i nvo ms vorzunehmen, Wöchnerinnen nach ihrem ersten Ausgange einzusegnen, für deren Neugeborne ein Gebet zu sprechen, daß sie als fromme Israeliten heranwachsen mögen. Welche Ironie! Als originell muß ferner noch bezeichnet werden , daß wenn es dem Herrn Rabbiner hie und da gefällt, die Synagoge zu besuchen, er das yuur laut lieft, um den Andächtigen „nissn m dn orron orv.N onwyi imi* einzuschärfen. Soll man es für möglich halten, daß mit unserer heiligen Religion solch' ein Spiel getrieben werde? Wie kann eine Gemeinde, wie kann ein ganzer Bezirk so Unerhörtes ruhig geschehen lassen? Entweder herrscht der bodenloseste Jndifferentismus oder gänzlicher Mangel an Selbstbewußtsein, oder aber beides zusammen. Wie mag es in einem solchen Rabbinate mit den übrigen jüdischen Institutionen auSsehen?! Da ist es doch n"3 in unserm Elsaß noch ganz anders, da würde man unter solchen Umständen nicht stiller Zuschauer bleiben, man würde für die Erhaltung unserer Religion in die Schranken treten, der Verführung und dem Abfall den Boden entziehen, wie es in anerkennenswerther Weise vor einiger Zeit eine Gemeinde unseres Landes bewiesen hat.