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Der Israelit · 1876-11-08 · Heft 45 (8.11.1876) · page 18

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Journal
Der Israelit
Volume
17 (1876)
Issue
Heft 45 (8.11.1876)
Date
1876-11-08
Page
– (sequence 18)
Language
German
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1042 sehr viel daran liegt, die Befähigung der Aerzte zur Korrektur des gerügten Uebelstandes nachzuweisen, wird jeder Wohlmeinende gebeten, ihm mit bezüglichen Vorschlägen an die Hand zu gehen. Wir geben Sr. Excellenz vorläufig nur den Rath, durch ein eigenes Gesetz frischgeborene Judenknaben sofort irgend einer rumänischen Familie zu inkorporiren und gleichzeitig den Apothekern eine eigene Judenpharmakopöe auszufolgen. Es müßte doch seltsam zugehen, wenn das noch nicht helfen sollte! Italien. Nom. Seit einiger Zeit herrscht unter den Israeliten der Hauptstadt Italiens eine gewisse Agitation. Obgleich die Israeliten jetzt das Recht haben, in allen Stadtvierteln zu wohnen, ist doch der ärmere Theil der isr. Bevölkerung im Ghetto verblieben, weil die Mietpreise in Rom sehr hoch sind, während sie im Ghetto nach einem alten Privilegium „JuS Chasakah" immer dieselben bleiben. Die Regirung hatte im Jahre 1870 eine Commission ernannt, um die Natur dieses Privilegiums zu prüfen; dieselbe erzielte aber kein Resultat. Die Commission zur Säkularisirung der kirchlichen Güter hat von Neuem diese Frage in Erwägung gezogen. Die Abschaffung dieses Privilegiums ohne irgend welche Entschädigung würde für die bisherigen Inhaber der 'Lokalitäten im Ghetto ein großer Nachtheil sein. (Jew. Chr.) Aneorro. Unsere neue Synagoge wurde am 14. September in aller Stille eingeweiht. Wenn man sie auch mit der Turiner Synagoge nicht vergleichen kann, so hat sie doch durch die politisch-religiöse Erinnerung, die sich an die frühere Synagoge knüpft, viel von sich reden gemacht. Die frühere Synagoge wurde bekanntlich vor 16 Jahren auf Ordre eines päpstlichen Generals zerstört. Seit der Befreiung der Stadt hatte sich unser Oberrabbiner, Herr Abraham David Bivanti eifrig bemüht, die erforderliche Geldsumme zur Wiedererbauung des Gotteshauses zu sammeln. Er hatte reüsirt, und nach vielen Anstrengungen sah er sein Werk mit Erfolg gekrönt, als er am Vorabend der Einweihung eines plötzlichen Todes starb. (Arch. Isr.) Frankreich. Ein Herr Fortier beklagt sich im „Univers" darüber, daß nach dem Budget von 1875 von den staatlichen Bewilligungen für den katholischen Cultus nur 1 Fr. 45 Et., für den protestantischen 2 Fr. 26 Ct. und für den israelitischen hingegen 3 Fr. 50 Ct. aus je einen Glaubensgenossen kommt. Hierzu bemerkt der „Univers Isr.": Die Rechnung des ultramontanen Schreibers ist vollständig irrig, denn 10,000 Katholiken haben nicht mehr als einen Geistlichen nöthig und 200 Israeliten bedürfen auch schon eines Rabbinen. Paris. Gar oft hatte ich in den letzten Jahren Gelegenheit, in gewissen jüdischen Zeitungen Deutschlands zu lesen, daß die Gegner des nunmehr ins Leben getretenen „Austrittsgesetzes" aus den Synagogengemeinden Preußens, die Befürchtung ausgesprochen, daß durch Aufhebung des staatlichen Zwanges der Bestand der Wohlthätigkeitsanstalten der Gemeinden gefährdet werden könnte. Daß dem aber nicht so, daß vielmehr der Jude freiwillig oft und reichlich gibt, wo es gilt, religiöse und wohlthätige Anstalten zu unterstützen, beweist die hiesige Gemeinde. Hier kennt man keinen Zwang, die Wohlthätigkeitsanstalten werden ausschließlich von freiwilligen Beiträgen unterhalten, und noch nie hat es an den nöthigen Geldern gefehlt. Der Wohlthätigkeitssinn der Pariser Israeliten ist in der That belobend hervorzuheben. So gingen in den Monaten September und Oktober für die religiösen und wohlthätigen Institutionen der Gemeinde 25,485 Fr. ein. Diese Zahlen sprechen für sich selber. Paris. „Arch. Isr." erhielten von kompetenter Seite die Mittheilung, daß von Seiten des Centralrabbinats bei der höchsten Militärbehörde die nöthigen Schritte um Dispensation der isr. Soldaten und Reservisten von militärischen Diensten an isr. Feiertagen geschehen sind, daß diese Behörde stets auch zuvorkommend in Bezug auf die Israeliten wäre, daß die Erlaubniß, den Gottesdienst zu besuchen, den isr. Soldaten niemals verweigert worden sei. Die Autorisation, noch mehr als dies zu bewilligen, sei dem Gutdünken der Officiere der betreffenden Regimenter überlassen, und die Verweigerungen sind sehr selten. Hingegen habe sich der Minister in einer seiner Depeschen dahin geäußert, daß er unmöglich den Israeliten durch eine allgemeine Maßregel eine Begünstigung bewilligen könne, die er den Soldaten anderer Confessionen zu verweigern gezwungen wäre. Denn sonst könnte es einmal geschehen, daß Frankreich eines schönen Tages für eine kurze Zeit seiner Armee beraubt werde. Letzterer Grund scheint uns als sehr wenig stichhaltig; denn die Soldaten der christlichen Confessionen sind an ihren Sonn- und Feiertagen mit Ausnahme des Wachdienstes von jedem Dienst be-

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