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Der Israelit · 1876-12-06 · Heft 49 (6.12.1876) · page 19

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Journal
Der Israelit
Volume
17 (1876)
Issue
Heft 49 (6.12.1876)
Date
1876-12-06
Page
– (sequence 19)
Language
German
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1135 Ew. Excellenz! Das Gesetz der Religionsfreiheit, welches die Nation schon seit Jahren von der Gesetzgebung erwartet, ist wohl noch nicht zu Stande gekommen. Aber wir können auf jene Fälle hindeuten, wo dessen praktische Anwendung, gerade als es sich um jüdische Interessen gehandelt, antizipirt wurde. Im Jahre 1871 wurde, das erst zu schaffende Gesetz der Religionsfreiheit schon auf die damaligen Verhältnisse anwendend, einer sich von der jüdischen Muttergemeinde *) lossagenden und sich zu der im Congresse zur Geltung' gelangten Majorität in Gegensatz stellenden orthodoxen Minorität gestattet, daß sif sich autonom konstituire, während doch unsere Gesetze in Ungarn nur eine jüdische Confession kennen, deren Willen sich in dem von der hohen Regierung einberufenen und eröffneten Congresse kundgab. Und in neuester Zeit, wo in Ermangelung eines Gesetzes die Religionsfreiheit, die Confessionslosigkeit eine nicht anerkannte Qualität ist und im Sinne der Gesetze auch nicht anerkannt werden sollte, wurden dennoch dem hauptstädtischen Magistrate für die als confessionslos angemeldeten Kinder Matr'ken gestattet, und wurde der israel Religionsgemeinde der confessionslose Character dieser Kinder angezeigt. Indem wir neuerlich und wiederholt auf die Schwierigkeiten und das Verletzende des berufenen Ministerialerlasses Hinweisen und uns erlauben, den vorliegenden Fall als solchen darzustellen, welcher vom juristischen und administrativen Standpuncte aus würdig wäre, um das liberale Gesetz in xraxi zu antizipiren — bitten wir in tiefster Hochachtung: Ew. Excellenz mögen, getreu der von der hohen Regierung bisher in Allem bewährten Freisinnigkeit, Billigkeit und Humanität, einerseits die vollendeten Thatsachen, namentlich die obbezeichneten Fälle von Eheschließungen und Geburten, resp. deren Matrikulirung als rechtsgiltig anerkennen und gutheißen, andererseits aber die ehebaldige Abstellung der diessalls obwaltenden Wirren durch Vorlage eines diesbezüglichen Gesetzentwurfes bewirken, schließlich bis zur Schaffung dieses Gesetzes die bisherige Praxis weiter in Kraft zu belasten. Unter Wiederholung unseres ergebenen Ansuchens verharren wir Die Pesther israelitische Religionsgemeinde. Nachdem die Eingabe überreicht wurde, entwickelte sich zwischen dem Cultusminister und mehreren der Vertreter der Cultusgemeinde über den in der Petition berührten Gegenstand eine eingehende Discussion. Kultusminister Trefort er¬ *) Anm. der Red.: Sollte richtiger heißen „Reform-Gemeinde". klärte, er sei zur Erlassung der betreffenden Regierungsverordnung durch eine Reihe von Anomalien bewogen worden, wogegen von mehreren Herren mit einer ganzen Reihe von Argumenten nachgewiesen wurde, daß die Verordnung dem Zeitgeiste, wie auch dem Geiste der Gesetzgebung widerspreche, daß sie in ihren Folgen von unberechenbar schädlicher Wirkung sein müsse, und daß sie vom Standpunkte der Gemeindeverwaltung überhaupt undurchführbar sei. Minister Trefort erklärte hierauf, er werde die Eingabe, wie auch die in der Konversation vorgebrachten Argumente einer eingehenden Prüfung und Würdigung unterziehen. (Ung. Jsr.) Halas (Ungarn). Die kürzlich verstorbene Frau Oblat aus Bey, eine geborene Hofmeister von hier, hat für das in Jerusalem zu gründende Hospital die Summe von 1000 fl. vermacht. Lemberg. Das Resultat der Wahlen hat für Galizien fünf jüdische Reichstagsabgeordnete ergeben. Ter „L. Jsr." spricht sich befriedigt aus und sagt: „Das Verhältniß zwischen Polen und Juden hat sich bei der letzten Wahl freundlicher gestaltet. Es bedurfte dazu keines besondern Compromisses. Die Polen haben eingesehen, daß das jüdische Element sich nicht übergehen läßt, und kamen daher diesmal den Juden nicht wenig entgegen. Besonders hier in Lemberg meinten es alle Parteien redlich mit der Wahl eines jüdischen Abgeordneten." Dasselbe Blatt berichtet: In der am 9. d. M. abgehaltenen Gemeinderath: sitzung wurde unser geehrtes Vereinsmitglied med. Dr. Moses Bester zum Ehrenbürger der Stadt Lemberg ernannt. Die Verdienste, welche dieser Mann um die Armen unsrer Stadt sich erworben, sind hier Jedermann zu bekannt, als daß dieselben hervorgehoben zu werden brauchten. Unsere Gemeindeväter haben somit durch die Ernennung dieses edlen Menschenfreundes zum Ehrenbürger unserer Stadt nur dem Wunsche der ganzen hiesigen Bevölkerung Ausdruck gegeben. Dem Gemeinderathe Herrn Stokowski gebührt das Verdienst, in der oben erwähnten Sitzung einen diesbezüglichen Antrag eingebracht zu haben, welcher unter donnerndem Beifall einstimmig angenommen wurde. Es soll hier noch registrirt werden, Daß Dr. Moses Bester der erste ist, den die Metropole Galiziens auf eine solche Weise ausgezeichnet. Lemberg. Die Lemberger Gemeinde besitzt 14 Gemeinde-Synagogen und 63 Privatbethäuser.

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