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Der Israelit · 1876-11-29 · Heft 48 (29.11.1876) · page 19

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Journal
Der Israelit
Volume
17 (1876)
Issue
Heft 48 (29.11.1876)
Date
1876-11-29
Page
– (sequence 19)
Language
German
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1111 Confefsion ausscheiden, um Jude bleiben zu können." Der Richter wird in einer derartigen Erklärung keine Verläugnung des jüdischen Bekenntnisses finden können. Durch die Presse stehen den jo Ausscheidenden reichlich Mittel und Wege zu Gebote, auch der öffentlichen Meinung gegenüber, jeden Verdacht einer Verläugnung des jüdischen Bekenntnisses von vornherein unmöglich zu machen. Zudem wird es ja das ganze praktische Leben, das von den Confesfionslosen zu gründende Gemeinwesen in allen seinen Nuancen aller Welt gegenüber laut bezrugen, daß sie weit entfernt davon sind, thatsächlich ihr Judenthum verläugnen zu wollen, sondern daß im Gegentheil sie die eigentliche jüdische Gemeinde bilden. Diese Thatäüßerung des nicht zu verleugnenden praktischen jüdischen Gebens wird lauter zeugen als die amtlich erklärte ConfessionSlosigkeit ir6nn ■py jtdid isio, letztere wird gewürdigt werden als das was sie ist, als eine den bestehenden Gesetzen Rechnung tragende Wortformel, und wenn irgendwo, so hat hier das Wort unserer Weisen, daß ein Wort keine That aufheben könne n^ya ^222 Tan p-r, fcre volle Anwendung. — Dies erscheint uns so klar und selbstverständlich, daß wir der sichern Ueberzeugung leben, man werde früher oder später an maßgebender Stelle diesen Thatsachen gegenüber alle Bedenken schwinden lassen und unserer hier vertretenen Anschauung practisch Folge geben. Durch die erwähnte Bestimmung des Bezirksschulraths jedoch, die einen obligatorischen confessionslosen Religionsunterricht einführen will, ist es den gesetzestreuen Juhudim geradezu unmöglich gemacht, sich auch nur formell als confessionslos zu erklären. Der Staat muß die betreffenden Kinder als confessionslos betrachten, und der Bezirksschulrath wird sie mit der von ihm definirten und vorgeschriebenen confesfionslosen Religion glücklich machen. Das hieße also von der Scylla in die Charybdis gerathen. Es wäre daher von unserem Standpunct d. h. vom Standpunkte der Gewissensfreiheit aus dringend geboten, keinen Schritt unversucht zu lassen, der zu einer Aufhebung, resp. Modificirunq dieser mit dem Geiste unserer Zeit unvereinbaren Maßregel führen könnte. Es würde leicht sein, das nöthige Material zu einer solchen Propaganda zu schaffen, und die Unterstützung aller überzeugungstreuen Wiener ohne Unterschied der Confefsion dafür zu gewinnen. Ein solcher Religionsunterricht, genügt ja thatsächlich Niemanden. Die wirklich Religiösen aller Religionen erblicken darin eine unter dem Namen Religion eingeschmuggelte Verflachung ihrer Wahrheiten, und die Confesfionslosen werden sich vor Allen für die Freundlichkeit des Bezirksschulrathes bedanken, für sie Religion zu machen. Es wird ihnen ein Leichtes sein, die ganze Definition von Religion wie sie der Bezirksschulrath vorschreibt in Frage zu stellen, vor allen Dingen aber es zur Erwägung hinzustellen, ob, zugegeben, daß d.ie Aufgabe der Religion darin besteht, „den Menschen sittlich zu machen und ihn in ein rechtes Verhältniß zu Welt und Leben zu setzen," ob eS gerade das Leben des Stifters der chr. Religion rc. rc. sein mußte, wodurch dieses Ziel zu erreichen sei, und ob diese und ähnliche Themata wirklich zu „dem den verschiedenen Confessionen und Glaubensrichtungen Gemeinsamen" zu zählen feien; ob endlich, wenn ä tout prix Religion gelehrt werden müsse, es die des Wiener Bezirksschulraths sein müsse, oder nicht lieber z. B. die viel einfachere aus den Worten Göthe's zu entwickelnde: Wer Wissenschaft und Kunst besitzt Hat auch Religion! Wie dem aber auch sei, confessionslose Kinder jüdischer Religion werden an einem solchen Religionsunterrichte nicht Theil nehmen können. Darauf Hinzumeisen ist der Zweck dieser Zeilen, möchten sie entsprechende Berücksichtigung finden. 0.— Zeitungsnachrichten und Korrespondenzen. Deutschland. Rinteln, 20. Nov. Nach einer an den hiesigen isr. Kreisvorsteher gelangten Meldung beabsichtigt die König!. Regierung in Kassel sämmtliche isr. Schulstellen ihres Bezirks, welche nicht das Minimalgehalt von 750 Mark nebst freier Wohnung und Feuerung aafzubringen im Stande sind, nach und nach aufzulösen. In Folge dessen hat das israelitische Vorsteheramt in Cassel die diesseitigen Kreisvorsteher zu einer auf den 20. d. M. stattfindenden Versammlung eingeladen, welche im isr. Seminargebäude abgehalten worden ist. Es wird sich darum handeln, in welcher Weise dem unabweislichen religiösen Bedürfnisse der betreffenden Gemeinden in Zukunft entsprochen werden soll. Es dürfte sich hierbei, auch vom unparteiischsten Standpunkt aus betrachtet, für das isr. Vorsteheramt die beste Gelegenheit und Uebernahme der dankbarsten Aufgabe bieten, der König!. Regierung den Antrag um „Errichtung von Simultanschulen, und zwar mit paritätischem Charakter" zu unterbreiten. Dieses Princip ist auch schon in anderen Regierungsbezirken hier und da durchgeführt worden. Auf solche Weise nur kann man den isr. Gemeinden und Lehrern unseres Erachtens nach gerecht werden. (Tgbl. f. d. Pr. Hess.)

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