Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 17 (1876)
- Issue
- Heft 47 (22.11.1876)
- Date
- 1876-11-22
- Page
- – (sequence 17)
- Language
- German
- Belongs to
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XVII. Jahrgang. Zweite Seilage;u Ur. 47 des Israelit. Zeitungsnachrichten Sf Correspondenzen. Deutschland. Mainz, 19. Nov. Soeben bringt uns der Telegraph die Trauerbotschaft, daß Rabbi Akiba Lehren y"j zu Amsterdam heute Nachmittag, 2Vz Uhr, aus dem irdischen Dasein abberufen wurde. Wahrlich, ein großer, unersetzlicher Verlust! Der Heimgegangene hatte ein Alter von 8 t Iahren erreicht. Die Beerdigung findet Dienstag, den 2:. d. M., statt. iV'sV'm. Cölln. Der unlängst verstorbene Chef des Hauses I L. Eltzbacher u. Co., Jacob Köl. Eltzbacher, hat in seinem Testamente folgende Legate vermacht: Dem Asyl für Kranke und Altersschwache 15,000 M., dem Armenfonds der Synagogengemeinde 9000 M.. der Gesellschaft Harmonia 3000 M., den katholischen und evangelischen Armen je 1500 M. Zum Vorsitzenden des Curatoriums des Asyls wurde an die Stelle des Verstorbenen Herr Moritz Eltzbacher aus Bonn gewählt, außerdem trat der Sohn des vor einem Jahre verstorbenen Herrn Louis Eltzbacher, Herr Vr. Carl Eltzbacher, in das Curatorium ein. (I. Wchschr.) Aus Paderborn wird geschrieben: Die hiesigen Judenfresser haben dem fanatischen Büchlein: „Nicht Judenhatz nur Christenschutz" in diesen Tagen ein anderes pöbelhaftes Machwerk folgen lassen: „Aleph, Beth, Gimmel, koschere Lesefibel für unsere Leit". Natürlich soll der innerste Zweck des witzarmen Pamphlets nur „Christenschutz" beileibe nicht Judenhaß sein. Ein schöner Schutz fürwahr! Eigentlich könnte es auch als ein Zeichen der Besserung hiesiger Verhältnisse angesehen werden, daß Leute von der Sorte des Verfassers wieder zur Lesefibel zurückgreifen. Es fehlt ihnen wirklich das ABC der Bildung! Kattowiß. In Nr. 45 des „Israelit" wird nach einem Berichte der „Germania" einer mich betreffenden Verfügung der Oppelner Regierung Erwähnung gethan, nach welcher mir das Betreten der Räume der hiesigen Simultanschule verboten sei, weil ich „die ganze Opposition der hiesigen Juden gegen den neuen Lehrplan der Simultan- Schule" hervorgerufen habe. Die Mittheilung ist auch in zahlreiche politische Blätter übergegangen, theilweise mit dem unwahren Zusatz, daß mir zugleich der Religionsunterricht am Gymnasium entzogen sei u. s. w. Die folgende Darstellung des Sachverhalts möge zugleich als Antwort dienen auf die vielfachen dieserhalb an mich ergangenen schriftlichen Anfragen. Vor der Organisirung der hiesigen Simultan- Schule war privatim und öffentlich in der Stadtverordnetenversammlung von Seiten des Magistrats die feste Zusicherung ertheilt worden, daß bei Aufstellung des Lehrplans der jüdischen Confession volle Parität gewahrt werden sollte. Im anderen Falle würden auch die jüdischen Stadtverordneten ihre Zustimmung zur Auflösung der jüdischen Communalschule und zur Verschmelzung derselben in Simultauschule niemals gegeben haben. Am Sonnabend sollten die jüdischen Lehrer und Schüler einfür allemal dispensirt sein und die Stunden für die christlichen Schüler auf Choralgesang und Religion verwendet werden, wofür die jüdischen Schüler am Sonntag Religionsunterricht genießen sollten. An den jüdischen Feiertagen sollten für die christlichen Schüler nur Repetitionen stattfinden u. s. w. Thatsächlich wurde nach diesem Lehrplan etwa drei Monate unterrichtet. Die Königliche Regierung, welcher der Lehrplan erst später vorgelegt wurde, genehmigte denselben jedoch nicht und wollte die Schule nicht als eine „confessionslose", wie dies von den städtischen Collegien beschlossen war, sondern als eine „christlich simultane" betrachtet wissen, in welcher die jüdischen Lehrer an allen Schultagen ohne Ausnahme lehrplanmäßigen Unterricht zu ertheilen hatten mtf> den jüdischen Schülern gegenüber nur die Toleranz zu üben sei, daß die Eltern das Recht hätten, sie am Sonnabend und an den Feiertagen vom Unterricht dispensiren zu lassen, ohne daß eben die Schule darauf in Betreff des Fortschreitens im Unterricht Rücksichl zu nehmen habe u. s. w. Alle vom Gemeindevorstand, den jüdischen Stadtverordneten und amtlich vom Magistrate bei der Regierung und beim Ministerium gethanen Schritte um Herstellung des alten Lehrplans in Anbetracht dessen, daß nur unter Zugrundelegung desselben eine Simultanschule zu Stande gekommen sei, waren fruchtlos. Die Regierungsbehörden fanden den Lehrplan als im Widerspruch stehend mit den geltenden gesetzlichen Vorschriften über das staatliche Schulwesen. Die Stadtverordnetenversammlung faßte in Folge dessen den Beschluß, die